Brandschutz-Rohrrahmentüren Stadthalle Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0166
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutz-Rohrrahmentüren Stadthalle Düsseldorf
Brandschutz-Rohrrahemtüren
Düsseldorf, Rotterdamer Straße
Lieferung und Montage von Brandschutz-Rohrrahmentüren
Die Vergabe erfolgt namens und für Rechnung der:
Düsseldorf Congress GmbH
Stockumer Kirchstraße 61
40474 Düsseldorf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Gewerbeanmeldung;
- Preisermittlung Bund (VHB 221/222);
- Nachweis über die Verwendung von Nachunternehmern VHB 235.
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
- Mindestumsatz in Höhe von 1.000.000 EUR;
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
-für Personenschäden 3.000.000 EUR
-für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.000.000 EUR.
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen:
Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.);
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresduchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
- Angabe der technischen Fachkräfte,unabhängig ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und über die zur Errichtung des Bauwerks verfügt wird.
Sicherheitsleitung für die Erfüllung von Mängelansprüchen: 5 % der Auftragssumme (zu leisten durch Bürgschaft).
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.