Planungsleistungen zur Sanierung der Sternenberghalle in Friesenheim Referenznummer der Bekanntmachung: Sternenberghalle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friesenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77948
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesenheim.de/,Lde/2509409.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.crocoll-consult.de/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Sanierung der Sternenberghalle in Friesenheim
Planungsleistungen zur Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Brandschutzanlage der Sternenberghalle Friesenheim inklusive der Schaffung der Barrierefreiheit
Los 1: Objektplanung Gebäude, Innenräume, Freianl.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sternenberghalle wurde im Jahr 1981 errichtet und stellt mit ihrer einzigartigen Architektur (bereits 1984 ausgezeichnet mit dem Holz-baupreis Baden-Württemberg) den kulturellen Mittelpunkt der Großgemeinde Friesenheim dar. Aufgrund des Alters der Sternenberghalle sind nun größere Renovierungsmaßnahmen notwendig. Hierbei steht die Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Brandschutztechnik im Vordergrund. Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik ist nicht mehr funktionsfähig und größtenteils außer Betrieb; die Anlage wird derzeit ungesteuert statisch betrieben. Durch die nicht funktionsfähige Regelung erfolgt keine ausreichende Frischluftzufuhr (80% Umluftbetrieb). Ebenfalls wird durch den statischen Betrieb der Abluft keine bzw. kaum Wärme zur Vorwärmung der Zuluft entzogen. Das heißt, die Wärmerückgewinnung ist praktisch nicht funktionsfähig. Darüber hinaus sind die in den Lüftungskanälen angeordnete Brandschutzklappen mangelhaft eingebaut, ihre Funktion ist dadurch eingeschränkt. Da die Vorschriften zur Energieeinsparung seit Errichtung der Halle erheblich verschärft wurden, kann die vorhandene Technik nicht 1:1 ersetzt werden. Es sind Anlagen zur Energierückgewinnung vorzusehen. Diese Anlagen können aus Platzgründen in den vorhandenen Technikräumen nicht mehr untergebracht werden, die Räume sind zu klein. In Konsequenz muss ein Anbau erstellt werden. Dieser soll im angrenzenden Hanggelände unterirdisch errichtet werden. Die Dachflächen sollen als begehbares Flachdach ausgeführt werden, so dass sie als Freiluft-Erweiterung der bestehenden Sport-/Mehrzweckräume zur Verfügung stehen. So können Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert. Der Bauantrag für die Maßnahmen wurde eingereicht. Die Baugenehmigung (ohne Baufreigabe) liegt vor. D.h. die Planungsleistungen sind, mit Ausnahme der Tragwerksplanung, bis Leistungsphase 4 erbracht. Die noch erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Es werden 3 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen; LPH 5 – 9
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung HLSE; LPH 5 – 9
Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung; LPH 4 – 6
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe "01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Sanierung-Sternenberghalle_Friesenheim" in den Auftragsunterlagen
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung HLSE
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sternenberghalle wurde im Jahr 1981 errichtet und stellt mit ihrer einzigartigen Architektur (bereits 1984 ausgezeichnet mit dem Holz-baupreis Baden-Württemberg) den kulturellen Mittelpunkt der Großgemeinde Friesenheim dar. Aufgrund des Alters der Sternenberghalle sind nun größere Renovierungsmaßnahmen notwendig. Hierbei steht die Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Brandschutztechnik im Vordergrund. Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik ist nicht mehr funktionsfähig und größtenteils außer Betrieb; die Anlage wird derzeit ungesteuert statisch betrieben. Durch die nicht funktionsfähige Regelung erfolgt keine ausreichende Frischluftzufuhr (80% Umluftbetrieb). Ebenfalls wird durch den statischen Betrieb der Abluft keine bzw. kaum Wärme zur Vorwärmung der Zuluft entzogen. Das heißt, die Wärmerückgewinnung ist praktisch nicht funktionsfähig. Darüber hinaus sind die in den Lüftungskanälen angeordnete Brandschutzklappen mangelhaft eingebaut, ihre Funktion ist dadurch eingeschränkt. Da die Vorschriften zur Energieeinsparung seit Errichtung der Halle erheblich verschärft wurden, kann die vorhandene Technik nicht 1:1 ersetzt werden. Es sind Anlagen zur Energierückgewinnung vorzusehen. Diese Anlagen können aus Platzgründen in den vorhandenen Technikräumen nicht mehr untergebracht werden, die Räume sind zu klein. In Konsequenz muss ein Anbau erstellt werden. Dieser soll im angrenzenden Hanggelände unterirdisch errichtet werden. Die Dachflächen sollen als begehbares Flachdach ausgeführt werden, so dass sie als Freiluft-Erweiterung der bestehenden Sport-/Mehrzweckräume zur Verfügung stehen. So können Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert. Der Bauantrag für die Maßnahmen wurde eingereicht. Die Baugenehmigung (ohne Baufreigabe) liegt vor. D.h. die Planungsleistungen sind, mit Ausnahme der Tragwerksplanung, bis Leistungsphase 4 erbracht. Die noch erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Es werden 3 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen; LPH 5 – 9
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung HLSE; LPH 5 – 9
Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung; LPH 4 – 6
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe „01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Sanierung-Sternenberghalle_Friesenheim“ in den Auftragsunterlagen
Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sternenberghalle wurde im Jahr 1981 errichtet und stellt mit ihrer einzigartigen Architektur (bereits 1984 ausgezeichnet mit dem Holz-baupreis Baden-Württemberg) den kulturellen Mittelpunkt der Großgemeinde Friesenheim dar. Aufgrund des Alters der Sternenberghalle sind nun größere Renovierungsmaßnahmen notwendig. Hierbei steht die Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Brandschutztechnik im Vordergrund. Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik ist nicht mehr funktionsfähig und größtenteils außer Betrieb; die Anlage wird derzeit ungesteuert statisch betrieben. Durch die nicht funktionsfähige Regelung erfolgt keine ausreichende Frischluftzufuhr (80% Umluftbetrieb). Ebenfalls wird durch den statischen Betrieb der Abluft keine bzw. kaum Wärme zur Vorwärmung der Zuluft entzogen. Das heißt, die Wärmerückgewinnung ist praktisch nicht funktionsfähig. Darüber hinaus sind die in den Lüftungskanälen angeordnete Brandschutzklappen mangelhaft eingebaut, ihre Funktion ist dadurch eingeschränkt. Da die Vorschriften zur Energieeinsparung seit Errichtung der Halle erheblich verschärft wurden, kann die vorhandene Technik nicht 1:1 ersetzt werden. Es sind Anlagen zur Energierückgewinnung vorzusehen. Diese Anlagen können aus Platzgründen in den vorhandenen Technikräumen nicht mehr untergebracht werden, die Räume sind zu klein. In Konsequenz muss ein Anbau erstellt werden. Dieser soll im angrenzenden Hanggelände unterirdisch errichtet werden. Die Dachflächen sollen als begehbares Flachdach ausgeführt werden, so dass sie als Freiluft-Erweiterung der bestehenden Sport-/Mehrzweckräume zur Verfügung stehen. So können Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert. Der Bauantrag für die Maßnahmen wurde eingereicht. Die Baugenehmigung (ohne Baufreigabe) liegt vor. D.h. die Planungsleistungen sind, mit Ausnahme der Tragwerksplanung, bis Leistungsphase 4 erbracht. Die noch erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Es werden 3 Lose vergeben:
Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen; LPH 5 – 9
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung HLSE; LPH 5 – 9
Los 3: Fachplanung Tragwerksplanung; LPH 4 – 6
Verlängerung nur bei realisierungsbedingtem Bedarf.
siehe „01_Bewertungsbogen-Bewerberauswahl_Planungsleistungen_Sanierung-Sternenberghalle_Friesenheim“ in den Auftragsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
nur Los 1: Nachweis der Eintragung in die Architekten-/Ingenieurlisteliste bzw. Bestätigung der Berufszulassung durch eine Architekten-/Ingenieurkammer bzw. Nachweis, dass eine Bauvorlagenberechtigung nach § 43 Landesbauordnung LBO vorliegt
nur Los 3: Nachweis einer standssicherheitsnachweisberechtigten Person nach § 18 (4) LBOVVO BW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 30.03.2023, 16.00 Uhr, ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.