Entsorgung und Verwertung - Fettabscheider und Speisereste Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-029-32-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung und Verwertung - Fettabscheider und Speisereste
Übernahme der Abfallentsorgung und -verwertung in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste für diverse LWL-Einrichtungen und Dienststellen in Westfalen-Lippe.
Münster, Lengerich u. Mettingen
Münster
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten LWL-Einrichtungen in Münster, Lengerich und Mettingen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2027. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Bielefeld, Gütersloh, Vlotho u. Stemwede-Haldem
Bielefeld
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten LWL-Einrichtungen in Bielefeld, Gütersloh, Vlotho und Stemwede-Haldem.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2027. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Paderborn, Lippstadt, Warstein, Soest u. Marsberg
Paderborn
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider
und Speisereste für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten LWL-Einrichtungen in Paderborn, Lippstadt, Warstein, Soest und Marsberg.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2027. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Dortmund, Bergkamen, Unna, Hemer, Hamm, Werl u. Oelde
Dortmund
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider
und Speisereste für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten LWL-Einrichtungen in Dortmund, Bergkamen, Unna, Hemer, Hamm, Werl und Oelde.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2027. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Bochum, Gelsenkirchen, Herten, Marl, Dorsten, Haltern u. Reken
Bochum
Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider
und Speisereste für die in den Vergabeunterlagen aufgeführten LWL-Einrichtungen in Bochum, Gelsenkirchen, Herten, Marl, Dorsten, Haltern und Reken.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2027. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen zu betrieblichen Umweltmanagementmaßnahmen, einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er/sie
nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen
könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Weiterhin bestätigt der Bieter, dass sein Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG zertifiziert ist und über einen ausreichenden Versicherungsschutz gem. § 6 der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung (EfbV) verfügt, der das Risiko im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten abdeckt.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu
vergebenen Leistungen anzugeben.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Abfallbereiche Fettabscheider sowie Speisereste jeweils mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der
ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen aus Fettabscheidern sowie Speiseresten im Großküchenbereich) vergleichbar sind. Zusätzlich muss mind. eine Referenz die technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Bereich der Entsorgung/Verwertung von Speiseresten aus sog. Nassmüllanlagen (gilt nur für Los 2) nachweisen.
Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten nach Möglichkeit Referenzobjekte aus der Region (NRW) benannt werden.
Es sind folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/ Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen
- Anzahl der jährlichen Leerungen
- Dauer / Länge der Zusammenarbeit
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 16.03.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.