ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 164-30 Anpassung Projektstruktur und Umstellung Kostenpläne 2.0
Die Überarbeitung der bestehenden Projektstruktur wird erforderlich, um der höheren Anzahl an Finanzierungen gerecht zu werden. Für jede Finanzierungsart soll ein eigenes PSP-Element zur Verfügung stehen. Des Weiteren wurde die Einführung der Kostenplanung 2.0 für Infrastrukturprojekte (KoPI 2.0) und die dazugehörigen Standardkostenpläne im Jahr 2021 verabschiedet. Die Umsetzung einer standardisierten Kostenplanung im StA8A ABS/NBS Karlsruhe-Basel erfordert die Verwendung der von der DB Netz AG entwickelten Standardkostenpläne. Die Struktur der Standardkostenpläne auf Ebene der Kostenelemente und Rezepturen vereinfachen die Aufstellung der Kostenberechnung durch vordefinierte Leistungen. Zukünftig soll die Möglichkeit bestehen die Vergabepreise zurück an die Preisdatenbank übertragen zu können, um damit mittelfristig die Qualität der Kostenplanung zu erhöhen.Der Nachtrag bezieht sich auf die Vertragsfortschreibung zum Generalplanervertrag (Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung NA 164-2). Die hier angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Anpassung der Projektstruktur und die Berücksichtigung der Kostenpläne 2.0 für Planungsleistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Planfeststellungsabschnitts 8.0 der ABS/NBS Karlsruhe – Basel StA 8.
In diesem Nachtrag wird die Leistung Anpassung der PSP-Struktur für den PfA 8.0 angeboten. Ohne diese Anpassung, können die erforderlichen Grundlagen für die Projektstruktur und damit auch für die späteren Projektphasen nicht gewährleistet werden. Zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung war die Konkretisierung der PSP-Struktur nicht bekannt. Erst in der fortlaufenden vertieften Planung wurde dies identifiziert. Somit ist der Nachtrag dem Grunde nach gerechtfertigt. Die Kostenplanung ist Teil der Entwurfsplanung, daher ist ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich. Der aktuelle AN verfügt über Projekterfahrung bei der Erstellung der Entwurfsplanung. Aufgrund seiner bisherigen Leistungen kann der Generalplaner den Auftrag schneller, qualitativ hochwertiger und mit niedrigerem Qualitätsverlust, als ein neuer Auftragnehmer erfolgreich abschließen.