Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Viersen (Los 1)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Viersen (Los 1)
Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfällen und Altpapier in der Stadt Viersen
Stadt Viersen
- Sammlung von Restmüll mit auftraggeberseitig gestellten grauen Restmüllbehältern, inkl. Stellung u. Abfuhr von Restmüll- u. Windelsäcken;
- Sammlung von Bioabfall mit auftraggeberseitig gestellten braunen Abfallbehältern, inkl. Stellung u. Abfuhr von Bioabfallsäcken;
- Sammlung von Altpapier mit auftraggeberseitig gestellten blauen Abfallbehältern;
- Die Sammlung von Rest- u. Bioabfall sowie Altpapier erfolgt jeweils unter Einsatz eines Ident-Systems (mit Volumenmessung);
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege für Restmüll, Biomüll- und Altpapierbehälter;
- Einmal jährliche Sammeltour zur Einsammlung von Weihnachtsbäumen sowie Bündelsammlung (Ast- und Strauchschnitt) an 26 Terminen pro Sammelbezirk und Jahr nach Anmeldung;
- Transport der gesammelten Abfälle zur jeweils vom Kreis Viersen bestimmten Anlieferstelle;
- Erstellung, Druck und Verteilung des jährlichen Abfallkalenders (inkl. "Abfall-App" und Internetbereitstellung sowie Beschwerdemanagement)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfällen und Altpapier in der Stadt Viersen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) und im Abschnitt VII unter der Ziffer VII.1.6) und VII 2.3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadt Viersen
- Sammlung von Restmüll mit auftraggeberseitig gestellten grauen Restmüllbehältern, inkl. Stellung u. Abfuhr von Restmüll- u. Windelsäcken;
- Sammlung von Bioabfall mit auftraggeberseitig gestellten braunen Abfallbehältern, inkl. Stellung u. Abfuhr von Bioabfallsäcken;
- Sammlung von Altpapier mit auftraggeberseitig gestellten blauen Abfallbehältern;
- Die Sammlung von Rest- u. Bioabfall sowie Altpapier erfolgt jeweils unter Einsatz eines Ident-Systems (mit Volumenmessung);
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege für Restmüll, Biomüll- und Altpapierbehälter;
- Einmal jährliche Sammeltour zur Einsammlung von Weihnachtsbäumen sowie Bündelsammlung (Ast- und Strauchschnitt) an 26 Terminen pro Sammelbezirk und Jahr nach Anmeldung;
- Transport der gesammelten Abfälle zur jeweils vom Kreis Viersen bestimmten Anlieferstelle;
- Erstellung, Druck und Verteilung des jährlichen Abfallkalenders (inkl. "Abfall-App" und Internetbereitstellung sowie Beschwerdemanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Die Städte Viersen, Grevenbroich und Jüchen sind mittelbare bzw. unmittelbare Gesellschafter des öffentlichen Auftraggebers dieses Verfahrens. Sie haben die Gesellschaft gegründet, um in kommunaler Zusammenarbeit Synergieeffekte und dadurch Einsparungen für die Gebührenzahler zu erzielen. Dies geschieht u.a. durch die gemeinsame Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen. Damit ist zwangsläufig die Harmonisierung der Ausschreibungszeiträume für die Entsorgungsdienstleistungen in den jeweiligen Städten verbunden. Die Verträge über Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Viersen und die Stadt Jüchen (Lose 1, 2 und 3; 2016/S 151-273317) sowie über weitere Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Jüchen (Los 2; 2016/S 102-181505) sind im Jahr 2016, vor sechs Jahren, geplant, durchgeführt und durch Zuschlagserteilungen beendet worden. Die Vertragsdauer betrug drei bzw. vier Jahre (Viersen ab 01.01.2018 -> 3 Jahre + zweimalige Verlängerungsoption für je ein weiteres Jahr = 31.12.2022 / Jüchen ab 01.01.2017-> 4 Jahre + zweimalige Verlängerungsoption für je ein weiteres Jahr = 31.12.2022). Die ausgeschriebenen Verträge endeten zum 31.12.2022. Sie wurden jetzt für ein weiteres Jahr verlängert. Diese Vertragsänderung betrifft die Laufzeit, die abweichend von der ursprünglich ausgeschriebenen und vereinbarten Laufzeit nun auch noch den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 umfasst. Am 31.12.2023 enden die Verträge endgültig. Eine Neuausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen in Jüchen und Viersen nur für 2023, also für das letzte Jahr, in dem in Viersen noch mit dem alten Abfallsammelsystem gearbeitet wird, ist unwirtschaftlich und deshalb nicht sinnvoll. Die Übernahme eines neuen Entsorgungsgebietes geht immer mit höheren Aufwänden für den (neuen) Auftragnehmer einher, bis die neuen Abläufe optimal gestaltet sind. Deshalb werden Verträge über Entsorgungsdienstleistungen i.d.R. über mehrere Jahre geschlossen; so können sich die anfangs höheren Aufwendungen für den Auftragnehmer amortisieren. Diese Amortisationsmöglichkeit entfällt bei einer kurzen einjährigen Vertragslaufzeit.
Die Stadt Viersen stellt ihr Abfallsammelsystem grundlegend um. Deshalb wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Viersen geändert; es handelt sich dabei um einen grundlegenden Systemwechsel vom bisherigen Volumenmesssystem zum sog. Identsystem. Damit orientiert sich die Abfallgebühr deutlich stärker als bisher an der Verursachergerechtigkeit. Dies war im Zeitpunkt der Planung und Durchführung der Vergabeverfahren für die Entsorgungsverträge im Jahr 2016 nicht absehbar. Die Satzungsänderung wurde ca. 3 Jahre nach Vertragsschluss erstmals diskutiert und im 1. Quartal 2021 vom Rat der Stadt beschlossen. Diese grundlegend geänderte Vorgabe in Viersen betrifft auch die vertragliche Situation in Jüchen, denn obwohl eine solche Systemumstellung in Jüchen nicht ansteht, sind wegen der parallelen Vertragslaufzeiten alle Verträge für die Städte Viersen und Jüchen von dieser maßgeblichen Änderung betroffen. Sie müssen deshalb jeweils um ein Jahr verlängert werden.