Kauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF3000 für den Löschzug Brochterbeck Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-22-17-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tecklenburg
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF3000 für den Löschzug Brochterbeck
Die Freiwillige Feuerwehr Tecklenburg beabsichtigt die Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug TLF3000 für den Einsatzdienst in der Einheit Brochterbeck Es wird vornehmlich im städtischen Verkehr genutzt, soll jedoch auch im Gelände nutzbar sein. Die Fahreigenschaften unter eventuell erschwerten Witterungsbedingungen (z.B. Winterlage) stellen hierbei besondere einsatztaktische Anforderungen dar. Aus diesem Grund sind die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Minimal- und Maximalanforderungen zu beachten. Das angebotene Fahrzeug ist komplett betriebsbereit inkl. der feuerwehrtechnischen Ausstattung und Kommunikationstechnik wie im LV beschrieben anzubieten.
Eine Kontaktmöglichkeit ist vom Hersteller 24/7 vorzuhalten, ein Servicetechniker muss innerhalb 48 Stunden am Standort des Auftraggebers sein oder alternativ eine Servicestelle gemäß Eintragung in Anlage 2 innerhalb 24 Stunden zur Verfügung stehen. Auftretende Mängel am Fahrzeug während der Garantiezeit sind innerhalb 15 Werktagen nach in Erscheinung treten zu beheben, sofern zwischen AN und AG keine anderweitigen Absprachen getroffen werden.
Eine Zulassung des Fahrzeuges wird voraussichtlich 2024/25 erfolgen. Sofern für die Zulassung weitere, in der Leistungsbeschreibung nicht vorhandene sicherheitstechnische Einrichtungen erforderlich werden, sind diese dem Angebot gesondert beizufügen.
Die Beauftragung von Einzel-, Alternativ- oder Optional Positionen durch den Auftraggeber ist möglich.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer vor Auftragsvergabe dem Auftraggeber ein Referenzfahrzeug insbesondere vor dem Hintergrund der Verarbeitung und der Qualität zu präsentieren. Die Präsentation ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Fahrgestell und Aufbau
Feuerwehr Tecklenburg Harrkenstr. 27 49545 Tecklenburg ____________________________________________________________________________________
Los 1, Werk des AN
Los 2, Lieferung an die Feuerwehr Tecklenburg, 49545 Tecklenburg OT Brochterbeck, Harkenstraße 27 (anschließend liefert die Feuerwehr Tecklenburg zum Werk des AN nach Absprache)
Die Freiwillige Feuerwehr Tecklenburg beabsichtigt die Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug TLF3000 für den Einsatzdienst in der Einheit Brochterbeck Es wird vornehmlich im städtischen Verkehr genutzt, soll jedoch auch im Gelände nutzbar sein. Die Fahreigenschaften unter eventuell erschwerten Witterungsbedingungen (z.B. Winterlage) stellen hierbei besondere einsatztaktische Anforderungen dar. Aus diesem Grund sind die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Minimal- und Maximalanforderungen zu beachten. Das angebotene Fahrzeug ist komplett betriebsbereit inkl. der feuerwehrtechnischen Ausstattung und Kommunikationstechnik wie im LV beschrieben anzubieten.
Beladung
Feuerwehr Tecklenburg Harkenstr. 27 49545 Tecklenburg Lieferung an die Feuerwehr Tecklenburg, 49545 Tecklenburg OT Brochterbeck, Harkenstraße 27 (anschließend liefert die Feuerwehr Tecklenburg zum Werk des AN nach Absprache)
Die Freiwillige Feuerwehr Tecklenburg beabsichtigt die Beschaffung von einem Tanklöschfahrzeug TLF3000 für den Einsatzdienst in der Einheit Brochterbeck.
Die Beauftragung von Einzel-, Optional- oder Alternativpositionen durch den Auftraggeber ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
keine
Vertragsstrafe
Wird der genannte Liefertermin nicht eingehalten gerät der Auftragnehmer in Verzug. Für jeden Kalendertag Verzögerung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,08 v.H. der Auftragssumme fällig. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v.H. begrenzt
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Zahlungsbedingungen
Los 1
Abschlagszahlungen werden nur gegen Bankbürgschaft geleistet. Eine Abschlagszahlung in der Höhe des Fahrgestellpreises (Titel 1 des Leistungsverzeichnisses Los 1) kann bei Lieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller an den Auftragnehmer erfolgen. Eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Angebotspreises für den Aufbau (Titel 2 des Leistungsverzeichnisses Los 1) kann nach Durchführung der Rohbaubesprechung erfolgen. Eine Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme.
Los 2
Abschlagszahlungen werden nur gegen Bankbürgschaft geleistet. Eine Zahlung in Höhe der Gerätelieferung kann bei vollständiger Lieferung dieser an den Aufbauhersteller an den Auftragnehmer erfolgen.
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Es wird eine Preisgleitklausel für Los 1 vereinbart:
Anhand der Preisindizes festzustellende Kostenänderungen führen zu einer Anpassung des zu zahlenden Preises zu dem unten beschriebenen Zeitpunkt, sofern die Preisänderung mehr als fünf Prozent (5 von Hundert) des Angebotspreises beträgt.
Nach der Lieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller wird anhand GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzündung) der für das Fahrgestell zu zahlende Preis ermittelt und beglichen. Das heißt, weicht der Preisindex zum Zeitpunkt der Abnahme/Meldung/Auslieferung um mehr als fünf Prozent von dem zum Zeitpunkt der Vergabe festgehaltenen Indexwert ab, wird der Angebotspreis um die Differenz in Prozent erhöht oder abgesenkt. Als Sicherheit für den Auftraggeber dient - je nach Festlegung - eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) des Fahrgestells.
Nach dem Gefahrenübergang wird anhand GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) analog der Regelung für das Fahrgestell der für den Aufbau zu zahlende Preis ermittelt.
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Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen
- Unterlagen für Fahrgestell, Getriebe, Motor, Pumpe
- Bei Angebot von Alternativprodukten: Nachweise über die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte zu den Leitprodukten
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Tecklenburg beabsichtigt, den Kauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF3000 für den Löschzug Brochterbeck zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt Tecklenburg
Landrat-Schultz-Str. 1
49545 Tecklenburg
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LYCN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.