Ingenieurtechnische Begleitung zum Glasfaserausbau in Soest Referenznummer der Bekanntmachung: 5365/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soest.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurtechnische Begleitung zum Glasfaserausbau in Soest
Die Deutsche GigaNetz GmbH beabsichtigt den flächendeckenden Ausbau der derzeit nicht mit Glasfaser FFTH/B versorgten Bereiche (ca. 26.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten) in Soest. Der Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt dabei grundsätzlich eigenwirtschaftlich. Die Stadt Soest hat mit der Deutsche GigaNetz GmbH eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach alle nach den §§ 125 ff TKG notwendigen Verwaltungshandlungen uneingeschränkt durch die Stadt Soest zu erbringen sind.
Zur ingenieurtechnischen Begleitung der Maßnahme auf Seiten der Stadt Soest wird im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der insbesondere die organisatorische und fachliche Unterstützung der Stadt Soest bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Mitwirkungshandlungen im Rahmen des TKG übernimmt und darüber hinaus die Aufgaben und Interessen der Stadt als Eigentümerin und/oder Straßenbaulastträgerin wahrnimmt, soweit Arbeiten zur Durchführung der Maßnahme auf Flächen stattfinden, die im Eigentum der Stadt stehen bzw. unter die Straßenbaulast der Stadt fallen.
59482 Soest
Der Auftragnehmer hat den Glasfaserausbau auf Seiten der Stadt Soest bzw. der Kommunalen Betriebe Soest (Auftraggeber) organisatorisch und ingenieurtechnisch zu begleiten und dabei auf die bestmögliche Verwirklichung der in der Leistungsbeschreibung (abrufbar mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse) näher beschriebenen Ziele des Auftraggebers hinzuwirken.
Dem Auftragnehmer werden zu diesem Zweck konkret die beiden folgenden Aufgabenbereiche als Grundleistungen übertragen:
1. die organisatorische und fachliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Mitwirkungshandlungen der Stadt Soest im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG);
2. die Wahrnehmung der Aufgaben und Interessen der Stadt als Eigentümerin und/oder Straßenbaulastträgerin, soweit Arbeiten zur Durchführung der Maßnahme auf Flächen stattfinden, die im Eigentum der Stadt stehen bzw. unter die Straßenbaulast der Stadt fallen; dies umfasst vor allem die Überwachung der ordnungsgemäßen, insbesondere technisch mangelfreien und den zwischen Netzbetreiber und Stadt getroffenen Abstimmungen entsprechenden Ausführung der baulichen Maßnahmen.
Über die Grundleistungen hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer als Sonderleistung eine umfassende Überwachung der Ausführung von einzelnen Baumaßnahmen des Netzbetreibers übertragen, sofern die von den baulichen Maßnahmen betroffenen baulichen Anlagen der Stadt abgängig sind und die Stadt mit dem Netzbetreiber abgestimmt hat, dass im Zuge der Ausführung der Maßnahme zugleich eine Kompletterneuerung oder -sanierung der baulichen Anlagen der Stadt stattfinden soll.
Die Dauer der Laufzeit richtet sich nach der Dauer des Netzausbaus durch den Netzbetreiber. Dieser hat für den Netzausbau zunächst eine Dauer von 2 Jahren veranschlagt. Sollte der tatsächliche Netzausbau länger andauern, sind die Leistungen des Auftragnehmers entsprechend länger zu erbringen, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Vertragsverlängerung bedarf.
Die über die Grundleistungen hinausausgehenden Sonderleistungen zur umfassenden Überwachung der Ausführung von einzelnen Baumaßnahmen des Netzbetreibers (siehe Abschnitt II.2.4 und die nähere Beschreibung in der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer gesondert übertragen, sofern die von der jeweiligen Einzelbaumaßnahme betroffenen baulichen Anlagen der Stadt abgängig sind und die Stadt mit dem Netzbetreiber abgestimmt hat, dass im Zuge der Ausführung der Maßnahme zugleich eine Kompletterneuerung oder -sanierung der baulichen Anlagen der Stadt stattfinden soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind
1. das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung sowie
2. die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung über die Unsätze genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00). Zum Nachweis des Bestehens der Berufshaftpflichtversicherung ist ein entsprechender Versicherungsschein oder eine vergleichbare Bestätigung durch den Versicherer vorzulegen, wobei eine Vorlage in Kopie grundsätzlich genügt und das Original nur in Zweifelsfällen auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vorzulegen ist.
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren, die (kumulativ) folgende Eigenschaften aufweisen müssen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war die ingenieurtechnische Begleitung eines Glasfaser- oder sonstigen Netzausbaus auf Seiten der betroffenen Kommune und/oder des sonstigen Straßenbaulastträgers.
b) Der Netzausbau umfasste eine Ausbaustrecke von mindestens 50 km.
c) Der tatsächliche Netzausbau ist entweder bereits abgeschlossen oder dauert seit mindestens einem Jahr an.
d) Das Leistungsende für die ingenieurtechnische Begleitung lag nicht vor dem 01.03.2018.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im bereitgestellten Referenzformular (Vergabeunterlage B00-1).
Mindestanforderung an die Eignung ist eine Referenz, die alle oben genannten Eigenschaften aufweist.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6FEY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland