Testmanagementwerkzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 1492-MP-Testmanagementwerkzeuge
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Testmanagementwerkzeuge
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, zwei Rahmenverträge (Los 1 und Los 2) über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen (Los 1), die Softwarepflege und Supportleistung sowie der Erbringung von softwarenahen Vertragsleistungen (Customizing- und Unterstützungsleistungen zur weiteren Implementierung und dem weiteren Ausrollen der Software; Los 2) für die Software der Typen Application Lifecycle Management (ALM), Unified Functional Testing (UFT), Release Control (RC), Deployment Automation (DA), Service Support Manager (SSM) und Service Request Center (SRC) des Herstellers Micro Focus in Höhe von ingesamt 7.248.500,00 Euro (netto) (Obergrenze: 10.872.750,00 Euro siehe Anlage 1 Auftragswertschätzung) im Wege eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 VGV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Lizenzen - Erwerb von Softwareprodukten
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen zu vergeben.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabe- sowie Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.765.383,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.648.074,50 Euro.
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine
Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten
Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des
MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Softwarepflege- und Supportleistungen sowie softwarenahe Vertragsleistungen
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Softwarepflege, Customizing und Unterstützungsleistung zur weiteren Implementierung zur vergeben.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabe- sowie Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.483.100,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes / der geschätzten Abrufmenge vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.224.650,00 Euro.
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine
Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten
Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des
MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1852a29c235-307a9043ed00e3f6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1852a29c235-307a9043ed00e3f6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1852a29c235-307a9043ed00e3f6
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.