Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei elf Zweigniederlassungen (KI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0967-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei elf Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei elf Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei zwei Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei zwei Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
- eine/n ordentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
- eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
handeln, der/die in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingetragen ist. Sofern der/die Wirtschaftsprüfer/in oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist (sofern einschlägig), eintragungspflichtig ist, ist auf gesonderte Anforderung der BaFin ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister des Heimatlandes vorzulegen (soweit zutreffend).
Dies ist durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 26.4 nachzuweisen.
Der Bieter/Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft bestätigt zudem in der Eigenerklärung gemäß Anlage 26.4, dass weder gegen ihn noch gegen ein Mitglied der Bietergemeinschaft noch gegen den/die jeweilige/n Prüfungsleiter/in (m/w/d) in den letzten fünf Jahren rechtskräftige berufsaufsichtliche Maßnahmen gemäß § 68 WPO verhängt wurden.
Sofern eine solche Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, ist mittels einer selbst zu erstellenden Anlage zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme am Vergabeverfahren möglich sein soll. Es wird in einem solchen Falle im Einzelfall geprüft, ob ein Ausschluss vom Vergabeverfahren erfolgen wird.
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Durchführung von mindestens drei Prüfungen von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Jahren 2019 - 2023 nachzuweisen. Bei mindestens einer dieser Prüfungen muss es sich um eine wesentliche Geldwäsche-Prüfung (z.B. Jahresabschlussprüfung und/oder Prüfung gemäß § 44 Abs. 1 KWG im Auftrag der BaFin) handeln.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
- Name des Kreditinstitutes
- Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des Kreditinstitutes abweichend)
- Dauer und Zeitraum der Leistungserbringung
- das Volumen in Personentagen
- Kurzbeschreibung der Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der Prüfung
Für den Nachweis der Referenzen hat der Bieter die Erklärung zu Referenzen (Anlage 26.7) zu verwenden.
Alle für den Auftrag vorgesehenen Prüfer/innen (m/w/d) (inklusive des/der Prüfungs-leiters/Prüfungsleiterin (m/w/d) bzw. der Prüfungsleiter/innen (m/w/d) verfügen über Kenntnisse der rechtlichen und aufsichtlichen Grundlagen im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (insbesondere GwG, KWG, GTVO, Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin).
Der/die für den Auftrag vorgesehene Prüfungsleiter/in (m/w/d) bzw. die Prüfungsleiter/innen (m/w/d) verfügt/verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung bei der gesamten Planung und Durchführung von Prüfungen von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung z.B. Jahresabschlussprüfungen und/oder Prüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG im Auftrag der BaFin.
Revisionsbeistellungen erfüllen die genannten Anforderungen an die im vorigen Absatz genannten Prüfungen grundsätzlich nicht, es sei denn, es wird im Einzelfall nachgewiesen, dass die Revisionsbeistellung dem Umfang einer wesentlichen Geldwäscheprüfung im Sinne des vorangehenden Satzes entspricht.
Für drei als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführte Prüfungen, von denen mindestens eine im Zeitraum 2019 - 2023 stattgefunden hat, sind der Namen des geprüften Kreditinstitutes, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Die übrigen Prüfer/innen (m/w/d) verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und haben im Zeitraum 2019 - 2023 an mindestens an einer Prüfung von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten nach dem KWG oder GwG teilgenommen.
Die Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des Personals sind durch eine Eigenerklärung des Bieters zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit unter Verwendung des Anlage 26.4 sowie der Eigenerklärung/en des/der für den Auftrag vorgesehenen Prüfungsleiters/Prüfungsleiterin (m/w/d) bzw. der Prüfungsleiter/innen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.5 und der Eigenerklärungen der Prüfer/innen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.6 zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Anlage 26.1) erklärt der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
22.1.2 Erklärung wegen Artikel 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Es ist eine Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen (Anlage 26.2) abzugeben, mit der der Bieter u.a. erklärt, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört.
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Anlage 26.3) zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG und zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister genutzt.
Diese Anlage ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
22.1.6 Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, § 46 Abs. 2 VgV
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und um die Unbefangenheit der Prüfer für die jeweilige aufsichtliche Prüfung sicherstellen zu können, sind der Jahresabschlussprüfer des aktuellen und der letzten zwei Geschäftsjahre der jeweiligen Zweigniederlassung und deren Muttergesellschaft als Prüfer ausgeschlossen.
Ferner sind Prüfer ausgeschlossen, die wegen Ausschlussgründen nach § 319 Abs. 2 bis 4 HGB zum Zeitpunkt der Ausschreibung von der Abschlussprüfung ausgeschlossen wären, jedoch wegen Tätigkeiten i. S. v. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB nur, soweit diese sich auf den Gegenstand der ausgeschriebenen Prüfung nicht nur unwesentlich ausgewirkt haben. Ausgeschlossen sind auch Prüfer, die im letzten Jahr vor der Prüfungsanordnung bei der jeweiligen Zweigniederlassung vergleichbare, von europäischen Institutionen beauftragte Prüfungen oder Beratungsaufträge durchgeführt oder Beratungs- oder Bewertungsleistungen erbracht oder bei der Durchführung der Internen Revision verantwortlich mitgewirkt haben, jedoch nur, sofern diese Tätigkeiten Berührungspunkte zu der hier ausgeschriebenen Prüfung aufweisen. Dies gilt auch, wenn eine Person, mit welcher der Prüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt, oder eine bei ihm beschäftigte Person ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus findet 319b HGB entsprechend Anwendung, der Bieter darf weiterhin keine Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht haben.
Da jedes Los die Prüfung mehrerer Zweigniederlassungen beinhaltet, führt ein Interessenskonflikt bei einer der Zweigniederlassung dazu, dass ein Interessenskonflikt für das komplette Lose besteht und ein abgegebenes Angebot ausgeschlossen werden muss.
Die Namen der Institute werden gemäß den Regelungen unter Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen während der Angebotsfrist mitgeteilt.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass ihm anhand der vorhandenen Informationen zu diesem Vergabeverfahren keine Interessenkonflikte bekannt sind, die eine Unbefangenheit als Prüfer gefährden können (Anlage 26.4).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G6F5U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de