Bewachungsdienste für die Liegenschaften der NRW.BANK in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 508
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienste für die Liegenschaften der NRW.BANK in Münster
1. Die Auftragnehmerin erbringt nach diesem Vertrag Bewachungsdienste für die folgenden Objekte der NRW.BANK:
a. Friedrichstraße 1, 48145 Münster,
b) Johanniterstr. 3, 48145 Münster,
c) Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster,
d) Warendorfer Straße 10, 48145 Münster.
2. Alle eingesetzten Sicherheitskräfte bedürfen - auch im Vertretungsfalle - vor ihrem Einsatz der Zustimmung der NRW.BANK und der Einweisung; hierfür muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit jederzeit ein hinreichend großes, eingewiesenes Sicherheitskräfte-Team vorhalten.
3. Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Sicherheitskräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage.
NRW.BANK AöR Friedrichstraße 1 48145 Münster Gegenstand der Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Bewachungsdienste für die Liegenschaften der NRW.BANK an den folgenden Standorten in Münster:
a) Friedrichstraße 1, 48145 Münster,
b) Johanniterstr. 3, 48145 Münster,
c) Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster,
d) Warendorfer Straße 10, 48145 Münster.
Die zu bewachenden Liegenschaften bilden einen zusammenhängenden Gebäudekomplex., NRW.BANK AöR Johanniterstr. 3 48145 Münster, NRW.BANK AöR Elisabethstraße 3 - 15 48145 Münster, NRW.BANK AöR Warendorfer Straße 10 48145 Münster
1 Bewachung von Objekten der Auftraggeberin
a) Vollständige und umfassende Bewachung der folgenden Objekte der Auftraggeberin:
(1.) Friedrichstraße 1, 48145 Münster,
(2.) Johanniterstr. 3, 48145 Münster,
(3.) Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster,
(4.) Warendorfer Straße 10, 48145 Münster.
Die Objekte befinden sich an einem Standort und sind baulich miteinander
verbunden.
b) Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl eingewiesener Sicherheitskräfte, so dass im Bedarfsfalle Personalausfall kompensiert und / oder zusätzliche Sicherheitskräfte bereitgestellt werden können.
c) Sicherstellung der kontinuierlichen Kommunikation (über z.B. Funk, Telefon, Personalsuchanlagen) der von der Auftragnehmerin in die Bewachungsdienste für die Auftraggeberin eingesetzten Personen untereinander sowie auch zur Auftraggeberin.
d) Mitwirkung bei der Gewährleistung persönlicher Sicherheit Betriebsangehöriger und Besucher der Objekte (Personenschutz).
e) Stellung und Einsatz eines Wächterkontrollsystems zur Dokumentation der Sicherheitsrundgänge.
f) Übernahme von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen (Zugangskontrolle, Präsenzstreifgänge, Zurückhaltung von ungebetenen Besuchern, etc.)
g) Vorhaltung einer die DIN EN 50518 - Norm für Alarmempfangsstellen erfüllende, stets besetzten und erreichbaren (24/7) Notrufzentrale mit Interventionspersonal und Bereitstellung mindestens einer zusätzlichen Sicherheitskraft innerhalb von 30 Minuten nach Anforderung am zu bewachenden Objekt.
Anlage zu den Bewerbungsbedingungen:
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01: Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung *
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung */***
4 Nachweis eines Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig*
5 Nachweis eines Zertifikat DIN 77200 oder gleichwertig*
6 Erklärung über die Erklärung Ausstattung / technische Ausrüstung*
7 Vordruck 04: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
8 Vordruck 04a: Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
9 Vordruck 04b: Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen*
10 Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner
11 Handelsregisterauszug*
2. Nur vorzulegen, soweit für den Teilnahmeantrag relevant
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Nachunternehmers**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung**/***
7 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
3. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01b Angebotsvordruck
2 Vordruck 07 Preisblatt
3 Vordruck 07a Stundenkalkulationsblatt
4 Vordruck 08 Qualitätskonzept
5 Prozessbeschreibung NSL / Einsatzleitung
* Bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Aufhebung des vorliegenden Verfahrens erfolgte allein aus technischen Gründen des Vergabemarktplatzes NRW. Das Verfahren wurde nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in einem gesonderten Projektraum neu angelegt und fortgesetzt. Alle Bewerber wurden gemäß den geltenden Vergabebestimmungen informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKUC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.