Verhandlungsverfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen für von der UN genutzte Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 057-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen für von der UN genutzte Liegenschaften in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 057-23
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) wie folgt:
- Los 1: Unterhaltsreinigung
Langer Eugen, Grundfläche 36.700,86 m²
Altes Abgeordnetenhochhaus, Grundfläche 16.385,03 m²
Erweiterungsbau, Grundfläche 11.268 m²
- Los 2: Glasreinigung
Langer Eugen, Grundfläche 10.859,68 m²
Altes Abgeordnetenhochhaus, Grundfläche 3.917,118 m²
Erweiterungsbau, Grundfläche mindestens 16.900 m²
VOEK 057-23, Unterhaltsreinigung
Los 1: Unterhaltsreinigung
Langer Eugen, Grundfläche 36.700,86 m²
Altes Abgeordnetenhochhaus, Grundfläche 16.385,03 m²
Erweiterungsbau, Grundfläche 11.268 m²
VOEK 057-23, Glasreinigung
Los 2: Glasreinigun
Langer Eugen, Grundfläche 10.859,68 m²
Altes Abgeordnetenhochhaus, Grundfläche 3.917,118 m²
Erweiterungsbau, Grundfläche mindestens 16.900 m²
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Neuausschreibung der notwendigen Gebäudereinigungsleistungen befindet sich in der Vorbereitung. Avisierter Leistungsbeginn war zunächst der 1.3.2023. Aufgrund der sehr umfangreichen Leistungsbeschreibungen nebst Leistungsverzeichnissen ist die Verfahrensvorbereitung jedoch sehr komplex und damit aufwendiger in der Bearbeitung und Erstellung der Vergabeunterlagen im Verhältnis zu anderen Verfahren der Gebäudereinigung. Die Dringlichkeit i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ist vorliegend gegeben, da der Nutzer bereits in den o.g.Liegenschaften seinen Dienstbetrieb unterhält und eine regelmäßige Reinigung der Räume zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zwingend notwendig ist. Die Liegenschaften müssen auch nach Ablauf des derzeitigen Vertrages ab dem 1.3.2023 weiterhin fortlaufend gereinigt werden. Die Reinigung in dem in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aus dem regulären Vorverfahren vorgesehen Umfang ist zum Schutz der Beschäftigten unerlässlich. Verschmutzungen der Räume sind laufend zu beseitigen, anderenfalls bildet sich mit dem Schmutz ein Nährboden für die Verbreitung von Krankheitserregern. Damit entsteht ein nicht hinnehmbares Risiko für die dort beschäftigten ca. 1.000 Mitarbeitenden und übrigen Besuchenden. Darüber hinaus unterliegt der UN-Campus mit 25 UN-Organisationen aufgrund eines Abkommens zwischen der BRD und den Vereinten Nationen diplomatischen und (völker-)rechtlichen Sonderbestimmungen, die die Besonderheiten auch in der Liegenschaftsverwaltung unterstreichen. Der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des UN-Personals am Standort Bonn kommt eine sehr große Bedeutung für die Vereinten Nationen auf der politischen Weltbühne zu. Ebenso ist neben der Unterhaltsreinigung eine kontinuierliche Glasreinigung sicherzustellen. Die Liegenschaften des UN-Campus in Bonn haben eine bedeutende Repräsentationsfunktion sowohl aus Sicht der Vereinten Nationen als auch der Stadt Bonn als deutsche Stadt der Vereinten Nationen inne. Ein sichtbares Symbol dieses internationalen Gewichts ist der Bonner UN–Campus als internationaler Standort von Weltrang und Ort des internationalen Dialogs. Dieser einzigartige UN-Standort verschafft zudem der ganzen Bundesrepublik Deutschland ein einzigartiges Prestige, welches im wahrsten Sinne des Wortes zu pflegen ist. Die äußerst dringlichen, zwingenden Gründe i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV waren für die BImA nicht vorhersehbar. Das Beschaffungsbedürfnis hat sich zugespitzt. Allerdings hat die BImA nicht untätig durch Zuwarten Zeit zur Einhaltung erforderlicher Fristen für ein reguläres Vergabeverfahren verstreichen lassen. Vielmehr sind die Vorbereitungen für ein neues Ausschreibungsverfahren mit entsprechender Vorlaufzeit initiiert worden. Die Vergabevorbereitung gestaltet sich jedoch bei weitem aufwendiger als zunächst erwartet. Die äußerst dringlichen, zwingenden Gründe i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV lassen es vorliegend nicht zu, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene Verfahren (mind. 10 Tage für Angebotsfrist) und das nicht offene Verfahren (mind. 10 Tage für Teilnahmefrist zzgl. mind. 10 Tage für Angebotsfrist) sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (mind. 15 Tage für Teilnahmefrist zzgl. mind. 10 Tage für Angebotsfrist) vorgeschrieben sind. Zudem sind die Voraussetzungen § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV vorliegend faktisch erfüllt. Es besteht aufgrund des besonderen Sicherheitsbedürfnisses der Vereinten Nationen die Verpflichtung nur erfolgreich SÜ1-überprüftes Reinigungspersonal einzusetzen. Daneben treten weitere liegenschaftsbezogene Besonderheiten, die noch immer bestehende besondere Situation in Bezug auf COVID-19 und die zeitlichen Umstände. Mit Blick auf den weiterhin ab dem 1.3.2023 bestehenden Reinigungsbedarf scheidet zum jetzigen Zeitpunkt eine Verhandlung mit mehreren geeigneten Wirtschaftsteilnehmern aus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland