Wartung der technischen Gebäudeausrüstung am Standort Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 0007-Wart-Stutt-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der technischen Gebäudeausrüstung am Standort Stuttgart
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Wartungsvertrags für die Wartung der gebäudetechnischen Anlagen, Sanitär, Heizung, Klima, Kälte, Lüftung.
RLT / Kälteanlagen
BARMER Standort Stuttgart-Vaihingen, Liebknechtstr. 29- 31, 70565 Stuttgart
Wartung Lüftung- / Klima- / Kältetechnik
Heizung Sanitär
BARMER Standort Stuttgart-Vaihingen, Liebknechtstr. 29
- 31, 70565 Stuttgart
Wartung Sanitär- und Heiztechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Unterlagen sind zusätzlich zu Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis einzureichen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Soweit unten stehend nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, behält sich der Auftraggeber bei fehlenden Unterlagen vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Zwingend einzureichende Unterlagen müssen bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, deren Versicherungsdeckung pauschal für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mindestens € 500.000,00 pro Vertragsjahr beträgt oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen. (gemäß Anlage E1)
2. Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens drei Referenzprojekten , deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind unter Angabe von auskunftsfähigen erreichbaren Ansprechpartnern auf Seiten der Auftraggeber zur Überprüfung der Referenzen (gemäß Anlage E 2)
3. Eigenerklärung zur Mindestlohntreue (gemäß Anlage E3) darüber,
-dass sich der Auftragnehmer verpflichtet, die im Rahmen der Leistungserbringung beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mindestens entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Bestimmungen des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu entlohnen;
-dem Auftraggeber auf Anforderung zum Zwecke der Kontrolle der Regelung in Nr. 1 Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen sowie sonstiger zum Nachweis geeigneter Aufzeichnungen zu gewähren;
-etwaig eingesetzte Nachunternehme sorgfältig auszuwählen und deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der nach Nr. 1 geforderten Bedingung kalkuliert sein können;
dass die mindestens grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung der Verpflichtung unter Nr. 1, 2 und 3 durch uns den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
4. Eigenerklärung zum Arbeitsschutz ( gemäß Anlage E4) dass die folgenden Arbeitsschutzbestimmungen beachtet / angewendet werden:
-die Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (BG)
-andere anwendbare Rechtsvorschriften im Schwerpunktbereich der Arbeitsschutzvorschriften
-die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln.
Weiterhin ist zu bestätigen, dass
-alle erforderlichen (Schutz-) Einrichtungen sowie Sachmittel und Personal zur ersten Hilfe zu unseren Lasten vorgehalten und eingesetzt werden.
-die zu Installationszwecken eingesetzten elektrischen Betriebs- oder Arbeitsmittel, die unter den § 2 der BG-Vorschrift "A3" fallen, entsprechend den Bestimmungen / Anforderungen dieser Vorschrift beschaffen sind.
Es ist zuzusichern, dass die zum Einsatz vorgesehenen Personen gemäß § 7 der BG-Vorschriften "A1" und § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) befähigt sind, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten und dass nur solche Personen eingesetzt werden, die nach § 4 der BG-Vorschriften "A1" und §12 des Arbeitsschutzgesetzes sicherheitstechnisch unterwiesen sind.
5. Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Anlage E5) Bietergemeinschaften, die mit dem Angebot keine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, werden zwingend ausgeschlossen.
6. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Anlage E6)
7. Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (gemäß Anlage E7)
8. Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (siehe Anlage 7).
Aufgrund der Komplexität des Anlagenbestands im Objekt ist eine Ortsbesichtigung zwingend notwendig. Die Besichtigungstermine werden vergeben, nachdem sich der Bieter im Ausschreibungsportal registriert hat und die Ausschreibungsunterlagen bis spätestens Freitag, 3. März heruntergeladen hat. Die Termine finden voraussichtlich am 07.03, 08.03., 09.03 statt. Eine Nachterminierung oder Nachanmeldung ist nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Zur Abgabe eines Angebotes und zur fristgemäßen Anmeldung bis spätestens Freitag, 3. März für die zwingende Ortsbegehung ist die vorherige Registrierung zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.