Elektronische Gesundheitskarte der Generation 2 (eGK G2), PIN/PUK Brief und Lichtbildbeschaffung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.VIACTIV.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Gesundheitskarte der Generation 2 (eGK G2), PIN/PUK Brief und Lichtbildbeschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Beschaffung, Verarbeitung und Archivierung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte sowie die Produktion, die Personalisierung und die Versandvorbereitung (Bereitstellung zur Übergabe an den Versanddienstleister, derzeit die Deutsche Post AG) von elektronischen Gesundheitskarten der Generation 2 (eGK G2.1), von der Produktion und dem Versand von PIN-/PUK-Briefen über das postident Verfahren „sichere Zustellung“.
Die Dienstleistung kann ortunabhängig erbracht werden
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Verarbeitung und Archivierung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte sowie die Produktion, die Personalisierung und die Versandvorbereitung (Bereitstellung zur Übergabe an den Versanddienstleister, derzeit die Deutsche Post AG) von elektronischen Gesundheitskarten der Generation 2 (eGK G2.1), von der Produktion und dem Versand von PIN-/PUK-Briefen über das postident Verfahren „sichere Zustellung“.
Vertraglich geschuldete Leistungen sind:
— die Beschaffung, Verarbeitung und Archivierung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte sowie zugehöriger
Dienstleistungen;
— der Betrieb einer Hotline für telefonische Rückfragen der Versicherten des AG im Rahmen der Beschaffung von Lichtbildern;
— die Bereitstellung und der Betrieb eines Internet-Uploads für die alternative Lichtbildbeschaffung;
— die Bereitstellung und der Betrieb eines erweiterten Upload-Verfahrens für die Nutzung eines mobilen Endgerätes zur
Lichtbildbeschaffung;
— die Beschaffung, die Produktion, die Personalisierung, die Versandvorbereitung (die Bereitstellung zur Übergabe an den
Versanddienstleister) der elektronischen Gesundheitskarten der Generation 2 (eGK G2.1), die Produktion und die
Versandbereitstellung (die Bereitstellung zur Übergabe an den Versanddienstleister) der PIN- / PUK-Briefe an die
Versicherten des AG nach den von der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) festgelegten Spezifikationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung elektronische Gesundheitskarte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html