Freianlagenplanung Sportpark Feldmark Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00354_ÖTVhV_67
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Sportpark Feldmark
Dieser Auftrag wurde vergeben:
"Sportpark Feldmark" - Objektplanung Freianlagen HOAI LPH 1 - 8
Stadt Bochum - Sportplatz Feldmark 44787 Bochum
Der Auftrag wurde vergeben:
Für die Erneuerung des Sportpark Feldmark zum Standort an der Feldmark
in Bochum ist die Objekt- und Freianlagenplanung erforderlich.
Bestandteil des Leistungsprogramms ist die Freianlagenplanung des Sportparks Feldmark für die Leistungsphasen 1 - 8 HOAI. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe stufenweise aufgeteilt wird: Zunächst fest vergeben werden die Leistungsphasen 1 - 3, anschließend werden die Leistungsphasen 4 - 8 optional beauftragt.
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Ermittlung, Konzeptionierung, Berechnung und Durchführung der Freianlagenplanung gem. §§ 38-40 HOAI 2021, Leistungsphase 1 - 8 zur Qualifizierung der neuen Sportanlage. Bei der Erarbeitung sind die jeweils gültigen, aktuellen Gesetze, Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten.
Die Leistungsphasen 4 - 8 werden optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe K. P. Kremer + Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kremerpartner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYWWJGNUE4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).