RV_WLF-26 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0001-372-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV_WLF-26
Rahmenvertrag zur Lieferung von Wechselladerfahrzeugen Typ: WLF-26 nach DIN 14505-WLF-26/6900-1570 für die Feuerwehr Köln
50679 Köln, Nordrhein-Westfalen
Ausgeschrieben wird ein Rahmenliefervertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren, über die Lieferung von Wechselladerfahrzeugen Typ: WLF-26.
Die Mindestbestellmenge beträgt 2 Fahrzeuge.
Die geschätzte Bestellmenge beträgt 4 Fahrzeuge, vorbehaltlich der Bedarfsanerkennung.
Die Maximalbestellmenge beträgt 5 Fahrzeuge.
- Optionales Reserverad gemäß A.3.28 (siehe Leistungsbeschreibung)
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklaerung als Anlage zum Angebotsschreiben fuer Leistungen
- Eigenerklaerung RUS Sanktionen Art 5k
- Der Bieter muss nach Aufforderung einen aktuellen Handelsregisterauszug (bei Aufforderung nicht älter als 6 Monate) vorlegen.
keine
- siehe Dokument "Eignungskriterien_RV_WLF-26_2023.docx" :
- 1.2 Vergleichsfahrzeug
Der Bieter muss nach Aufforderung zur Aufklärung des Angebotes ein Vergleichsfahrzeug bei der Feuerwehr Köln vorstellen. Das Vergleichsfahrzeug muss die Anforderungen der Leistungsbeschreibung aus dem Bereich Fahrgestell und Wechselladereinrichtung erfüllen.
- 1.3 Referenzen mit Referenzlisten
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen nachweisen. Diese sollen in Bezug auf die Wechselladeeinrichtung, den Einbau der Sondersignalanlage und der Funktechnik vergleichbaren Wechselladerfahrzeugen entsprechen, die an sogenannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland geliefert worden sind. Der Betrachtungszeitraum wird ab dem 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 festgesetzt.
Die Referenzliste muss mindestens folgende Informationen beinhalten:
• Auftragsumfang (Beschreibung der Lieferleistung)
• Zeitraum des Auftrags
• Wert des Auftrags
• Name und Anschrift des Auftraggebers
• Ansprechpartner der Auftragsgebers mit Kontaktdaten
Die Referenzlisten sind mit den Angebotsunterlagen unter dem unten angegebenen Dokumenten-, Dateinamen einzureichen.
- 1.4 Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter selbst und alle Mitwirkenden Nachunternehmer (zum Beispiel Fahrgestell, Wechselladeeinrichtung, Feuerwehrtechnischer Sonderausbau) verfügt/en über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001. Der Bieter selbst und alle Mitwirkenden Nachunternehmer sind verpflichtet, die nachgewiesene oder eine vergleichbare Zertifizierung für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
- 1.5 Sepura Hersteller-Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunk
Der Bieter selbst oder ein für den Einbau der Digitalfunkkomponenten vorgesehener Nachunternehmer legt eine Hersteller-Zertifizierung der Firma Sepura für den Einbau von Digitalfunk vor.
- 1.6 Projektbeauftragter
Der Auftragnehmer nennt der Auftraggeberin nach Eingang des Zuschlags namentlich einen Projektverantwortlichen und einen Vertreter für das Projekt; eine Auswechslung ist nur bei Aufforderung durch die Auftraggeberin, des Projektverantwortlichen beziehungsweise seines Vertreters zulässig, sowie wenn die Projektverantwortlichen beziehungsweise die Vertreter für eine Mindestdauer von 4 Wochen nicht mehr für das Unternehmen tätig werden können.
Die Auftraggeberin benennt ihren Projektverantwortlichen mit dem Zuschlag.
Die jeweiligen Projetverantwortlichen beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend und sind Ansprechpartner sowie für die Projektdurchführung verantwortlich.
- 1.7 Zeichnungen
Der Bieter reicht mit dem Angebot Zeichnungen (in Anlehnung an DIN 199 ff.) mit Seiten-, Drauf- und Heckansicht als Außen- und Innenansichten ein. Es können Standardzeichnungen eines weitestgehend baugleichen Fahrzeugs beigefügt werden. Die Zeichnungen müssen auftragsspezifische Details wie zum Beispiel Abmessungen, Unterbringung der Beladung und technische Ausstattungen des nach Leistungsbeschreibung konfektionierten Fahrzeugs darstellen.
- 1.8 Vorläufige Gewichtsbilanz
Der Bieter reicht mit dem Angebot eine vorläufige Gewichtsbilanz des nach Leistungsbeschreibung konfektionierten Fahrzeugs ein, aus der die Gesamtmasse sowie die Gewichtsverteilung bezogen auf alle Achsen des Fahrzeugs hervorgeht.
Bei der Gewichtsbilanz ist ein Abrollbehälter (6.900 mm Gesamtlänge, 2.500 mm Gesamtbreite) mit 12.000 Kg Gesamtmasse zu berücksichtigen. Die Schwerpunktlage ist container-mittig in Bezug auf die Längs- und Querachsen anzusetzen. Die Höhenlage des Schwerpunktes ist bei 1.000 mm ab Unterkante Tragrahmen des Abrollbehälters anzusetzen.
Die nach StVZO geforderten maximal zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten wer-den.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html