Solingen_IEA Referenznummer der Bekanntmachung: Solingen_Innenentwicklungagentur
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 249-727879)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Solingen_IEA
Die Aufgaben der "Innenentwicklungsagentur" sind im Wesentlichen:
- Betrieb Innenentwicklungsagentur in der Innenstadt
- Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen an der privaten Bausubstanz
- Ansprache, Unterstützung und Beratung von Immobilieneigentü
mern, Investoren und Projektentwicklern
- Entwicklung von Nutzungs- und Umsetzungskonzepten, sowie
Ideen für die konkrete Immobilienentwicklung einschließlich der
Entwicklung von Nutzungsvorschlägen
- Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und immobilienwirtschaftlichen Grundlagen bei Bedarf
- Beratung von Eigentümer/innen und Begleitung geplanter Maßnahmen und Umnutzungen leerer Ladenlokale und Immobilien (Umnutzungsfonds)
- Beratungen und Prüfungen von Anträgen im Rahmen des Hof- und
Fassadenprogramms
- Moderation in Prozessen, die Beratung sowie Vermittlung zwischen
den einzelnen Quartiersinteressen in der Innenstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Besondere Leistungen der "Objektplanung Gebäude" gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 inkl. Besonderer Leistungen
- Besondere Leistungen der "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021
- Beratungsleistungen "Bauphysik" gem. Anlage 1, Ziff. 1.2 HOAI 2021 bestehend aus:
- Beratungsleistungen "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" gem. Anlage 1.2.3 HOAI 2021 in der LPH 1 zzgl. Besonderer Leistungen
- "Leistungen für Brandschutz" gem. AHO Heft Nr. 17, 3. Auflage
In Ergänzung zu dem vg. Leistungsbild sollen Beratungsleistungen in Anlehnung an die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder
erbracht werden:
- Besondere Leistungen der "Objektplanung Gebäude" gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 inkl. Besonderer Leistungen
- Besondere Leistungen der "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021
- Beratungsleistungen "Bauphysik" gem. Anlage 1, Ziff. 1.2 HOAI 2021 bestehend aus:
Beratungsleistungen "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" gem. Anlage 1.2.3 HOAI 2021 in der LPH 1 zzgl. Besonderer Leistungen
- "Leistungen für Brandschutz" gem. AHO Heft Nr. 17, 3. Auflage
Mit dem Abschluss dieses Verfahrens werden die Leistungen gem. Nr. 3, 4 und 5.1 gem. Honorarformblatt zu den im Honorarformblatt aufgeführten Parametern und Konditionen abgerufen. Die im Honorarformblatt
aufgeführten Beratungsleistungen gem. Nr. 4 sind ebenfalls optionale Leistungen, welche nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt werden können.
Der Abruf der weiteren Leistungen gem. der Nr. 5.2 - 5.4 erfolgt jeweils durch separaten schriftlichen Abruf des Auftraggebers.
Mit dem Abschluss dieses Verfahrens werden die Leistungen gem. Nr. 3 und 5.1 gem. Honorarformblatt zu den im Honorarformblatt aufgeführten Parametern und Konditionen abgerufen. Die im Honorarformblatt
aufgeführten Beratungsleistungen gem. Nr. 4.1 bis 4.5 sind optionale Leistungen, welche nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt werden können.
Der Abruf der weiteren optionalen Leistungen gem. der Nr. 5.2 - 5.4 erfolgt jeweils durch separaten schriftlichen Abruf des Auftraggebers.
Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 6 Monate) zu
erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021); nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssummen
dieser Versicherung müssen
je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR, für
Sonstige Schäden 1.500.000,00 EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 300.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Projektentwicklung / Städtebau" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 25.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Objektplanung Gebäude" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 25.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Fachplanung Tragwerksplanung" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 25.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Fachplanung Technische Ausrüstung" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 25.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Bauphysik" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind.
10.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Brandschutz" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind.
10.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 6 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021); nicht älter als 12 Monate: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR, für
Sonstige Schäden 250.000,00 EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall
ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 100.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Erklärung über den Umsatz im Bereich "Projektentwicklung / Städtebau bzw. Objektplanung Gebäude" (Mittelwert der letzten drei
Geschäftsjahre von mind. 25.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Mind. 4 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
- Mind. 2 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)