Neubau Hauptrettungswache Stadt Viersen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hauptrettungswache Stadt Viersen
Gegenstand des Vergabeverfahrens wird die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- sowie Betriebs- und Instandhaltungs-/Instandsetzungsleistungen für den Neubau der Hauptrettungswache im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) in der Stadt Viersen sein. Der private Partner wird zudem eine Bauzwischenfinanzierung zu stellen haben.
Stadt Viersen, Stadtteil Dülken
Gegenstand des Vergabeverfahrens wird die ganzheitliche Vergabe von Planungs-, Bau- sowie Betriebs- und Instandhaltungs-/Instandsetzungsleistungen für den Neubau der Hauptrettungswache im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) in der Stadt Viersen sein. Der private Partner wird zudem eine Bauzwischenfinanzierung zu stellen haben. Die Hauptrettungswache (einschließlich Außenanlagen) wird nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau zu planen und zu errichten und nach der funktionalen Leistungsbeschreibung Betrieb zu betreiben bzw. zu unterhalten sein. Die funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Bau wird auch Vorgaben zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Hauptrettungswache enthalten. Die Betriebslaufzeit beginnt nach der Fertigstellung und mängelfreien Übergabe der Hauptrettungswache und der Außenanlagen und beträgt 25 Jahre. Die Hauptrettungswache wird auf einem von der Stadt Viersen zur Verfügung gestellten und im Eigentum der Stadt Viersen verbleibenden Grundstück im Stadtteil Dülken zu errichten sein. Derzeit geht die Stadt Viersen von einem Bauvolumen von circa 4.100 m² Bruttogrundfläche aus. Das Grundstück hat eine Größe von circa 17.600 m², davon sind circa 10.000 m² bebaubar. Der Abschluss aller baulichen Maßnahmen soll im 4. Quartal 2025 und der Beginn der Nutzung soll im 1. Quartal 2026 erfolgen. Teile der Hauptrettungswache sind gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau einzurichten bzw. auszustatten. Der unter II.1.5) und II.2.6) angegebene geschätzte Wert ohne MwSt. umfasst die Kosten für Planungs-, Bau- sowie Betriebs- und Instandhaltungs-/Instandsetzungsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Umsatz Objektplanung. 3,000 % der Gesamtwertung
b) Umsatz Planung technische Ausrüstung (TGA). 1,500 % der Gesamtwertung
c) Umsatz Bauen. 4,500 % der Gesamtwertung
d) Umsatz Technisches Gebäudemanagement. 2,250 % der Gesamtwertung
e) Umsatz Infrastrukturelles Gebäudemanagement (Techn. Hausmeister, Reinigung). 2,250 % der Gesamtwertung
für a) bis e) gilt: Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Geschäftsjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird der addierte durchschnittliche Umsatz gewertet.
a) Unverbindliche Erklärung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Versicherungs- oder Kreditinstitutes, dass für den Fall der Auftragserteilung die Finanzierung sowie eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichergestellt ist (Letter of Intent bzw. LoI).
a) Unternehmensreferenzen für durchgeführte Objektplanungen für vergleichbare Hochbauprojekte. Es werden nur Objektplanungsleistungen für den Neubau von Feuer- oder Rettungswachen mit mindestens 2.000 m² BGF gewertet. Die Objektplanungsleistungen müssen mindestens die Lph 3, 4 und 5 HOAI umfassen und im Zeitraum 2012 bis 2022 erbracht worden sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A). 11,900 % der Gesamtwertung
b) Unternehmensreferenzen für durchgeführte TGA-Planungen für vergleichbare Hochbauprojekte. Es werden nur Fachplanungsleistungen TGA gewertet, in welchen die Anlagengruppen § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HOAI erbracht wurden. Die Fachplanungsleistungen TGA müssen für den Neubau von Feuer- oder Rettungswachen mit mindestens 2.000 m² BGF erbracht worden sein. Die Fachplanungsleistungen TGA müssen mindestens die Lph 3 und 5 HOAI umfassen und im Zeitraum 2012 bis 2022 erbracht worden sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A). 5,950 % der Gesamtwertung
c) Unternehmensreferenzen für durchgeführte Bauleistungen für vergleichbare Hochbauprojekte. Es werden nur Referenzen gewertet, welche in der schlüsselfertigen Errichtung und Abnahme eines Neubaus von Feuer- oder Rettungswachen im Zeitraum 2012 bis 2022 mit mindestens 2.000 m² BGF bestehen. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A). 17,850 % der Gesamtwertung
d) Unternehmensreferenzen für durchgeführte Leistungen des technischen GM für vergleichbare Hochbauprojekte. Es werden nur Referenzen gewertet, welche in der Übernahme von Leistungen des technischen GM für Hochbauprojekte mit mindestens 2.000 m² BGF bestehen. Die Leistungen müssen im Zeitraum 2018 bis 2022 beauftragt worden sein. 8,925 % der Gesamtwertung
e) Unternehmensreferenzen für durchgeführte Leistungen des infrastrukturellen GM für vergleichbare Hochbauprojekte. Es werden nur Referenzen gewertet, welche in der Übernahme von Leistungen des infrastrukturellen GM für Hochbauprojekte mit mindestens 2.000 m² BGF bestehen. Die Leistungen müssen im Zeitraum 2018 bis 2022 beauftragt worden sein. 8,925 % der Gesamtwertung
f) Unternehmensreferenz für Projekte mit speziellem Fokus auf Leistungen aus einer Hand. Es werden nur laufende oder beauftragte Projekte gewertet, die eine Leistungserbringung als Totalunternehmer, Generalunternehmer, Auftragnehmer im Schlüsselfertigbau für die Gesamtleistung oder Auftragnehmer in einem ÖPP-Projekt zum Inhalt haben. Es müssen mindestens die Lph 3-5 HOAI für alle erforderlichen Planungsleistungen sowie die Komplettbauleistung (KG 200-500 nach DIN 276) für mindestens 2.000 m² BGF beauftragt sein. Leistungserbringung im Zeitraum 2018 bis 2022. 10,000 % der Gesamtwertung
g) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni o.Ä.) oder Master/Bachelor Architektur, Städtebau oder vergleichbar; einschl. zur Verfügung stehender freier technischer Fachkräfte) Objektplanung. 5,100 % der Gesamtwertung
h) Technische Fachkräfte (Dipl.-Ing. (FH, Uni o.Ä.) oder Master/Bachelor Bauingenieur, Versorgungstechnik oder vergleichbar sowie qualifizierte Führungsmitarbeiter; einschl. zur Verfügung stehender freier technischer Fachkräfte) Planung technische Ausrüstung (TGA). 2,550 % der Gesamtwertung
i) Mitarbeiter Bau. 7,650 % der Gesamtwertung
j) Mitarbeiter technisches Gebäudemanagement. 3,825 % der Gesamtwertung
k) Mitarbeiter infrastrukturelles Gebäudemanagement. 3,825 % der Gesamtwertung
für g) - k) gilt: Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, Vollzeitäquivalent (VZÄ). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Kalenderjahre Mitarbeiterangaben tätigen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus den Kalenderjahren mit Geschäftstätigkeit berechnet. Bei Arbeitsgemeinschaften wird die addierte durchschnittliche Mitarbeiterzahl gewertet.
a) mindestens 1 Unternehmensreferenz für durchgeführte Objektplanungen für vergleichbare Hochbauprojekte nach den zuvor genannten Kriterien zur Vergleichbarkeit.
b) mindestens 1 Unternehmensreferenz für durchgeführte TGA-Planungen für vergleichbare Hochbauprojekte nach den zuvor genannten Kriterien zur Vergleichbarkeit.
c) mindestens 1 Unternehmensreferenz für durchgeführte Bauleistungen für vergleichbare Hochbauprojekte nach den zuvor genannten Kriterien zur Vergleichbarkeit.
d) mindestens 1 Unternehmensreferenz für durchgeführte Leistungen des technischen GM für vergleichbare Hochbauprojekte nach den zuvor genannten Kriterien zur Vergleichbarkeit.
e) mindestens 1 Unternehmensreferenz für durchgeführte Leistungen des infrastrukturellen GM für vergleichbare Hochbauprojekte nach den zuvor genannten Kriterien zur Vergleichbarkeit.
a) Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
b) Eigenerklärung "Russland-Sanktionen", sofern die Abgabe dieser Erklärung nach zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geltender Rechtslage noch erforderlich ist.
c) Abschluss des zu verhandelnden Projektvertrages inkl. der darin vorgesehenen Verpflichtungen zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu Abschluss und Nachweis bzw. Vorlage von Versicherungen und Bürgschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen haben ihr Interesse durch Abgabe einer Interessenbekundung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Hierfür genügt eine E-Mail mit Angabe des interessierten Unternehmens. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Ohne Interessenbekundung ist eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht möglich. Die Unternehmen, die eine Interessenbekundung abgegeben haben, werden zu gegebener Zeit aufgefordert, ihr Interesse zu bestätigen. Diese Interessenbestätigung (entspricht einem Teilnahmeantrag) sowie spätere Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform subreport einzureichen sein; die subreport-ELViS ID wird mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.