Lieferung Löschgruppenfahrzeug 20 (LF20) und feuerwehrtechnischer Aufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 131.40-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reilingen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reilingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Löschgruppenfahrzeug 20 (LF20) und feuerwehrtechnischer Aufbau
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN 14530-11 für die Freiwillige Feuerwehr Reilingen. Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung.
Fahrgestell / Aufbau
Lieferung eines Fahrgestells, Fertigung und Montage des Aufbaus auf das Fahrgestell sowie der feuerwehrtechnische Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug 20 (LF20)
Dieser Auftrag kann in Abhängigkeit der Lieferverfügbarkeit verlängert werden.
Beladung
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug 20 (LF20)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung (Komm EU (L) EigE)" vorzulegen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlagen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) geführt werden.
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siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Regelungen der VOL/B.
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme incl. Umsatzsteuer zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.