Erweiterungsbau mit Sanierung des historischen Rathauses in Trossingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trossingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78647
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trossingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.atrium-rt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau mit Sanierung des historischen Rathauses in Trossingen
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild
Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9 für den Erweiterungsbau mit Sanierung des historischen Rathauses in Trossingen.
Schultheiß-Koch Platz 1, 78647 Trossingen
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9 für den Erweiterungsbau mit Sanierung des historischen Rathauses in Trossingen.
Das Rathaus in Trossingen besteht aus 2 Gebäudeteilen, dem historischen Altbau, der denkmalgeschützt ist, aus dem Jahr 1904, sowie dem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1980. Das historische Rathaus wurde 1904 gebaut und ist das Herzstück der Verwaltung. Einerseits ist die Stadt seit 1980 deutlich gewachsen, andererseits wuchsen auch die Aufgaben, so dass quantitativ zu wenige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Qualitativ ist das Rathaus im Altbau nicht barrierefrei und hält den baulichen Anforderungen an Datenschutz und Diskretion nicht mehr Stand.
Durch den Zuwachs an Einwohnern und Dienstleistungen ist eine Erweiterung der Verwaltung notwendig. Der Anbau aus dem Jahr 1980 soll rückgebaut werden. An dieser Stelle soll ein neuer Erweiterungsbau mit ca. 75 Arbeitsplätzen, sowie Sitzungssaal, Besprechungs- und Sozialräume (Programmfläche ca. 2.800 m²) entstehen, der, zusammen mit den ca. 37 Arbeitsplätzen im Altbau, alle notwendigen Arbeitsplätze für eine zukunftsfähige Verwaltung beinhaltet.
2. Verfahrensablauf:
Das VgV-Verfahren gliedert sich in 2 Stufen: In der 1. Stufe werden Architekturbüros anhand der im Teilnahmeantrag aufgeführten Auswahlkriterien zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen ausgewählt. In der 2. Stufe ist ein Planungsteil ein Zuschlagskriterium innerhalb der Verhandlungsgespräche. Den in der 1. Phase ausgewählten Bietern werden gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung die Aufgabenstellung mit den relevanten Unterlagen über die Vergabeplattform zugänglich gemacht. Das Gestaltungskonzept ist durch den Bieter in einer Präsentation im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Die Qualität des Gestaltungsvorschlags des Bieters ist ein Kriterium innerhalb der Zuschlagskriterien, die bei der Entscheidung zur Auftragsvergabe herangezogen werden. Die Zuschlagskriterien mit deren Gewichtung sind in der Auftragsbekanntmachung als Anlage beigelegt. Die Beurteilung des Gestaltungsvorschlags erfolgt wie die Beurteilung der übrigen Zuschlagskriterien durch das Auftragsgremium. Zur Beurteilung des Lösungsvorschlags werden mindestens zwei Fachpreisrichter*innen (Architekt*innen) mit der Qualifikation der Teilnehmer hinzugezogen. Die Teilnehmer erhalten für die Ausarbeitung des Gestaltungsvorschlages ein Bearbeitungshonorar. Die Wettbewerbssumme wurde nach RPW ermittelt. Ein Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Umsatzsteuer wird gleichmäßig auf die Bieter aufgeteilt. Voraussetzungen für die Vergütung sind die fristgerechte Abgabe, Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Wertbarkeit des Angebots.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Trossingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Die 4 bis 6 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4 Abs. 2 RPW beschrieben.
Umsatz gem. § 45 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Unser Umsatz für Leistungen in der Objektplanung nach HOAI hat im angegebenen Zeitraum betragen:
m Mittel 2020 - 2022:
- kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte,
- ab [Betrag gelöscht] EUR bis kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte,
- ab [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022)
Vollzeitbeschäftigten inkl. der Führungskräfte betrug (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit
addiert werden.):
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 5 Punkte,
- 2 bis weniger als 4 Vollzeitbeschäftigten: 10 Punkte,
ab 4 Vollzeitbeschäftigen: 20 Punkte.
3) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
- wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 5 Punkte,
- wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
- wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 5 Punkte,
- wenn unter 2 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Objektplanung Gebäude Neubau / Umbau / Sanierung
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 2 handeln)
1) Gebäudetyp:
- sonstiges Gebäude: 40 Punkte,
- Verwaltungsgebäude / Bildungsstätten: 60 Punkte.
2) Bauausführung:
- Bauausführung bei ausgelagertem Betrieb: 20 Punkte,
- Bauausführung bei laufendem Betrieb: 40 Punkte.
3) Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
- kleiner 2,0 Mio EUR: 20 Punkte,
- ab 2,0 Mio bis kleiner 3,0 Mio EUR: 40 Punkte,
- ab 3,0 Mio EUR: 50 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme
- > 10 Jahre (vor 2013): 10 Punkte,
- 5 - 10 Jahre (2013 - 2017): 20 Punkte,
- < 5 Jahre (ab 2018): 30 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Objektplanung Gebäude Neubau / Umbau / Sanierung
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 1 handeln)
1) Gebäudetyp:
- Gebäude bis Honorarzone II: 30 Punkte,
- Gebäude ab Honorarzone III: 40 Punkte.
2) Auftraggeber:
- sonstige Auftraggeber: 30 Punkte,
- Öffentliche Hand bzw. Auftraggeber gem. § 99 oder § 100 GWB: 40 Punkte.
3) Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
- kleiner 1,0 Mio EUR: 20 Punkte,
- ab 1,0 Mio bis kleiner 2,0 Mio EUR: 30 Punkte,
- ab 2,0 Mio EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 2: 4 Punkte,
- Leistungsphase 3: 8 Punkte,
- Leistungsphase 4: 2 Punkte,
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme
- > 10 Jahre (vor 2013): 10 Punkte,
- 5 - 10 Jahre (2013 - 2017): 20 Punkte,
- < 5 Jahre (ab 2018): 30 Punkte.
Referenzobjekt 3 des Architekten: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung (es darf sich hierbei um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln).
1) Wettbewerbserfolg / Auszeichnung:
- Kein Wettbewerbserfolg / Auszeichnungsverfahren: 0 Punkte,
- Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung) oder Auszeichnungsverfahren: 70 Punkte.
2) Jahr des Wettbewerbserfolgs / der Auszeichnung:
- > 10 Jahre (vor 2013): 10 Punkte,
- 5 - 10 Jahre (2013 - 2017): 20 Punkte,
- < 5 Jahre (ab 2018): 30 Punkte.
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde).
Teilnahmeberechtigt sind:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium) Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich, sondern abschnittsweise zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte
Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
5) Bietergemeinschaften /Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF- Tabelle zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsunterlagen einschließlich der geforderten Anlagen sind fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
Die vier bis sieben Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Die Abgabe der Planungsleistungen der ausgewählten Bieter ist in der KW 24/2023 vorgesehen. Die Bietergespräche mit den in der für die 2. Stufe ausgewählten Bietern sind vorgesehen in der KW 28/2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]