Arbeitsmarktdienstleistung SIA Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-010/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung SIA
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme für Förderziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, Schwerpunkt Qualifikation, und Herstellung der Prozessfähigkeit, Schwerpunkt Rahmenbedingungen. Weitere Förderziele sollen, sofern für den Maßnahmeerfolg notwendig, flankierend verfolgt werden. Dies können die Ressourcenbereiche Motivation und Sozialverhalten sein.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, sowie an Weiterbildungsangebote.
Die Zielgruppe der Maßnahme besteht aus Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Stadt Haltern 45721 Haltern Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme für Förderziele Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, Schwerpunkt Qualifikation, und Herstellung der Prozessfähigkeit, Schwerpunkt Rahmenbedingungen. Weitere Förderziele sollen, sofern für den Maßnahmeerfolg notwendig, flankierend verfolgt werden. Dies können die Ressourcenbereiche Motivation und Sozialverhalten sein.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, sowie an Weiterbildungsangebote.
Die Zielgruppe der Maßnahme besteht aus Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Bei den Teilnehmenden handelt es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis des SGB II mit Migrations- bzw. Fluchtmigrationshintergrund, die
- durch bestehende Eingliederungsmaßnahmen nicht erreicht werden konnten,
- Unterstützung benötigen, in der geänderten Alltagssituation selbstständig zurecht zu kommen,
- Begleitung und Unterstützung zur Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven benötigen,
- eine Orientierungslosigkeit im Hinblick auf Erwerbsarbeit zeigen oder geringe Chancen auf eine betriebliche Ausbildung haben und/oder
- einen Alphabetisierungskurs abgebrochen haben.
Die Zielgruppe weist erhebliche multiple Vermittlungshemmnisse auf, die sie an der Aufnahme einer Weiterbildung oder (sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung hindern. Neben Sprachbarrieren sind häufig familiäre Probleme (z.B. häusliche Gewalt) und /oder Schwierigkeiten bei der Kindererziehung, finanzielle Probleme und Schulden, unzureichender Wohn-raum, Suchtproblematiken, Straffälligkeiten, fehlende bzw. nicht anerkannte Bildungsabschlüsse vorhanden.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Siehe die notwendigen Erklärungen zur Bietereignung (Dokumente D.3 bis D.3.3).
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen (Formular D.3 und D.3.1).
Mindestens eine Referenz, durch die der Bieter seine konkreten Erfahrungen mit der Zielgruppe, passgenauen Teilnehmerangeboten im Rahmen des Referenzprojekts sowie mehrjährige Expertise bei der Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitsbereich nachweisen kann.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, dass eines der Bietergemeinschaftsmitglieder die erforderliche Leistungsfähigkeit nachweist oder die Bietergemeinschaft die Erfahrung gemeinschaftlich nachweist.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 1.4.07
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D04B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de