Fahrdienst HPK Sonnenschein Recke Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-005-37-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienst HPK Sonnenschein Recke
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zum Sonnenschein-Kindergarten in Recke.
Einzugsgebiet des Sonnenschein-Kindergarten in Recke.
Werktägliche Beförderung von ca. 20 Kindern mit Behinderung zum Sonnenschein-Kindergarten in Recke. Die Beauftragung umfasst die Beförderung sämtlicher in der Region wohnenden Kinder, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der
Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben
und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die
Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck
belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im
Geschäftsbereich "Beförderung von Menschen mit
Behinderung" in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2020,
2019) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei
Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko
der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme
von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personenund
Sachschäden abzuschließen, über die gesamte
Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem
Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp,
Anzahl der Plätze - getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz-,
Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder
Neuanschaffung).
Es ist vom Bieter darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig
zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende
Fahrzeuge eine Lieferzusage und /oder ein vergleichbarer
Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank bzw.
das Finanzierungskonzept einzureichen.
2) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von
Menschen mit Behinderung".
Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B.
Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart
(Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation und
Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer)
vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Vergleichbar ist ein Referenzauftrag, wenn er die Beförderung
von behinderten Kindern zur Schule oder zu
Kindertageseinrichtungen zum Auftragsgegenstand hat.
Referenzgeber muss ein öffentlicher oder privater Auftraggeber
(z.B. Schulträger, Kita-Träger) sein, ein
Beförderungsunternehmen ist als Referenzgeber nicht
zulässig.
Bitte beachten Sie, dass Sie entsprechende Referenzaufträge
angeben, sofern Sie mehrere Lose anbieten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht
standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
3) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer
gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung
gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor
Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D
bzw. D1 besitzen.
Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder
Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe
vergleichbar sind.
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß den
Vergabeunterlagen beigefügtem Vertrag und die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz
NRW einzuhalten.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-
Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen
bei.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im
Namen und im Auftrag des Caritasverbandes Tecklenburger Land e.V. als Träger der o.g. Einrichtungen durch.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei
"A.2_Kalkulationsgrundlagen" verschlüsselt und mit einem
Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur
Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode ist mit dem den
Vergabeunterlagen beiliegenden Vordruck per E-Mail oder über
das Bietercockpit bei der Vergabestelle anzufordern. Erst nach
Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der
Zugangscode für diese Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister von der
Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in
elektronischer Form bis zum 21.03.2023 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.