Rahmenliefervertrag über 8 Notfallkrankenwagen Typ B (N-KTW) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5009-372-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenliefervertrag über 8 Notfallkrankenwagen Typ B (N-KTW)
Die zusammenhängende Lieferleistung besteht aus Fahrgestell, Auf- und Ausbau zu einem Notfallkrankenwagen (Typ B) nach DIN EN 1789:2020 und der Grundbeladung. Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung (Rahmenliefervertrag) von Krankentransportwagen (KTW) über einen Zeitraum von vier Jahren ab Zuschlagserteilung. Die maximale Abnahmemenge beträgt 25 Fahrzeuge, die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt acht Fahrzeuge.
50737 Köln Nordrhein Westfalen
Die maximale Abnahmemenge beträgt 25 Fahrzeuge, die garantierte Mindestabnahmemenge beträgt acht Fahrzeuge.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklaerung als Anlage zum Angebotsschreiben für Leistungen
- Eigenerklaerung RUS Sanktionen Artikel 5k
- Anlage "Eignungskriterien_KTW_Typ_B.docx"
- Der Bieter legt auf besonderes Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug, welcher bei Angebotsabgabe nicht aelter als 6 Monate sein darf.
keine
- Abgeschlossene Projekte beziehungsweise Referenzen Auf- und Ausbau zum KTW Typ B
Auflistung der Einzelprojekte ab dem Kalenderjahr 2019 für KTW Typ B nach DIN EN 1789 mit Kofferaufbau unter Nennung der Stückzahl und des Auftraggebers je Auftrag. Bei den Einzelprojekten müssen mindestens zwei abgeschlossene Projekte im Betrachtungszeitraum nachgewiesen werden, in dem mindestens 5 KTW Typ B Fahrzeuge ausgeliefert wurden. Die Aufzählung in der Tabelle ist nicht abschließend, weitere Projekte können formlos als gesonderte Anlage dem Angebot beigefügt werden.
- Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001. Die Zertifizierung muss die Produktion/Bau und den Vertrieb von Sonderfahrzeugen beinhalten. Der Bieter verpflichtet sich darüber hinaus, die nachgewiesene oder einer vergleichbare Zertifizierung für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
- Nachweis eines Compliance Management System (CMS)
Der Auftragnehmer kann ein Compliance Management System (CMS) in Form einer Eigenerklärung oder eines Zertifikates vorweisen, aus dem die verbindlichen Regelungen zum Umgang mit Kunden, Lieferanten und Zulieferern verbindlich festgeschrieben sind und eine entsprechende Transparenz erklärt wird.
- Prüfung der Haltesysteme und der Befestigung der Ausrüstung im Patientenraum nach DIN EN 1789
- Die Prüfung der Haltesysteme und der Befestigung der Ausrüstung im Patientenraum müssen nach den zugehörigen Abschnitten nach DIN EN 1789 dynamisch nachgewiesen werden.
- Prüfung nach DIN EN 13500
Für den angebotenen Kofferaufbau ist die Prüfung zur Sicherstellung eines angemessenen Sicherheitsniveaus nach DIN 13500 nachzuweisen.
- Sepura Hersteller-Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunk
-Der Bieter reicht mit dem Angebot einevorläufige Energiebilanz ein. Bei der Energiebilanz sind sowohl das Fahrgestell als auch der Aufbau inklusive der Beladung (zum Beispiel Ladeerhaltungsgeräte) mit allen elektrischen Verbrauchern zu berücksichtigen.
- Der Bieter reicht mit dem Angebot ein vorläufige Gewichtsbilanz ein, aus der die Gesamtmasse sowie die Gewichtsverteilung bezogen auf die Vorder- und Hinterachse des Fahrzeugs hervorgehen. Die Gewichtsbilanz muss sich auf die auftragsspezifischen Zusammenstellungszeichnungen beziehen.
- Der Bieter reicht mit dem Angebot Zusammenstellungszeichnungen für den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufbau mit Seiten-, Drauf- und Heckansicht (inklusive Außen- und Innenansichten) ein. Um die Realisierbarkeit des Projektes überprüfen zu können, müssen die Zeichnungen auftragsspezifische Details der Leistungsbeschreibung wie zum Beispiel die Anordnung der Sitzplätze, die Unterbrin-gung der Beladung und technischer Einrichtungen darstellen.
- Der Bieter reicht mit dem Angebot einen Beständigkeitsnachweis für verwendeten Möbelwerkstoffe ein. Alle verwendeten Möbelwerkstoffe müssen gegen Reinigungs- und Desinfektio
- Umweltmanagementsystem des Aufbauherstellers
Der Bieter des Sonderausbaus muss ein Zertifikat zu seinem Umweltmanagementsystem vorlegen. Nachweise des Bieters über gleichwertige Bescheinigungen von Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu Umweltmanagementmaßnahmen werden akzeptiert. Bloße Eigenerklärungen reichen jedoch zur Nachweisführung nicht aus.
- Nachweis über einen geeigneten technischen Kundendienst für den Auf-und Ausbau der Fahrzeuge
Kundendienststandort:
Aufgrund der hohen Relevanz des KTW Typ B im Einsatzdienst der Rettungsdienstes in der Stadt Köln muss sichergestellt sein, dass umfangreiche, wie auch spezielle Reparaturarbeiten, die nicht in den Werkstätten des Auftraggebers durchgeführt werden können, im Werk des Auf- und Ausbauherstellers oder der Niederlassung eines seiner Service-Partner durchgeführt werden können.
Um die Ausfallzeiten der Fahrzeuge möglichst kurz und den logistischen Aufwand vertretbar zu gestalten, muss die Werksniederlassung des Auf- und Ausbauherstellers, in der Reparaturarbeiten durchgeführt werden können, beziehungsweise die des Service-Partners in einem Radius von 50 km um den Werkstatt-Standort des Auftraggebers liegen.
Als Bezugspunkt dient das Technikzentrum des Auftraggebers (Gummersbacher Straße 33, 50679 Köln).
- Mobiler Kundendienst:
Zur Erbringung von Service- und Reparatur-Leistungen an den gelieferten Fahrzeugen an deren Verwendungsstelle muss ein mobiler Kundendienst des Auf- und Ausbauherstellers vorhanden sein.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html