Generalunternehmer für den Neubau des Centrums für Familiengesundheit ("CEFAM") Referenznummer der Bekanntmachung: 22.061
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmer für den Neubau des Centrums für Familiengesundheit ("CEFAM")
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung des 1. Bauabschnitts des neuen Klinikgebäudes Centrum für Familiengesundheit "CEAFM" inkl. seiner Außenanlagen auf Basis der vorgegebenen Entwurfsplanung und der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) mit Leitdetails, wobei der AN nicht nur mit sämtlichen Ausführungsleistungen, sondern auch mit allen erforderlichen Planungsleistungen, beginnend mit der Ausführungsplanung, beauftragt wird.
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Str. 62 50937 Köln
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die schlüsselfertige Errichtung des 1. Bauabschnitts des neuen Klinikgebäudes Centrum für Familiengesundheit "CEAFM" inkl. seiner Außenanlagen auf Basis der vorgegebenen Entwurfsplanung und der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) mit Leitdetails, wobei der AN nicht nur mit sämtlichen Ausführungsleistungen, sondern auch mit allen erforderlichen Planungsleistungen, beginnend mit der Ausführungsplanung, beauftragt wird.
Die Uniklinik Köln plant die Errichtung eines Gebäudes der Krankenversorgung auf höchstem universitären Niveau im süd-westlichen Teil des Betriebsgeländes in Köln-Lindenthal. Auf einem Gesamtareal von ca. 15.000qm soll ein erster Bauabschnitt von 21.079qm und später ein optionaler 2. Bauabschnitt von 15.385qm Nutzflächen (NUF 1 - 6) entstehen. Gegenstand der Ausschreibung ist allein der 1. Bauabschnitt. Die Errichtung der Baugrube ist ebenfalls nicht Gegenstand der Bauaufgabe, da diese bereits ausgeführt wird.
Gegenstand des 1. Bauabschnittes ist die Planung eines Neubaus als zentraler Anlaufpunkt für die Kinder- und Frauenheilkunde sowie weitere den Bestand ergänzende OP-Kapazitäten, der Zentralen Notaufnahme (ZNA) inklusive Notfallradiologie und einem Hubschrauberlandeplatz. Über Strukturentwürfe soll die funktionale und städtebauliche Disposition des zweiten Bauabschnitts, in dem langfristig weitere Fachbereiche der Kinder- und Frauenheilkunde und zusätzliche OP-Strukturen untergebracht werden, überprüft werden. Ein Teil der Flächen wird unterirdisch verortet sein. Das neue Gebäude soll unter Berücksichtigung funktionaler, nutzungstechnischer und logistischer Anbindungen nahtlos an das bestehende System der Uniklinik angebunden werden. Die Auftraggeberin erwartet ein funktional optimiertes, nutzungstechnisch und gestalterisch anspruchsvolles Gebäude, das dem Anspruch einer universitären Patientenversorgung gerecht wird, und dabei ein energie- und kosteneffizientes Gebäudekonzept erfüllt.
Generalunternehmervergabe: Die Auftraggeberin beabsichtigt den Auftrag an einen Generalunternehmer als Gesamtauftrag zu vergeben. Die vorliegenden technischen und wirtschaftlichen Gründe rechtfertigen den Verzicht auf eine Losvergabe nach Einzelgewerken. Der Neubau CEFAM ist ein großes und hoch komplexes Bauvorhaben mit ungewöhnlich hohen Qualitätsanforderungen. Komplex ist das Bauvorhaben nicht nur wegen der Größe und den hohen technischen Anforderungen, sondern auch wegen des geringen Platzangebotes der Baustelleneinrichtungsfläche, der eingeschränkten Zugänglichkeit zur Baustelle ausschließlich über die Kerpener Straße, dem Schutz der in unmittelbarer Nähe an die Baustelle angrenzenden in Betrieb befindlichen Nachbarklinikgebäuden und deren Nutzer / Patienten, insbesondere der Zentralen Notaufnahme und des Palliativzentrums, des Dr. Mildred-Scheel-Hauses und den weiteren Randbedingungen, die sich aus den Anforderungen der Auftraggeberin ergeben. Darüber hinaus bedarf es einer optimalen Koordination der Ausführung der einzelnen hochkomplexen Nutzungseinheiten für sich und der diversen Nutzungseinheiten untereinander über alle Etagen und Gebäudeteile betrachtet.
Die Vergabe an einen Generalunternehmer durch eine entsprechende ständige Gesamtkoordination der Logistik und besonders kurze Reaktionszeiten in der übergreifenden Steuerung durch einen einzigen zentral verantwortlichen Ansprechpartner auf Auftragnehmerseite führt erfahrungsgemäß zu einer Verkürzung der Bauzeit bzw. zur Vermeidung von Verzögerungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB und Erkläring zum Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG). Es ist das Formblatt A8 zu verwenden. Das Formblatt A8 ist durch den Bewerber, sämtliche Bewerber einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer auszufüllen.
(2) Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs (bei Einreichung nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist durch den Bewerber, sämtliche Bewerber einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer einzureichen.
(3) Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern.
(1) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Leistungen der Durchführungen des Auftrages und den damit zusammenhängenden Verpflichtungen für die Dauer des Projekts [unter Einschluss der Gewährleistungsfrist] abdeckt, bei einem in der EU zugelassenen Versicherer..Es ist die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Formblatt A10). Zudem ist der Versicherungsschutz durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherers nachzuweisen (Versicherungspolice in Kopie). Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den geforderten Mindestdeckungssummen und den geforderten Konditionen zu versichern.
(2) Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit vergleichbaren Planungs-, Koordinierungs- und Bauleistungen aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Präqualifizierte Unternehmen weisen den Umsatz durch Verweis auf das Präqualifikationsverzeichnis nach. Bei nicht Präqualifizierten Unternehmen ist der Umsatz durch Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt A9). Auf Aufforderung der Auftraggeberin sind die Umsätze durch Vorlage von Jahresabschlüssen oder einer Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu belegen.
zu (1):
Die Mindestdeckungssummen dürfen je Schadensereignis zweifach maximiert
- bei Personenschäden 15 Mio. EUR
- bei sonstigen Schäden (Sachschäden inklusive Umwelthaftpflichtrisiko und Vermögensschäden) 10 Mio. EUR
nicht unterschreiten.
Der Versicherungsschutz muss weiterhin:
- eine Deckung für die gesetzliche Haftung für die mit der Ausführung von Maßnahmen beauftragten Nachunternehmer des Auftragnehmers einschließen,
- Umwelt-, Brand-, Explosions- und Gewässerschäden mit abdecken oder die Schadensrisiken müssen separat versichert sein,
- Nachbesserungsbegleitschäden mit abdecken.
zu (2): Mindestumsatz: Aus den Angaben muss sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten fünf Jahren durch Baumaßnahmen mit vergleichbaren Planungs-, Koordinierungs- und Bauleistungen durchschnittlich einen Umsatz von mindestens 25 Mio. EUR brutto erzielt hat.
(1) Referenzanforderung (1): Vorlage von mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Planungs-, Koordinierungs- und Baumaßnahmen der letzten zehn (10) Jahre. Das Datum der Bauabnahme muss zwischen dem 01.01.2013 und dem Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgt sein.Als Nachweis ist die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Formblatt A11).
(2) Referenzanforderung (2): Vorlage von mindestens einem (1) Referenzprojekt, bei dem die Ausführung- und Montageplanung mit der BIM-Methodik erstellt wurde.
Als Nachweis ist die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Formblatt A11).
zu (1): Jedes Referenzprojekt zu der Referenzanforderung (1) muss kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(M.1): Das Referenzprojekt muss ein Gebäude des Gesundheitswesens sein (u.a. Gesundheitszentrum, Psychiatrische Einrichtung, Forschungszentrum, Rehaeinrichtung, Pflegeheim).
(M.2): Das Referenzprojekt weist ein Projektvolumen von mindestens 100 Mio. EUR brutto (KG 300-500) auf.
(1) Erklärung zum fehlenden Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k).
Als Nachweis ist die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Formblatt A12).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur Ziffer II. 2.7): Der voraussichtliche Zeitraum umfasst die Planungszeit, die Bauzeit, die Inbetriebnahme und die Abnahme.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt A5) auszufüllen und einzureichen.Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 6d EU VOB/A der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen ("Eignungsleihe"). Der Bieter hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags das eignungsrelevante Unternehmen zu benennen (Formblatt A6) und eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt A7) vorzulegen. Ferne hat der Bieter die unter III.1.1) Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Unterauftragnehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will ("einfache Unterauftragnehmer"), müssen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden. Soweit aber ein einfacher Unterauftragnehmer entgegen der Verpflichtung vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags benannt wird, muss der Bewerber angeben, wofür er die Kapazitäten des Unterauftragnehmers in Anspruch nehmen will (Formblatt A6).
4) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags sind den Teilnahmebedingungen (Anlage A1) zu entnehmen.
5) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung.
6) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Soweit Bewerber Fragen zu den Vergabeunterlagen haben, sind diese mit dem Formblatt Bewerberfragenkatalog (siehe Anlage 16) über die Nachrichtenfunktion innerhalb der Vergabeplattform elektronisch an die Vergabestelle zu richten.
7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY4YW7Z2DBYT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de