Lieferung von fünf Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von fünf Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen
Aufbau von Anlagen zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Lüdenscheid:
Kreuzungsbereiche
LZA 2.103 Lennekreuz (zwei Anlagen)
LZA 2.050 Bräuckenkreuz (eine Anlage)
LZA 2.085 Herscheider Landstraße/ Paulmannshöher Straße (eine An
Errichtung von fünf Anlagen zur kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung einschließlich Tiefbauarbeiten zur Fundamenterrichtung
an Kreuzungsbereichen innerhalb des Stadtgebietes s. II.2.3.
Aufbau an vier Standorten und Nutzung von fünf Anlagen.
Jedes Messystem besteht aus:
1 x Mess- und Fotoeinheit mit Doppelkamera (Digital)
2 x Xenon Rotblitzeinrichtungen
1 x Säule für die Überwachung von bis zu 3 Fahrspuren
1 x LZA Modul
1 x Standortspeicher
1 x Alarm- und Meldemodul
Tiefbauleistungen bestehend aus:
An- und Abfahrt, Baustelleneinrichtung und –räumung nach RSA Standard-Richtlinien
Fundamenterstellung für System Mastkorb
Aufbau und Installation Systemsäule
Anbindung an LZA
Inbetriebnahme und Eichung des Systems
Herstellung und Anschluss einer 230-Volt
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund der Sperrung der Talbrücke Rahmede, Autobahn A45, in NRW werden die innerörtlichen Straßen außergewöhnlich durch den Schwerlastverkehr, aber auch durch den Personenverkehr belastet. Daher sind zwingend Verkehrsteuerungsmaßnahmen erforderlich.
Für die gerichtsfeste Messung müssen Messverfahren über eine Zulassung der Physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen. Ohne eine PTB-Zulassung dürfen die Geräte in der BRD nicht für amtliche Messungen eingesetzt werden. Andere Zulassungen existieren nicht.
Das beauftragte Unternehmen verfügt in dem auszuschreibenden Segment (Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung mittels Laserscan ohne im Fahrbahnbelag eingebrachten Induktions/Kontaktschleifen) über ein Alleinstellungsmerkmal.
Es gibt keine weiteren Anbieter auf dem Markt, die für dieses System über eine notwendige PTB-Zulassung verfügen. Gemäß den Vorgaben der PTB ist nur die Herstellungsfirma bzw. deren Vertreter zur Installation und zur Wartung berechtigt.
Ein Einbau von Induktions/Kontaktschliefen ist auf Grund der angespannten Verkehrslage rundum Lüdenscheid nicht möglich, um den Verkehrsfluss durch Installations- und Wartungsarbeiten nicht unnötig zu beeinträchtigen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.vetro-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Tag der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1. bezieht sich nicht auf den Abschluss des Vertrages, der erst nach Ablauf dieser Ex-Ante-Bekanntmachung erfolgen soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de