Neupflasterung Düsseldorfer Str., Materiallieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 175/22 V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neupflasterung Düsseldorfer Str., Materiallieferung
Neupflasterung Düsseldorfer Str., Materiallieferung
Zentralmateriallager der Stadt Ratingen Robert-Zapp-Str. 3 40878 Ratingen
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Fahrbahn der Düsseldorfer Straße im Bereich der Fußgängerzone zwischen der Wallstraße und dem Marktplatz in Verbindung mit durchzuführenden Arbeiten an den Versorgungsleitungen zu erneuern. Es ist vorgesehen den
vorhandenen Platten- und Pflasterbelag in Gänze gegen einen Platten - und Pflasterbelag aus Basalt- und Ruhrsandstein auszutauschen. Um die Bauabläufe gerade im Hinblick auf nicht
vorhandene Lagerflächen vor Ort sinnvoll zu koordinieren wird die Materiallieferung des Pflasters und der Platten getrennt von der Tiefbauausschreibung durchgeführt. Die Steinlieferungen sollen zum Zentralmateriallager an der Robert-Zapp-Straße in Ratingen Tiefenbroich gebracht werden. Entsprechend sind die Liefertermine vorab mit dem AG abzustimmen, um Öffnungszeiten zu berücksichtigen und ein entsprechendes Ladegerät zur Verfügung zu haben.
Es wird erwartet vor Auftragserteilung jeweils für den Ruhrsandstein und den Basalt einen Musterstein bzw. eine aussagekräftige Bilddokumentation des Steines zur Ansicht beim Tiefbauamt vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neupflasterung Düsseldorfer Str., Materiallieferung
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DEX5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.