Schlosserarbeiten, Willy-Brandt-Gesamtschule, Wittekindstr. 33 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0327_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten, Willy-Brandt-Gesamtschule, Wittekindstr. 33
BIS-19 - Brandschutz in Schulen
Willy-Brandt-Gesamtschule
Wittekindstr. 33, Bochum
- Schlosserarbeiten -
Willy-Brandt-Gesamtschule
Wittekindstr. 33, Bochum
Kleine Außentreppe, S235 nicht rostend
Fluchttreppe EG-2. OG, feuerverzinkt
Brüstungsgeländer inkl. Handlauf, feuerverzinkt
Einhausung EG + Tür
Abbruch und neu Treppenhausgeländer ca. 27m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Schlosserarbeiten für die Brandschutzsanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Volkmarsen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).