Campusallee-Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 9.660-10/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lemgo.net
Abschnitt II: Gegenstand
Campusallee-Straßenbau
Straßenbau
ca. 1.850 m² Asphalt fräsen bzw. aufbrechen
ca. 1.050 m³ Boden und ungebundene Tragschichten lösen und abfahren
ca. 1.250 m³ Frostschutz- und Tragschichtmaterial einbauen
ca. 2.750 m² Pflasterfläche herstellen
ca. 110 m Tiefbord setzen
ca. 800 m Flachborde und Mittelbordsteine setzen
ca. 470 m Rinne herstellen
ca. 16 St Straßenabläufe setzen
ca. 140 m³ Pflanzsubstrat einbauen
ca. 14 St Mastleuchten aufstellen einschl. Fundamente
ca. 380 m Leerrohr mit Zugschächten herstellen
ca. 24 m Betonsitzinsel herstellen
Leistungen der Stadtwerke
ca. 90 m Erneuerung von TK-Rohr D50
ca. 45 m Verlegung von Niederspannungskabel 4x150mm²
Stadt Lemgo Innovation Campus Campusallee 32657 Lemgo
Straßenbau
ca. 1.850 m² Asphalt fräsen bzw. aufbrechen
ca. 1.050 m³ Boden und ungebundene Tragschichten lösen und abfahren
ca. 1.250 m³ Frostschutz- und Tragschichtmaterial einbauen
ca. 2.750 m² Pflasterfläche herstellen
ca. 110 m Tiefbord setzen
ca. 800 m Flachborde und Mittelbordsteine setzen
ca. 470 m Rinne herstellen
ca. 16 St Straßenabläufe setzen
ca. 140 m³ Pflanzsubstrat einbauen
ca. 14 St Mastleuchten aufstellen einschl. Fundamente
ca. 380 m Leerrohr mit Zugschächten herstellen
ca. 24 m Betonsitzinsel herstellen
Leistungen der Stadtwerke
ca. 90 m Erneuerung von TK-Rohr D50
ca. 45 m Verlegung von Niederspannungskabel 4x150mm²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) des Unternehmens nachweisen.
Spätestens mit Rücksendung der Auftragsbestätigung ist der für die Maßnahme verantwortliche Bauleiter zu benennen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) des Unternehmens nachweisen.
Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Auf Verlangen: Eignungsnachweise nach § 6a, 6b und 6c VOB/A-EU
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen für diese Ausschreibung.
Der Auftragnehmer muss über einen Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straße" (MVAS 1999) verfügen. Für jede Baumaßnahme ist dieser mit Nachweis seiner Qualifikation zu benennen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifizierungsnachweis anerkannt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) des Unternehmens nachweisen.
Als Voraussetzung für die Vergabe der Facharbeiten seitens der Stadtwerke gilt die gültige Qualifizierung GW 129 für Tiefbauleistungen zur Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen. Diese ist mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe auch Vergabeunterlagen 212EU Teilnahmebedingungen
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (Inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge zu leisten)
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v.H. der Auftragssumme (Inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
32657 Lemgo,
Straßen und Entwässerung Lemgo
Verwaltung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY6LYBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland