Betreuung und Transport des BGHW „Showmobils“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Transport des BGHW „Showmobils“
Die BGHW betreibt ein Spezialfahrzeug mit Exponaten zum Thema der Fußgängersicherheit sowie der Zweiradsicherheit. (kurz: „MOBIL“).
Verweis:
https://www.bghw.de/arbeitsschutz/wie-wir-sie-im-arbeitsschutz-unterstuetzen/showtruck-und-mobil
Mit einem Gewicht von ca. 6t wird dieser Mitgliedsunternehmen der BGHW zur Verfügung gestellt um auf Problematiken rund um Stolper und Rutsch-Unfälle sowie die Sicherheit beim Rad- und Pedelecfahren als auch von E-Scootern hinzuweisen und auch diese erleb- und erfahrbar zu machen. Dabei wird dieses Fahrzeug und seine Exponate von einem Team von 2 Trainern/ Trainierinnen /Moderatoren/Moderatorinnen während dieser Einsätze betreut, welche auch den Transport des Fahrzeugs als Fahrer gewährleisten.
Welche Leistungen sollen erbracht werden?
1. Fahrt des MOBILs zum Einsatzort
2. Pflege des Fahrzeugs und der Exponate sowie Einlagerung zu Nicht- Einsatzzeiten
3. Betreuung des Fahrzeugs und der Exponate sowie Moderation während des Einsatzes
zu 1.
Der Fahrzeugsoll durch qualifiziertes Personal mit eigenem Fahrzeug von der Lagerstätte zu den deutschlandweiten Einsatzorten transportiert werden. Im Hinblick auf die möglichen Einsatzort, muss die Lagerstätte in einem Radius von ca. 150km um Kassel (zentraler Punkt in Deutschland) liegen. Von Kassel kann, darüber hinaus, auch der Schwerpunkt der Buchungsanfragen der Mitgliedsunternehmen (Erfahrungswerte aus vergangenen Jahren), der hauptsächlich in NRW und Sachsen-Anhalt liegt, kostensparend bedient werden.
Diese Anforderung bezieht sich lediglich auf die Lagerstätte; sollte der Unternehmenssitz selbst nicht in diesem Radius liegen, führt dies nicht zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Vorlaufzeit zu den Einsätzen beträgt dabei teilweise nicht mehr als 3 Wochen von Beauftragung bis zum Einsatz.
Bei jedem Einsatz ist sicherzustellen, dass sowohl Fahrzeug in einem gepflegten, sauberen Zustand bei den Unternehmen erscheinen.
Es ist gefordert, dass das Personal, welches das Fahrzeug während des Einsatzes betreut, auch den das Fahrzeug an den Einsatzort bringt.
zu 2.
In den Zeiten, in denen das MOBIL nicht eingesetzt wird, ist dieser sicher einzulagern. Dabei sind verschiedene Kriterien gefordert, die im Anforderungskatalog (Anlage E4) aufgeführt sind. Darüber hinaus sollen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Fahrzeug mit durchgeführt und/oder ggf. organisiert werden.
zu 3.
Das MOBIL soll durch qualifiziertes Personal in den Unternehmen betreut werden. Die Unterbringung während der Einsätze wird für das Personal durch die BGHW gebucht; die dabei entstehenden Unterbringungskosten werden von der BGHW übernommen.
Es sind umfangreiche Kenntnisse aus dem Bereich Zweiradsicherheit, Fußgängersicherheit und neuen Formen der Mobilität erforderlich. Darüber hinaus müssen Erfahrung aus der Funktionsweise und dem Procedere in der Logistikbranche vorliegen.
Mindestanforderungen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Kriterien um Mindestanforderungen handelt, die in Summe als Unternehmenskompetenz oder durch mind. einem Fahrer/Moderator nachweislich abgedeckt sein müssen.
Sollte nur ein Kriterium nicht erfüllt werden, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Fahrpersonal:
Führerscheinklasse CE
Keine Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeitgesetz
Umfangreiche Kenntnisse im Bereich Ladungssicherung (bspw. Ausbilder nach VDI 2700 oder vergleichbar)
Moderation:
Praxiskenntnisse und Erfahrungen in moderner Erwachsenenbildung mit mindestens 300 h Erfahrung/Jahr.
Mindestens 100 moderierte Veranstaltungen und/oder Seminare im Bereich Intralogistik und/oder Verkehrssicherheit innerhalb der letzten 3 Jahre
Mindestens ein Moderator/ eine Moderatorin ist ausgebildet durch die DGUV oder eine gesetzliche Unfallversicherung im Bereich Fußgängersicherheit – Vermeiden von Stolper/Rutsch und Sturzunfällen
Beide Moderatoren/innen sind ausgebildete Trainer im Sicherheitstraining „Fahrrad und Pedelecs“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
Mindestens ein Trainer/in ist ausgebildeter Trainer/in im Sicherheitstrainingsprogramm „Zweirad“ des DVR
Mindestens ein Trainer/in ist Ausgebildeter Trainer im Bereich „Sicher und ökonomisch Fahren“ (Fahr und Spar mit Sicherheit) des DVR
Nachweise, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, sind spätestens bei Zuschlagserteilung zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegt
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei Jahre
- Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen); Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 500.000 € (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren zu gewährleisten
- Folgende Mindestanforderungen an das Fahrpersonal sind nachzuweisen:
* Maximal 2 Punkte in Flensburg
* Fahrerlaubnis der Klasse CE
* Keine Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeitgesetz
* Umfangreiche Kenntnisse im Bereich Ladungssicherung (bspw. Ausbilder nach VDI 2700 oder vergleichbar)
- Das Moderationspersonal muss folgende Mindestanforderungen vorlegen:
* Praxiskenntnisse und Erfahrungen in moderner Erwachsenenbildung mit mindestens 300 h Erfahrung/Jahr.
* Mindestens 100 moderierte Veranstaltungen und/oder Seminare im Bereich Verkehrssicherheit und innerbetrieblicher Verkehr innerhalb der letzten 3 Jahre
* Ausbilder/in für 2 Radfahrzeuge – Befähigungsnachweis von der BGHW oder dem deutschen Verkehrssicherheitsrat incl. der angeschlossenen Töchter.
* Nachgewiesene Kenntnisse als Trainer im Bereich Elektrokleinstfahrzeuge
* Beide Moderatoren/innen ausgebildeter Trainer/in für das Programm Fahrradtrainer des DVR
* Die Moderatoren/innen sind ausgebildet von der DGUV oder einer gewerblichen Berufsgenossenschaft im Bereich Fußgängersicherheit /Stolper Rutsch und Sturzunfälle mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen
* Mindestens ein/e Moderator/in ist ausgebildete/r Fahrsicherheitstrainer/in in den Bereichen motorisierte Zweiradsicherheit des DVR
* Mindestens ein/e Moderator/in ist ausgebildeter Fahrlehrer der Klasse B,BE A, A1, C, CE
* Mindestens ein/e Trainer/in im Programm Eco-Safety-Training des DVR (Nachweis zur sicheren, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Fahrweise)
* Mindestens ein/e Trainer/in hat nachweisbare Kenntnisse und/oder Erfahrungen zu Simulatoren im Bereich Fußgängersicherheit mit Hilfe von Virtual Reality Umgebungen
* Nachweisbare Erfahrungen in der Betreuung von Fahrzeugen mit dem Schwerpunkt 2-Rad Sicherheit im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherungen
- Eigenerklärung, keine zwingenden bzw. fakulativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen
- Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG durch die Auftraggeberin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.