Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.03 - 9960/22/VV : 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen
Rahmenvereinbarung über Lieferleistungen von Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 97.329 Stück abgerufen werden. Es handelt sich um ein Verfahren mit insgesamt drei Losen. Los 1: 9960/22/VV : 1 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tintenpatronen Originalhersteller) Los 2: 9960/22/VV : 2 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Tonerkartuschen Originalhersteller) Los 3: 9960/22/VV : 3 (Drucker-Verbrauchsmaterial, hier: Sonstiges Drucker-Verbrauchsmaterial inkl. alternative Tintenpatronen und Tonerkartuschen) Die drei Lose werden aus systemtechnischen Gründen in drei Vergabeverfahren (VV) ausgeschrieben. Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.