Bereitstellung Prüfungstechnik zur Durchführung der elektronischen Prüfung in der ZJS für JUM Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2023-01-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung Prüfungstechnik zur Durchführung der elektronischen Prüfung in der ZJS für JUM
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung einer für die Einführung der elektronischen Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung (ZJS) des AG geeigneten Prüfungstechnik.
Es soll ein Dienstleister beauftragt werden, für die schriftlichen Klausuren (sog. Aufsichtsarbeiten) der ZJS im Dezember 2024 (Prüfungskampagne Frühjahr 2025) und - jeweils optional - für die Aufsichtsarbeiten im Juni und Dezember 2025 (Prüfungskampagnen Herbst 2025 und Frühjahr 2026) sowie im Juni und Dezember 2026 (Prüfungskampagnen Herbst 2026 und Frühjahr 2027) - einschließlich der jeweils vorgelagerten, teilweise ebenfalls optionalen Übungsmöglichkeiten - eine für die Klausurbearbeitung geeignete Prüfungssoftware zur Verfügung zu stellen (Fachlos Ziffer 1).
Ein weiterer Dienstleister soll beauftragt werden, die hierfür erforderliche Prüfungsumgebung in Form der Hardware und technischen Infrastruktur an den Prüfungsorten zur Verfügung zu stellen (Fachlos Ziffer 2).
Prüfungssoftware
70000 Baden-Württemberg Der Leistungsort ist der Ort der Durchführung der elektronisch durchgeführten Aufsichtsarbeiten. Diese werden im Leistungszeitraum pro Prüfungskampagne voraussichtlich an vier Prüfungsorten im Land angeboten. Als Prüfungsorte sind nach derzeitigem Planungsstand Esslingen (Neckar Forum), Filderstadt (FILharmonie), Freiburg (Messe Freiburg) und Hockenheim (Stadthalle Hockenheim) vorgesehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Aufsichtsarbeiten während der Dauer des Leistungszeitraumes an (einem) anderen und/oder an (einem) zusätzlichen Prüfungsort(en) im Land angeboten werden. Über eine Änderung des derzeitigen Planungsstandes informiert der AG den AN spätestens fünf Monate vor Beginn der jeweils nächsten Prüfungskampagne per E-Mail.
Im Leistungszeitraum soll es in einem ersten Schritt darum gehen, eine für die elektronische Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten geeignete Prüfungssoftware sowie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) zur Ablage der bearbeiteten Aufsichtsarbeiten bereitzustellen und damit eine belastbare Grundlage für die Umstellung des handschriftlichen auf ein elektronisches Prüfungsformat zu schaffen.
Optional hat der AG die Möglichkeit, den Vertrag mit dem AN um 2 x 1 Jahr (d. h. um 2 x jeweils zwei Prüfungskampagnen) zu verlängern. Es steht dem AG frei, den Vertrag auch nur einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der AG hat dem AN die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption jeweils spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der regulären bzw. bereits einmalig verlängerten Vertragslaufzeit per E-Mail anzuzeigen. Nimmt der AG die Verlängerungsoption zweifach in Anspruch, führt dies zu einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum 30. April 2027.
Hardware und technische Infrastruktur
70000 Baden-Württemberg Der Leistungsort ist der Ort der Durchführung der elektronisch durchgeführten Aufsichtsarbeiten. Diese werden im Leistungszeitraum pro Prüfungskampagne voraussichtlich an vier Prüfungsorten im Land angeboten. Als Prüfungsorte sind nach derzeitigem Planungsstand Esslingen (Neckar Forum), Filderstadt (FILharmonie), Freiburg (Messe Freiburg) und Hockenheim (Stadthalle Hockenheim) vorgesehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Aufsichtsarbeiten während der Dauer des Leistungszeitraumes an (einem) anderen und/oder an (einem) zusätzlichen Prüfungsort(en) im Land angeboten werden. Über eine Änderung des derzeitigen Planungsstandes informiert der AG den AN spätestens fünf Monate vor Beginn der jeweils nächsten Prüfungskampagne per E-Mail.
Bereitstellung der für die elektronische Prüfungsdurchführung erforderlichen Hardware sowie die Einrichtung der erforderlichen technischen Infrastruktur an den einzelnen Prüfungsorten. Diese Verpflichtung umfasst auch den Auf- und Abbau sowie den An- und Abtransport sämtlicher für die Hardware und die technische Infrastruktur benötigter Komponenten.
Optional hat der AG die Möglichkeit, den Vertrag mit dem AN um 2 x 1 Jahr (d. h. um 2 x jeweils zwei Prüfungskampagnen) zu verlängern. Es steht dem AG frei, den Vertrag auch nur einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der AG hat dem AN die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption jeweils spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der regulären bzw. bereits einmalig verlängerten Vertragslaufzeit per E-Mail anzuzeigen. Nimmt der AG die Verlängerungsoption zweifach in Anspruch, führt dies zu einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum 30. April 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (höchstens sechs Monate alter) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen.
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot.
Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter
- über Sachkunde und praktische Erfahrungen in der Organisation und Durchführung vergleichbarer elektronischer Prüfungen verfügt und
- Erfahrungen bei der Weiterentwicklung eingesetzter Prüfungs- und Korrektursoftware nach Kundenspezifikationen besitzt.
Dabei wird besonderer Wert gelegt auf:
- Zuverlässigkeit des Bieters (rechtzeitiges Erscheinen an Prüfungsorten, Einhaltung von Fristen und Zeitrahmen),
- angemessenes Verhalten während der Prüfung (Auftreten des Prüfpersonals),
- Reaktionszeiten und Erreichbarkeit des Supports,
- Reaktionszeiten auf Änderungswünsche und
- Flexibilität bei der Lösung technischer und organisatorischer Problemstellungen.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
3) Eigenerklärung über die zur Ausführung des Auftrages vorliegende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens
4) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwingende Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 4)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Anlage 14).
Fakultative Ausschlussgründe
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
3) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 5)
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
5) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 13_Eigenerklärungen zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYW29WGKF7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]