Projektsteuerung Ersatzneubau Olympiabad Referenznummer der Bekanntmachung: 5329/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ennigerloh
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-ennigerloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Ersatzneubau Olympiabad
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme "Ersatzneubau Olympiabad Ennigerloh". Es sollen sämtliche Projektstufen und Handlungsbereiche entsprechend dem "Leistungsbild Projektsteuerung", wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, beauftragt werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Stadt Ennigerloh Marktplatz 1 59320 Ennigerloh
Die Stadt Ennigerloh (Auftraggeberin) beabsichtigt den Ersatzneubau des Hallenbads "Olympiabad" (Vorhaben). Der Ersatzneubau soll auf einem derzeit brachliegenden Areal in unmittelbarer Nähe des neuen Natur-Freibades entstehen und einerseits auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen Rücksicht nehmen, aber auch unter energetischen, architektonischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal realisiert werden. Das Grundstück wird im Juli 2022 vom städtischen Eigenbetrieb Wirtschaft und Bäder erworben; es liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 "Sondergebiet Stavernbusch". Die bestehende Bebauungsplanung soll zur Vorbereitung des Vorhabens geändert werden; ein entsprechender Aufstellungsbeschluss des Rates der Auftraggeberin wurde bereits gefasst.
Neben einer ansprechenden Architektur soll der Ersatzneubau vor allem in energetischer Hinsicht modernen Anforderungen gerecht werden. Das Hallenbad soll in massiver Bauweise und unter Einhaltung hoher Energieeffizienzstandards errichtet werden. Der Ersatzneubau soll dabei die im jetzigen Hallenbad anzutreffenden Nutzungen und Attraktionen beherbergen: 25 m-Sportbecken mit 4 Bahnen und mit Sprunganlagen von 1,00 m und 3,00 m, Nichtschwimmerbecken mit Kinderrutsche, Kleinkindbereich mit Wasserfläche sowie Dampfbad mit Duschbereich. Daneben umfasst der Ersatzneubau die erforderlichen Technikräume, Umkleiden und Sanitärräume sowie sonstige Nebenräumlichkeiten (Kiosk- und Kassenbereiche) sowie technische Gebäudeausstattungen und die dafür notwendigen Flächen und Räume. Wünschenswert (abhängig vom Kostenrahmen) wäre ein separates Kursbecken oder alternativ eine Hubbodenanlage im Nichtschwimmerbecken. Ferner soll sich das neue Hallenbad in die Umgebung des Naturbades integrieren. Hierbei wäre es wünschenswert, eine Öffnungsmöglichkeit der Fassade in Richtung Naturbad und einen gemeinsamen Eingangsbereich bzw. Kassenbereich zu schaffen, der für das Naturbad mitgenutzt werden kann.
Die Barrierefreiheit spielt bei dem Ersatzneubau eine entscheidende Rolle. Die Planung soll so ausrichtet sein, dass eine barriere- sowie diskriminierungsfreie Nutzung uneingeschränkt möglich ist. Neben den sonstigen Nutzungsbereichen soll insbesondere der Zugang ins Becken barrierefrei ausgestaltet werden.
Das Vorhaben wird (unter Vorbehalt der baufachlichen Prüfung) gefördert mit Mitteln des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" und im Übrigen aus eigenen Haushaltmitteln finanziert. Für die Antragstellung zum genannten Förderprogramm wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt, welche die Kosten (KG 200-700) auf 7.157.292,60 EUR netto (Kostenstand September 2021) beziffert.
Auftragsgegenstand sind die Projektsteuerungsleistungen für das beschriebene Vorhaben. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des Leistungsbilds Projektsteuerung, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" erarbeiteten Buches "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist. Der Auftrag umfasst alle Handlungsbereiche des genannten Leistungsbilds. Es sollen stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) alle 5 Projektstufen beauftragt werden, wobei auf eine Weiterbeauftragung von Projektstufen kein Rechtsanspruch besteht.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Projektstufen. Es werden zunächst nur die Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Projektstufen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (Projektstufe 3) und 3. Beauftragungsstufe (Projektstufen 4 und 5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6FA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland