Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Schulbüchern für Bildungseinrichtungen des Landkreises Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-052-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]43
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Schulbüchern für Bildungseinrichtungen des Landkreises Ludwigsburg
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern nach dem Buchpreisbindungsgesetz für Bildungseinrichtungen des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025. Vertragslaufzeit: 01.06.2023 bis 31.05.2025
Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Schuljahre (2025/2026 und 2026/2027). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.01.2025 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 31.05.2025.
Schulbücher - OWS, RFS, MPS
Oscar-Walcker-Schule Ludwigsburg (OWS) Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg, Robert-Franck-Schule Ludwigsburg (RFS) Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg, Mathilde-Planck-Schule Ludwigsburg (MPS) Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg
Lieferung von Schulbüchern für drei Berufliche Schulen des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Schuljahre (2025/2026 und 2026/2027). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.01.2025 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 31.05.2025.
siehe oben
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los. Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft pro Los teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen.
Gelost wird in aufsteigender nummerischer Reihenfolge, beginnend mit Los 1.
Schulbücher - CSS, EBS
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg, Carl-Schaefer-Schule Ludwigsburg (CSS) Hohenzollernstr. 26 - 30 71638 Ludwigsburg, Erich-Bracher-Schule Kornwestheim-Pattonville (EBS) John-F.-Kennedy-Allee 6 70806 Kornwestheim-Pattonville
Lieferung von Schulbüchern für zwei Berufliche Schulen des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Schuljahre (2025/2026 und 2026/2027). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.01.2025 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 31.05.2025.
siehe oben
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los. Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft pro Los teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen.
Gelost wird in aufsteigender nummerischer Reihenfolge, beginnend mit Los 1.
Schulbücher - BSZ, SBBZ
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg, Berufliches Schulzentrum Bietigheim-Bissingen (BSZ) Fischerpfad 10 - 12 74321 Bietigheim-Bissingen, Fröbelschule Ludwigsburg Fröbelstr. 26 71634 Ludwigsburg
Lieferung von Schulbüchern für eine Berufliche Schule und ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Ludwigsburg für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Es besteht die einseitige Option (durch den Auftraggeber) der einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Schuljahre (2025/2026 und 2026/2027). Wenn die Option zur Verlängerung bis zum 31.01.2025 nicht gezogen wird, endet der Vertrag automatisch zum 31.05.2025.
siehe oben
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los. Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft pro Los teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen.
Gelost wird in aufsteigender nummerischer Reihenfolge, beginnend mit Los 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
- Nachweis zur Berechtigung des Handelns mit Büchern, z.B. durch Handelsregisterauszug, Gewerberegister, Bescheinigung des Deutschen Börsenvereins oder Bescheinigung der IHK, ist nicht älter als ein Jahr und ist dem Angebot als Anlage A beigefügt.
- Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
- Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Die Eignung ist, soweit nicht anders vorgegeben, für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften in den letzten drei Jahren
- Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Sicherstellung der Leistungserbringung als Anlage B mit den Mindestinhalten:
1. Darstellung der logistischen Abwicklung der Lieferung
2. Fahrzeugausstattung - mit vorhandenen eigenen oder gemieteten Fahrzeugen als Lieferfahrzeuge
3. Nutzung eines eigenen oder gemeinschaftlichen Zentrallagers
Die Eignung ist, soweit nicht anders vorgegeben, für jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass der Anbieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
- Eigenerklärung, dass zwar für den Anbieter ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, die Zuverlässigkeit jedoch durch Maßnahmen zur Selbstreinigung wieder hergestellt wurde.
- Eigenerklärung, dass der Anbieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Eigenerklärung, dass der Anbieter keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
- Eigenerklärung, dass keine Liefersperren gegen den Anbieter verfügt sind und alle Schulbücher sämtlicher Verlage beschafft werden können.
- Eigenerklärung: Die Herstellung der angebotenen Artikel muss in der gesamten Lieferkette unter menschenwürdigen Bedingungen durchgeführt sein, d. h. unter Einhaltung der ILO-Konventionen 87 und 98; 29 und 105; 138 und 182; 100 und 111; 131; 115, 155 und 170; 1 und 30 sowie 158 (www.ilo.org).
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit
- Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche
- Eigenerklärung, dass der Anbieter in den letzten 2 Jahren nicht gemäß
- § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG),
- §19 Abs. 1 i.V.m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
Stab VI-S - Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 851
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind dabei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los. Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft pro Los teilnehmen. Bietergemeinschaften sind auf der Grundlage des § 705 ff. BGB zugelassen. Nach § 710 BGB ist die Alleinvertretung zu benennen.
Gelost wird in aufsteigender nummerischer Reihenfolge, beginnend mit Los 1 unter Beteiligung der Organisationseinheit L-02 Prüfung und Kommunalaufsicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen nicht nachgefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6T69T4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.