Andreasschule (AGS) Von-Einem-Straße 56, Rückbau und Entsorgung Pavillon 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-111-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Andreasschule (AGS) Von-Einem-Straße 56, Rückbau und Entsorgung Pavillon 1
Die Stadt Essen plant den Neubau eines weiteren Schulgebäudes auf dem Schulgelände Andreasschule, Von-Einem-Straße 56 in Essen (siehe Anlage I). Hierzu ist das Gebäude Pavillon 1 zurückzubauen und eine neue Baugrube herzustellen.
Das Bestandsgebäude (Pavillon 1) ist inkl. Bodenplatten und Fundamentierung rückzubauen. Des Weiteren sollen im Außenbereich partiell Flächenversiegelungen, Einfriedungen, Laternen etc. entfernt werden. Im Vorfeld der Maßnahme wurde ein Schadstoffgutachten durch die GeoID erstellt (siehe Anlage II). Hierbei wurden auch schadstoffhaltige Anwendungen (Asbest/KMF/PAK) vorgefunden. Zusätzlich erfolgte eine Beprobung des Daches und weitere Untersuchungen des Gebäudes durch die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH. Die schadstoffrelevanten Ergebnisse sind der Tabelle 1 unter Titel 2 und den zusätzlichen Analyseergebnissen in der Anlage II zu entnehmen. Diese Schadstoffe sind vor Aufnahme der eigentlichen Rückbautätigkeiten fachgerecht zu entfernen.
Im Zuge der Neubauplanung wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Das Gutachten ist der Anlage VI (Hinz Ingenieure) zu entnehmen.
Die Arbeiten sind innerhalb von max. 6 Wochen innerhalb der in NRW geltenden Sommerferien 2023 (22.06.2023 bis 04.08.2023) durchzuführen.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst:
- die Entrümpelung und Entkernung des Gebäudes,
- die Sanierung von Asbest-, KMF-haltigen Anwendungen,
- den Rückbau inkl. Tiefenenttrümmerung,
- Beräumung von Einfriedungen, Laternen u.ä. auf dem Freigelände,
- Freiflächenentsiegelung (teerstämmig PAK), inkl. Unterbauten und Auffüllungen
- das Erstellen einer Baugrube mit Böschungen
Die Entsorgung / Verwertung sämtlicher Abfälle hat durch den AN zu erfolgen. Das eANV erfolgt durch den AN.
Die auszuführenden Leistungen umfassen den kompletten ober- und unterirdischen Gebäuderückbau inkl. aller erforderlichen Entrümpelungsarbeiten, Ausbau gefahrstoffhaltiger Baustoffe und Bauteile, Ausbau technischer Anlagen, Rohrleitungen, sonstige Entkernungen, Demontagen usw.. Oberflächenversiegelungen aus Asphalt und untergeordnet Betongehwegsplatten / Betonpflaster werden zurückgebaut. Zur Herrichtung der Freiflächen sollen die Versiegelungen, Auffüllungen, Oberböden sowie Schluffe bis in eine Tiefe von bis zu ca. 0,5 m uGOK ausgehoben und entsorgt / verwertet werden (siehe Anlagen IV und V). Das Rohplanum der Baugrube ist auf 103,20 m üNHN anzulegen. Die hergestellte Baugrube ist mit Hartkalksteinschotter (0/45) partiell bis in eine Höhe von 103,50 m üNHN zu verfüllen (siehe Anlage V).
Dem AN wird empfohlen, eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe durchzuführen.
Ergänzende Angaben zur Ausschreibung stellen die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie die Anlagen I-VII dar.
Andreasschule, Von-Einem-Straße 56 in Essen Rüttenscheid 45130 Essen
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYWWS2B4PR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]