523C: Rahmenvereinbarung: Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 523C-00XXXX-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
523C: Rahmenvereinbarung: Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 3
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK. Die von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen sind in drei Fachlose aufgeteilt.
Die Fachlose sind aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW eingestellt. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung verweist auf den Projektraum zu Los 3.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK. Die von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen sind in drei Fachlose aufgeteilt.
Los 1 hat Personalvermittlungsdienstleistungen für Spezialisten-Positionen zwischen dem oberen Tarifbereich und hocherfahrenen Seniors für Bank- und banknahe Funktionen zum Gegenstand. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 16 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 24 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren).
Gegenstand des Loses 2 sind Personalvermittlungsdienstleistungen für Führungspositionen und sehr erfahrene Senior-Positionen. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 8 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 16 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren).
Los 3 hat Personalvermittlungsdienstleistungen für Spezialisten-Positionen zwischen dem oberen Tarifbereich und hocherfahrenen Seniors für IT-Funktionen zum Gegenstand. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 24 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 40 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren).
Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht jeweils nicht.
Jedes Fachlos wird mit bis zu drei Unternehmen besetzt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt jeweils durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren bei dem im jeweiligen Los erstplatzierten Unternehmen. Lehnt dieses Unternehmen den Einzelauftrag ab oder wird ein Einzelauftrag durch Kündigung, Rücktritt oder auf sonstige Weise vorzeitig beendet, kann die NRW.BANK den Einzelabruf an das im jeweiligen Los zweitplatzierte Unternehmen richten. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Vergabe des Einzelauftrages an das im jeweiligen Los drittplatzierte Unternehmen.
Die Höchstabnahmemenge im Los 3 liegt bei 10 Einzelaufträgen/Einzelabrufen p.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DK3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.