Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1679/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Bereitstellung und Wartung einer Webanwendung inkl. Datenbank zum Refinanzierungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Die Auftraggeberin (AG’in), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), erhebt jährlich mit über 100 Bescheiden die refinanzierbaren Kosten, die im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle bei Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) entstehen. Im Jahr 2022 wurden Kosten in Höhe von rund 785 Millionen Euro erhoben. Dies macht rund 75 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen des BMUV und rund 25 Prozent des Gesamtetats des BMUV aus. Bis 2016 wurden die Kosten durch BfS und BASE erhoben (seit den 1970er Jahren).
Für das Endlager Schacht Konrad existiert eine Rechtsgrundlage zur Kostenerhebung bisher nur für die Errichtungsphase. Für die anschließende Betriebsphase (ab 2027) muss entweder eine Beitragsverordnung erlassen oder ein Vertrag mit den Refinanzierungspflichtigen geschlossen werden. Dazu müssen die bei BfS, BASE und BMUV erfolgten Zahlungen rechtssicher und nachvollziehbar zusammengeführt und den entstandenen Kosten gegenübergestellt werden, ggfs. sind (verzinste) Nachforderungen oder Erstattungen nötig.Die entsprechenden Daten werden bisher aber nicht zentral erfasst. Die Daten, die im BMUV vorliegen, werden momentan mit Excel-Tabellen verwaltet. Angesichts der hohen Zahl an Bescheiden und Pflichtigen sowie des sehr langen Betrachtungszeitraums stößt diese Lösung aber zunehmend an ihre Grenzen.
Dies erfordert die Errichtung einer Refinanzierungsdatenbank, in der sämtliche Daten zu einem Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Kosten zusammengeführt werden. Die Datenbank soll die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten. Zudem soll beim Aufbau der Datenbank ein Verfahren ermittelt werden, um die nach § 9 EndlagerVlV erforderliche Verzinsung zu integrieren.
Daher soll ein IT-Dienstleister mit der Erstellung einer Datenbank beauftragt werden, mit Hilfe derer das Refinanzierungsverfahren effizienter durchgeführt, historische Daten gespeichert sowie neue Funktionen aufgenommen werden können.
Sitz der/des AN bzw. Sitz der AG'in in Bonn und Berlin
Erforderlich ist die Konzipierung und Errichtung einer Webanwendung, die:
> den bestehenden Prozess des Refinanzierungsverfahrens, insbesondere die Berechnungen sowie die Bescheiderstellung automatisiert,
> sämtliche Daten zusammenführt, die bislang in jährlich neu angelegten Excel-Dateien verwaltet werden, um einen Gesamtüberblick über die bislang erhobenen und erstatteten Zahlungen zu bekommen. Sie soll damit wichtige Erkenntnisse über das bisherige Refinanzierungsverfahren liefern, die die Refinanzierung erleichtern und zu einem transparenten und rechtssicheren Verfahren beitragen. Sie soll eine Grundlage für vertragliche Verhandlungen mit den Refinanzierungspflichtigen und für künftige Rechtssetzungsvorhaben bieten.
> die nach der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) erforderliche Verzinsung integriert.
Dazu sind an die Einrichtung und den Betrieb der Webanwendung höchste Ansprüche,vor allem in den Bereichen Datensicherheit sowie -integrität, Stabilität und Nachvollziehbarkeit, zu stellen.
Dazu ist eine Webanwendung erforderlich, die Informationen der Refinanzierung einheitlich speichert und browserbasiert dem BMUV zugänglich macht. Die Daten sollen in der Webanwendung nach Feldern dargestellt werden. Über einen Suchfilter soll gezielt nach einzelnen Werten gesucht und Statistiken automatisch visualisiert werden können.
Die zu erstellende Webanwendung richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende des BMUV, die durch die Software gewonnenen Erkenntnisse für ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben nutzen. Dies umfasst vor allem die Information der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit über die Refinanzierung und die jährliche Erstellung der Refinanzierungsbescheide.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit. Für alle Arbeitsschritte hat die/der Auftragnehmer*in (AN) eine enge Abstimmung mit dem BMUV als Auftraggeberin (AG‘in) vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vorhabens ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Rahmen dieses Auftrags soll die/der AN eine Feinkonzeption auf Grundlage der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen und deren Anlagen) und eines zur Auftragsklärung relevanten Kick-Off-Gesprächs erarbeiten, die Webanwendung technisch umsetzen und testen sowie Wartung und Support für die Software leisten.
Der Leistungsumfang unterteilt sich in 6 Arbeitspakete, die in Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung und deren Anlagen als Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben sind:
Arbeitspaket 1: Konzeption
1.1 Design
1.2 Nutzer*innen/Berechtigungssystem
1.3 Speicherung / Wiederherstellung / Schutz gegen Datenverlust
1.4 Ansichten / Layout
1.5 Suchen / Filtern
1.6 Anmeldung / Registrierung
1.7 Sprache
1.8 Export-Möglichkeit und Erstellung von Templates
1.9 File-Upload
1.10 Visualisierungen
1.11 Datenschutz und Datensicherheit
1.12 Rechte
Arbeitspaket 2: Programmierung Felder und Berechnungen
2.1 Felder
Arbeitspaket 3: Import und Validierung der historischen Daten
Arbeitspaket 4: Programmierung der Bescheide und Anlagen
Arbeitspaket 5: Dokumentation, Schulung und Testing
Arbeitspaket 6: Pflege, Support und Weiterentwicklung
Die Leistung ist ab dem Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen. Mit Abnahme der Webanwendung beginnt der einjährige Support-Zeitraum.
Die Webanwendung muss spätestens am 1. Januar 2025 voll einsatzfähig sein.
Eine erste Grobplanung sieht folgende Meilensteine vor:
> innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung: virtuelles Kick-Off Meeting
> 25.9. 23 Start Testing Grundfunktionen der Anwendung
> Nov. 23 Go-Live Grundfunktionen der Anwendung
> Mai. 24 Testing Bescheiderstellung
> 1.7.24 Go-Live Bescheiderstellung
> mit Abnahme: Beginn einjähriger Support und Umsetzung von ggf. identifiziertem Anpassungsbedarf
In Abstimmung mit der AG‘in ist ein detaillierter Zeitplan zu entwickeln, der die Leistungserbringung auf die Jahre 2023-2024 verteilt, wobei die Verteilung in etwa 55% / 45% betragen
sollte.
Die AG‘in hat das Recht, die Pflegeleistungen gemäß Nr. 5. und Weiterentwicklung und Anpassung gemäß Nr. 6 des EVB-IT Erstellungsvertrages zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere den genannten Preisen, 3-mal um 1 Jahr zu verlängern. Für Preisanpassungen gilt Ziffer 8.6 EVB-IT-Erstellungs-AGB. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in die Verlängerungsoptionen ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlä-gerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist ausschließlich Personal einzusetzen, das zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen über die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen
verfügt. Die/Der AN ist für die Auswahl und vertragliche Bindung der Projektmitglieder verantwortlich und garantiert die Verfügbarkeit des im Angebot vorgeschlagenen Personals während
der gesamten Vertragslaufzeit.
Die/Der AN stellt die kontinuierliche Leistungserbringung v. a. durch eine effektive und vorausschauende Personaleinsatzplanung insbesondere mit Blick auf Aufwandsspitzen sicher.
Sie/Er gewährleistet eine transparente und leistungssichere Abwesenheits- bzw. Vertretungsregelung. Die Fortführung des Vorhabens bei Ausfall der mit der Projektdurchführung beauftragten Personen ist über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Gängige Qualitätsstandards für das wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten. Orientierungshilfe geben
> die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,
> die einschlägigen Normen der International Organisation for Standardisation (ISO),
> das europäische Qualitätsbewertungssystem „Common Assessment Framework“ (CAF),
> die Standards für Evaluation der Gesellschaft für Evaluation e.V. (DeGEval) sowie
> das „Anforderungsprofil an eine politikrelevante Nachhaltigkeitsforschung“ (BMUB, UBA
2013).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf
Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet
die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per E-Mail.
Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.