Erstangebot - Ausschreibung Planungs- und Ingenieurleistungen / Elimination von Mikroschadstoffen auf der Kläranlage Brakeler Märsch Referenznummer der Bekanntmachung: Brakel 01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brakel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstangebot - Ausschreibung Planungs- und Ingenieurleistungen / Elimination von Mikroschadstoffen auf der Kläranlage Brakeler Märsch
Das Abwasserwerk der Stadt Brakel betreibt eine Kläranlage mit mechanisch-biologischer Reinigung, simultaner aerober Schlammstabilisierung und Phosphorelimination durch Fällung. Die Kläranlage besitzt keine Flockungsfiltration, jedoch ist ein Schönungsteich nachgeschaltet.
Die offizielle Bezeichnung lautet Kläranlage "Brakeler Märsch". Sie wurde seit der ersten Entwurfsplanung im Jahr 1979 in mehreren Ausbaustufen bis 1989 nach damals gültigen Bemessungsvorschriften für eine Ausbaugröße von 22.000 EW erweitert. Die derzeitige Auslastung liegt etwa bei ca. 16.000 EW. Sie ist der Größenklasse 4 zuzuordnen. Das Einleitungsgewässer der Kläranlage Brakeler Märsch ist die Brucht, welche nach kurzem Fließweg in die Nethe mündet. Die Einleitungsmenge nach wasserrechtlichem Antrag vom November 2015 in das Gewässer Brucht beträgt 236 l/s bzw. 425 m³/ 0,5 h als Höchstwasserabfluss.
Wegen des grundsätzlichen Handlungsbedarfs durch das Stoffmodell "Mikroschadstoffe aus kommunalem Abwasser" veranlasste das Land NRW erste Messungen. Hierbei wurden im Ablauf der Nachklärung deutliche Belastungen mit Mikroschadstoffen festgestellt. Heute ist bekannt, dass Rückstände von Medikamenten, Röntgenkontrastmitteln, Kosmetika und anderen Haushaltsmitteln im kommunalen Abwasser auffindbar sind. Sie können in Kläranlagen mit herkömmlichen Technologien nicht zielgerichtet entfernt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert deshalb innovative Technologien zur Elimination dieser Mikroschadstoffe.
Im Jahr 2018 wurde auf Veranlassung der Bezirksregierung Detmold und mit Fördermitteln des Landes NRW eine Machbarkeitsstudie über die Elimination von Mikroschadstoffen auf der Kläranlage Brakeler Märsch verfasst. Im Ergebnis der Studie wurde festgestellt, dass die Kläranlage Brakeler Märsch nachweislich für das Einleiten von Mikroschadstoffen in die Brucht mitverantwortlich ist. Es besteht somit Handlungsbedarf.
In der Machbarkeitsstudie wurde eine Variante mit Pulveraktivkohle im Vollstrom und dem Synergieeffekt der Verminderung der Ablaufwerte von Phosphor durch den Einsatz einer innovativen Filtertechnologie bevorzugt und später in einem Entwurf geplant. Diese Technik soll nun zur Ausführung gebracht werden.
Die besondere Spezifik des Projekts besteht darin, dass eine solche Aktivkohlestufe mit Raum-Filter vom Typ "Flexbed" bisher erst einmal realisiert wurde. Im Rahmen des Projektes werden neben dem Neubau auch wesentliche Änderungen an den bestehenden Bauwerken, der Verfahrenstechnik, der Automation, sowie des Betriebsablaufs der Kläranlage erforderlich.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungs- und Ingenieurleistungen zur Umsetzung der bereits erarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Anlage. Diese Leistungen umfassen Grundleistungen und besondere Leistungen nach der HOAI 2021.
Weite Einzelheiten können Anlage 1 - Leistungsbeschreibugn zu den Vergabeunterlagen entnommen werden.
A. GEGENSTAND
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungs- und Ingenieurleistungen zur Umsetzung der bereits erarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Anlage. Diese Leistungen umfassen Grundleistungen und besondere Leistungen nach der HOAI 2021.
Die wesentlichen Objekte sind:
- Abwasserbehandlungsanlage mit innovativer Technologie zur Mikroschadstoffelimination
- Schlammbehandlungsanlage für Pufferung, Entwässerung und Lagerung von mit Pulveraktiv-kohle versetzten Klärschlamms
Die erforderlichen Leistungen umfassen folgende Leistungsbilder gemäß HOAI:
- Gebäude und Innenräume (§ 33 ff.) üb. die Leistungsphasen 5-9
- Freianlagen (§ 38 ff.) üb. die Leistungsphasen 5-9
- Ingenieurbauwerke (§ 41 ff.) üb. die Leistungsphasen 5-9
- Tragwerksplanung (§ 49 ff.) üb. die Leistungsphasen 4-6
- technischen Ausrüstung (§ 53 ff.) für die Anlagengruppe 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und Anlagengruppe 8 üb. die Leistungsphasen 5-9
Diese Leistungen sind durch den Auftragnehmer in einheitlicher Verantwortlichkeit zu erstellen. Neben sämtlichen Grundleistungen umfasst der Auftrag auch mindestens die nachfolgend benannten besonderen Leistungen im Sinne der Anlagen 1-15 HOAI:
- Betriebsanweisung und Bedienungsanleitung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz (durchschnittlich 1-2x wöchentlicher Ortstermin)
- Örtliche Bauüberwachung (durchschnittlich 3x wöchentlicher Ortstermin)
- cfd-Analyse für die Auslegung der Rührwerke im PAK-Pufferbecken
- Baubegleitende Vermessung
- Bestandspläne
- Prüfung von Nebenangeboten und / oder Nachträgen
- Fachtechnische Begleitung der Inbetriebnahme und des Leistungsnachweises
B. KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLAN
Die Ermittlung der Investitionen erfolgt in Form einer Kostenberechnung mit Gliederung in Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung (TA mit Maschinen- und Verfahrenstechnik), EMSR-Technik usw. auf Basis ermittelter Massen für Bauwerke und technische Anlagen. Die Baunebenkosten (BNK) und die zurzeit gültige Ust. 19% sind hinzugerechnet worden (Tabelle 2-1).
C. BEREITS VORLIEGENDE UNTERLAGEN UND GENEHMIGUN-GEN
Folgende Unterlagen liegen vor und werden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Entwurfs- und Genehmigungsplanung "Elimination von Mikroschadstoffen auf der Kläranlage Brakeler Märsch" vom November 2020
- Ingenieurgeologisches Gutachten Neubau einer Stufe zur Mikroschadstoffelimination vom Juli 2019
- Fachbeitrag zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 UVPG sowie Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung "Mikroschadstoffelimination auf der Kläranlage Brakel" vom Oktober 2020
- Genehmigung gem. § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) für den Bau und den Betrieb einer 4. Reinigungsstufe auf dem Gelände der Kläranlage Brakeler Märsch vom 03.08.2021
D. ERLÄUTERUNG DER ZIELE DES KLIMASCHUTZES
Für die geplante Lösung wird erwartet, dass mit dem Bauwerks- und Anlagenkonzept vergleichbar dem Pilotprojekt Barntrup eine Eliminationsleistung der Mikroschadstoffe von 80% erreicht und überschritten wird.
Hinsichtlich des wasserwirtschaftlichen Zieles zur Verbesserung der Gewässergüte von Brucht und Nethe kommt der Kläranlage Brakeler Märsch eine besondere Bedeutung zu. Die Kläranlage liefert mit etwa 14% den zweitgrößten Anteil an der gesamten Abwassermenge des Einzugsgebietes der Nethe. Hinzu kommt das Verhältnis von Einleitungswassermenge zu MNQ in der Brucht, welches in etwa ein Fünftel ausmacht. Der Zustand von Brucht und Nethe wurde bisher als unbefriedigend bzw. mäßig festgestellt und besitzt somit ein relativ großes Verbesserungspotential.
Zudem besitzt die Nethe eine weitgehend naturnahe, unverbaute Gewässerstruktur. Im Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet sind, werden durch die Fischarten Bachneunauge und Groppe vertreten. Diese Arten sind explizit mit Schutzziel ausgewiesen. Eine hohe Diclofenac Konzentration im Gewässer, verursacht durch die Kläranlage, ist somit zu vermeiden.
Ergänzend zu erwähnen sind die im Rahmen der Maßnahme "Mikroschadstoffelimination" erwarteten Synergieeffekte. Aus den Erfahrungen des Pilotprojektes Barntrup wird auch hier durch die Errichtung einer Adsorptionsstufe auf Basis von Pulveraktivkohle mit der notwendigen Zugabe von Fäll- und Flockungshilfsmitteln sowie nachgeschalteter Filterstufe zum Rückhalt der PAK als Nebeneffekt erwartet, dass die zurückgehaltenen suspendierten Stoffe und damit die Restverschmutzung an organischen und Zehr-Stoffen wie CSB/BSB und Phosphor vermindert werden
Im Hinblick auf die Gewässer Brucht und Nethe ist der Bezirksregierung besonders die verbesserte Phosphorelimination bei der geplanten Vollstrombehandlung wichtig.
In Verbindung mit der Mikroschadstoffelimination besteht nach ersten Erkenntnissen zudem die Möglichkeit, den unvermeidlich steigenden Energieverbrauch durch Energiesparmaßnahmen im Bereich des Belüftungssystems zu kompensieren. Hierfür wird die Stadt Brakel bei der Bezirksregierung Detmold bzw. der NRW.Bank einen Zuwendungsantrag für die vorauslaufende Energieanalyse einreichen. Im Ergebnis könnte für den Austausch des gesamten Belüftungssystems ebenfalls eine Zuwendung in Höhe bis zu 30% von der Bezirksregierung Detmold bzw. der NRW.Bank gewährt werden.
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" und "Scientologyschutzerklärung" einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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G) Aus Gründen der Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bieter wird auf die Angabe des Auftragswerts gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C. Fristen, Zeitplan
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 30.06.2022, 9:00 Uhr
Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 20.06.2022, 23:59Uhr
Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Vergabestelle beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
Einladung zur Abgabe eines ersten Angebots 01.07.2022
Angebotsabgabe (Angebotsfrist) 27.07.2022
Prüfung der Angebote und Einladung zu Fachgesprächen
Abgabe des finalen Angebots 08/2022
Versenden der Vorabinformation gem. § 134 GWB 08/2022
Frühestmögliche Zuschlagserteilung08/2022
Geplanter Leistungsbeginn 09/2022
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6FFS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]