Werkschutz- u. Empfangsdienstleistungen ab dem 01.07.2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkschutz- u. Empfangsdienstleistungen ab dem 01.07.2023
Erbringung von Objektschutz- und Pförtnerdienstleistungen auf dem Werksgelände der Stadtwerke Bielefeld – mit Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen – und Empfangsdienstleistungen im Foyer des Verwaltungsgebäudes (Hochhaus) der Stadtwerke Bielefeld ab dem 01.07.2023
Bielefeld
Die moBiel GmbH beabsichtigt, den Objektschutz für das Werksgelände der Stadtwerke Bielefeld (Schildescher Straße 16, 33611 Bielefeld) sowie die Empfangsdienstleistungen im Foyer des Haupt-Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke Bielefeld an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, kurz: AN) zu vergeben.
Der Objektschutz ist im Tor- und Empfangsdienst die Visitenkarte des Unternehmens. Das Erscheinungsbild und Auftreten der Personen des Objektschutzes und Empfangsdienstes muss eine positive Außenwirkung vermitteln.
Insbesondere werden deshalb einwandfreies, sicheres Auftreten, angemessene Ausdrucksweise, korrekte Dienstkleidung, höfliche Umgangsformen, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Umsicht gefordert. Jede Tätigkeit und Handlung muss von Notwendigkeit, Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Objektivität geprägt sein.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es einerseits, den Sicherheitsbedürfnissen der Stadtwerke Bielefeld und ihrer Mitarbeitenden gerecht zu werden. Die Liegenschaft mit ihren Versorgungsanlagen für das Stadtgebiet Bielefeld und dem Rechenzentrum ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte zu schützen. Zu den Hauptaufgaben zählen hier neben der Durchführung diverser Pförtnertätigkeiten am Tor 3 auch die Überwachung des Werksgeländes über Video und mittels Patrouillenfahrten. Aber auch die Unterstützung bei Veranstaltungen auf dem Werksgelände fällt in diesen Aufgabenbereich. Für die Erbringung dieser Leistungsart sind AN-seitig min. 25 Sicherheitskräfte einzuplanen, wir gehen hier von ca. 34.000 Einsatzstunden pro Jahr aus. Für die kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichen Teams – 1 oder 2 Personen – ist eine maximale Reaktionszeit von 60 Minuten von der Meldung des zusätzlichen Bedarfs bis zur Bereitstellung von bis zu 3 Teams zulässig. Analog dazu müssen innerhalb von 24 Stunden 8 zusätzliche Teams verfügbar sein können. Ebenso muss eine kurzfristige Erweiterung der durchzuführenden Patrouillen- und Alarmfahrten möglich sein.
Andererseits ist insbesondere bei den zu vergebenden Empfangsdienstleistungen das Ziel, den Empfang und die Besucherbetreuung so zu gewährleisten, dass diese Art und Weise der Ausführung dieser Tätigkeiten dem Anspruch der moBiel GmbH und der Stadtwerke Bielefeld GmbH gerecht werden. Hier zählen zu den Hauptaufgaben die Besucherbetreuung und allgemeine Empfangsdienste, die Annahme und Weiterleitung von Briefpost und Paketen, die Herausgabe von Mitarbeiterausweisen und Besucherausweisen sowie – optional – die Buchung von Fahrkarten und Flugtickets. Die Einsatzzeiten für 1 Person sind montags bis donnerstags zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr und freitags zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr, diese Zeiten sind für den AG flexibel erweiterbar und situationsabhängig. Wir gehen hier von ca. 2.100 Einsatzstunden pro Jahr aus. Auf kurzfristige Anforderung durch den AG müssen zusätzliche Kräfte unverzüglich bereitgestellt werden können.
Aufgrund der Außenwirkung bei den zu erbringenden Dienstleistungen ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personal erforderlich.
optional 2x Verlängerung um jeweils 2 Jahre möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben zum Nachweis seiner bzw. ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit anzugeben bzw. ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen;
-Erklärung, ob sie als Einzelbieter oder Teil einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen;
-Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil;
-Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
-Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG);
-Eigenerklärung gem. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW;
-Aktuelle Gewerbegenehmigung gem. § 34 Gewerbeordnung (GewO);
-Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister (bei Angebotsöffnung nicht älter als 3 Monate);
-Erklärung/Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 1. Personenschäden 5.000.000 € pro Schadensfall; 2. Sachschäden 5.000.000 € pro Schadensfall; 3. Vermögensschäden sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250.000 € pro Schadensfall; 4. Verlust bewachter Sachen 250.000 € pro Schadensfall; 5. Verlust von Schlüsseln 250.000 € pro Schadensfall;
-Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bzgl. der ausgeschriebenen Leistungsart Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
-Eigenerklärung, dass der AN spätestens mit Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt;
-Eigenerklärung, dass der Inhaber des Unternehmens gem. § 34a Abs. 1 GewO sachkundig und zuverlässig ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt;
-Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen vorgesehenen Mitarbeiter gem. § 34a Abs. 1a GewO und Bewachungsverordnung zuverlässig und sachkundig sind;
-Nachweis über Eintragung im Bewacherregister;
-Alle vom AN zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter haben ein polizeiliches Führungszeugnis gem. § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) mit dem amtlichen Vermerk „ohne Eintragung“ vorzuweisen.
-Zwei Wochen vor Leistungsbeginn sind für das gesamte einzusetzende Personal inkl. Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
•Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, Bewacherregisteridentifikationsnummer;
•Nachweis über die geforderten Qualifikationen:
•Geforderte Qualifikation der Objektleitung (und Stellvertretung): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich-/höherwertig; Qualifikation zum Ersthelfer; mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 und Englisch mindestens analog A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word); körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet; gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen; Alter: über 18 Jahre.
•Geforderte Qualifikation der sonstigen im Werkschutz und am Empfang eingesetzten Mitarbeiter: Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleich-/höherwertig; Qualifikation zum Ersthelfer; Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B1 und Englisch mindestens analog A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word); Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind; körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet; gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen; Alter: über 18 Jahre.
•Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift);
•Unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung;
•Schichtplan;
•Muster des Dienstausweises nach $ 18 Abs. 1 BewachV;
-Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Wie viele Beschäftigte hat das Unternehmen? Wie viele Beschäftigte hat das Unternehmen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistungsart? Wie viele davon sind geringfügig beschäftigt?
-Referenzen: Es sind min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren vorzulegen. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand und insbesondere den oben geforderten Reaktionszeiten sowie der Unterstützung bei Veranstaltungen zumindest nahekommt. Dabei muss beim jeweiligen Referenzobjekt die vom Referenzgeber vorgegebene Reaktionszeit zur Bereitstellung zusätzlicher Kräfte im Rahmen der Auftragsausführung in mindestens 95 % aller Fälle eingehalten worden sein. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Folgende Angaben sind hierbei zwingend aufzuführen: Art des Referenzprojektes, Ausführungsort, Jahresumsatz, anteiliger Jahresumsatz jeweils im Werkschutz und im Empfangsdienst, Auftragsvolumen in Einsatzstunden pro Jahr, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Referenzgebers unter Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Erfüllt eine Referenz eines der o. g. Kriterien nicht, wird von nicht vorhandener Eignung der Referenz ausgegangen. Werden weniger als 3 geeignete Referenzen eingereicht, wird von nicht vorhandener Eignung des Bieters ausgegangen. Die moBiel behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrags mangelhaft erfüllt hat, z. B. dass es mehrfach zu angezeigten schriftlichen Beanstandungen wegen Schlechtleistung kam, die Leistung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erbracht wurde, nicht korrekt abgerechnet wurde, es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags oder zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge kam oder überwiegend negative Aussagen in Bezug auf eine mangelhafte Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals getroffen wurden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
-Eigenerklärung darüber, dass der Bieter über eine Betriebsstätte im Regierungsbezirk Detmold verfügt oder dass er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn eine solche errichtet.
1)Der AN hat dem AG spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen vorzulegen:
-Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Fähigkeiten, Dienstausweisnummer;
-Nachweise und Bescheinigungen über die in den Vertragsbedingungen geforderten Qualifikationen;
-Schichtplan;
-Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV;
2.Kick-Off-Besprechung:
Für einen strukturierten Ablauf ist rechtzeitig vor Vertragsbeginn eine Kick-Off-Besprechung mit dem AG vorgesehen, an dem seitens des AN die Objektleitung teilnehmen muss. Die Kosten für die Kick-Off-Besprechung werden nicht gesondert vergütet. Die terminliche Abstimmung erfolgt durch AG und AN.
3.Der Angebotskalkulation ist mindestens der am Ort der Leistungserbringung zuletzt für allgemeinverbindlich erklärte Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 16.08.2022 und der ab dem 01.10.2022 geltende Tariflohn zugrunde zu legen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).