Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, 42697 Solingen, Kanaltiefbauarbeiten 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: V22/23-2/303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, 42697 Solingen, Kanaltiefbauarbeiten 1. BA
Tiefbauarbeiten, Kanalbautechnische Erschließung, 1. BA
Inhalt des Beschaffungsvorhabens ist die Kanalbautechnische Erschließung der neuen Feuer- und Rettungswache II in Solingen Ohligs. Hergestellt wird die Grundstücksentwässerung in einem Trennsystem. Die Kanäle und Anschlussleitungen sind aus PP-Rohren der Dimensionen DA160-DA315 herzustellen. Die Regenwasseranschlussleitungen werden über eine Niederschlags-wasserbehandlungsanlage einem Rückhaltebecken aus Füllkörperrigolen vorgeschaltet, bevor der Anschluss an den öffentlichen Kanal erfolgt. Zusätzlich ist eine Zisterne aus einem Betonfertig-teilschacht herzustellen. Für einen geplanten Waschplatz wird im Zuge dieser Maßnahme eine Abscheideranlage in die Schmutzwasserleitungen integriert. Die Anschlussleitungen an die Gebäude werden bis zur Gebäudegrenze verlegt, wo im Nachgang mit den Grundleitungen vom Hochbau angeschlossen werden kann.
Im Wesentlichen gegliedert in:
Boden Kanalgräben und Einzelbaugruben ausheben, entsorgen 1720 m³
Verbau Kanalgräben und Einzelbaugruben 2025 m²
Vorh. Kanäle + Leitungen aus STZ/ PP DN150-200/ DA80-160 abbrechen und entsorgen 105 m
Füllmaterial Leitungszone Sand 0/4 355 m³
Hauptgrabenverfüllung / Baugrubenverfüllung Kies 0/32 695 m³
Füllmaterial Regenwasserrigole, Splitt 0/11 605 m³
Regenwasserspeicher/ Füllkörperrigole 21,00 x 6,00 m 1 St
Betonfertigteilschächte DN1000 8 St
Betonfertigteilschächte DN1200 3 St
ABKW-Abscheideranlage System A, Nenngröße 15 1 St
Niederschlagswasserbehandlungsanalge DN500, L= 7,00 m 1 St
Kanal DA400 PP, einschl. Formstücke 50 m
Kanal DA315 PP, einschl. Formstücke 80 m
Kanal DA250 PP, einschl. Formstücke 45 m
Kanal DA200 PP, einschl. Formstücke 110 m
Anschlussleitung DA160 PP, einschl. Formstücke 215 m
Kanal DA200 PP, Öl- und Benzinhaltige Abwasser, einschl. Formstücke 10 m
Anschlussleitung DA160 PP, Öl- und Benzinhaltige Abwasser, einschl. Formstücke 35 m
Kabelschutzrohr DA160 PE, 2-rohrig 5 m
Kabelschutzrohr DA110 PE, 2-rohrig 75 m
Kabelschutzrohr DA110 PE, 3-rohrig 65 m
Kabelschutzrohr DA75 30 m
Kabelschutzrohr DA50 35 m
Banderder 210 m
Kabelzugschächte1000x1000 / 800x800 / 600x600 7 St
Mastfundamente herstellen 7 St
Kanal reinigen DA400 220 m
Anschlussleitungen reinigen bis DA200 45 St
Dichtheitsprüfung Haltungsweise mit Luft 15 St
Dichtheitsprüfung Schacht DN1000-1200 mit Wasser 15 St
TV-Inspektion Kanal bis DA400 220 m
Inspektion Schächste 15 St
Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, 42697 Solingen
Kanaltiefbauarbeiten, 1. BA
Inhalt des Beschaffungsvorhabens ist die Kanalbautechnische Erschließung der neuen Feuer- und Rettungswache II in Solingen Ohligs. Hergestellt wird die Grundstücksentwässerung in einem Trennsystem. Die Kanäle und Anschlussleitungen sind aus PP-Rohren der Dimensionen DA160-DA315 herzustellen. Die Regenwasseranschlussleitungen werden über eine Niederschlags-wasserbehandlungsanlage einem Rückhaltebecken aus Füllkörperrigolen vorgeschaltet, bevor der Anschluss an den öffentlichen Kanal erfolgt. Zusätzlich ist eine Zisterne aus einem Betonfertig-teilschacht herzustellen. Für einen geplanten Waschplatz wird im Zuge dieser Maßnahme eine Abscheideranlage in die Schmutzwasserleitungen integriert. Die Anschlussleitungen an die Gebäude werden bis zur Gebäudegrenze verlegt, wo im Nachgang mit den Grundleitungen vom Hochbau angeschlossen werden kann.
Im Wesentlichen gegliedert in:
Boden Kanalgräben und Einzelbaugruben ausheben, entsorgen 1720 m³
Verbau Kanalgräben und Einzelbaugruben 2025 m²
Vorh. Kanäle + Leitungen aus STZ/ PP DN150-200/ DA80-160 abbrechen und entsorgen 105 m
Füllmaterial Leitungszone Sand 0/4 355 m³
Hauptgrabenverfüllung / Baugrubenverfüllung Kies 0/32 695 m³
Füllmaterial Regenwasserrigole, Splitt 0/11 605 m³
Regenwasserspeicher/ Füllkörperrigole 21,00 x 6,00 m 1 St
Betonfertigteilschächte DN1000 8 St
Betonfertigteilschächte DN1200 3 St
ABKW-Abscheideranlage System A, Nenngröße 15 1 St
Niederschlagswasserbehandlungsanalge DN500, L= 7,00 m 1 St
Kanal DA400 PP, einschl. Formstücke 50 m
Kanal DA315 PP, einschl. Formstücke 80 m
Kanal DA250 PP, einschl. Formstücke 45 m
Kanal DA200 PP, einschl. Formstücke 110 m
Anschlussleitung DA160 PP, einschl. Formstücke 215 m
Kanal DA200 PP, Öl- und Benzinhaltige Abwasser, einschl. Formstücke 10 m
Anschlussleitung DA160 PP, Öl- und Benzinhaltige Abwasser, einschl. Formstücke 35 m
Kabelschutzrohr DA160 PE, 2-rohrig 5 m
Kabelschutzrohr DA110 PE, 2-rohrig 75 m
Kabelschutzrohr DA110 PE, 3-rohrig 65 m
Kabelschutzrohr DA75 30 m
Kabelschutzrohr DA50 35 m
Banderder 210 m
Kabelzugschächte1000x1000 / 800x800 / 600x600 7 St
Mastfundamente herstellen 7 St
Kanal reinigen DA400 220 m
Anschlussleitungen reinigen bis DA200 45 St
Dichtheitsprüfung Haltungsweise mit Luft 15 St
Dichtheitsprüfung Schacht DN1000-1200 mit Wasser 15 St
TV-Inspektion Kanal bis DA400 220 m
Inspektion Schächste 15 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, 42697 Solingen, Kanaltiefbauarbeiten 1. BA
Ort: Solingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.