Zentrales Zeiterfassungssystem 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-39-ZZW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Zeiterfassungssystem 2023
Den Erwerb und die Implementierung einer Software zur Administration der landesweit installierten Zeiterfassungsgeräte, Zutrittskontrollsysteme und Datentransfer in die bestehende SAP Software als Nachfolgeanwendung zur bisher verwendeten Software einschließlich der Systemserviceleistungen für die Dauer von 48 Monaten und dem Austausch defekter Zeiterfassungsgeräte sowie Transponderausweise.
Dabei ist zwingend die erforderliche Kompatibilität von zusätzlichen Zutrittskontrollkomponenten, welche in unterschiedlichem Umfang auf Basis dieser Anwendung bereits installiert sind, zu berücksichtigen.
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Sämtliche Polizeidienststellen der Landespolizei Baden-Württemberg.
Den Erwerb und die Implementierung einer Software zur Administration der landesweit installierten Zeiterfassungsgeräte, Zutrittskontrollsysteme und Datentransfer in die bestehende SAP Software als Nachfolgeanwendung zur bisher verwendeten Software einschließlich der Systemserviceleistungen für die Dauer von 48 Monaten und dem Austausch defekter Zeiterfassungsgeräte sowie Transponderausweise.
Dabei ist zwingend die erforderliche Kompatibilität von zusätzlichen Zutrittskontrollkomponenten, welche in unterschiedlichem Umfang auf Basis dieser Anwendung bereits installiert sind, zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentrales Zeiterfassungssystem 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6S9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html