Schulzentrum I Bauabschnitt 1 Stadt Müllheim Referenznummer der Bekanntmachung: 1853_ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müllheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muellheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum I Bauabschnitt 1 Stadt Müllheim
Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat im Mai 2019 die Verwaltung beauftragt, die Neuordnung des Bildungscampus Schulzentrum I im Rahmeneines mehrstufigen Wettbewerbsverfahrens vorzubereiten. Hinter-grund war zum einen der zusätzliche Flächenbedarf der einzelnen Einrichtungen im Campusareal, der allge-meine Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf des Gebäudebestandes und der übergeordnete Wunsch, die Weiterentwicklung des Campus mit seinen einzelnen Bau- und Realisierungsabschnitten in einen gesamt-städtischen Kontext zu stellen. Der Gemeinderat hat das Architekturbüro Atelier Kaiser Shen Architekten PartGmbB mit den weiteren Planungsleistungen der Gebäudeplanung nach § 34 HOAI beauftragt.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsplanung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich, hier:
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektro) gemäß §§ 53 ff Anlagengrup-pen 4, 5, 6 und, Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis
79379 Müllheim
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / Elekt-ro gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (Starkstromanlagen, fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional.
Eine stufen- und abschnittsweise Beauftragung - zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 - ist vorge-sehen.
Besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Sanierungsteil
Grobkostenberechnung nach Kostenrahmen (Stand 28.10.2022, basiert auf BKI-Kosten im Quartal 03/2022) von Atelier Kaiser Shen:
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto und auf die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Auf die Kostengruppen 410 bis 480 entfallen folgende Kostenanteile:
- Kostengruppe 410 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 420 / Wärmeversorgungsanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto *)
- Kostengruppe 430 / Lufttechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 440 / Starkstromanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto **)
- Kostengruppe 450 / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 460 / Förderanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 480 / Gebäudeautomation: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
Neubau
Grobkostenberechnung nach Grobkostenermittlung (Stand 27.07.2022) von Atelier Kaiser Shen:
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto und auf die Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Auf die Kostengruppen 410 bis 480 entfallen folgende Kostenanteile:
- Kostengruppe 410 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 420 / Wärmeversorgungsanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto *)
- Kostengruppe 430 / Lufttechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 440 / Starkstromanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto **)
- Kostengruppe 450 / Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 460 / Förderanlagen: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
- Kostengruppe 480 / Gebäudeautomation: ca. [Betrag gelöscht] EUR netto
*) Kostengruppe 490 in Kostengruppe 420 enthalten
**) Kostengruppe 470 in Kostengruppe 440 enthalten
Im Bestand sind etwa 3.600 m2 Funktionsfläche vorhanden. Die Brutto-Grundfläche (BGF) der geplanten Er-weiterung umfasst eine Fläche von insg. ca. 2.500 m2, der Brutto-Rauminhalt (BRI) beträgt ca. 10.000 m3.
Zu Pkt. II.2.5)
Der Zuschlag kann gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß §§ 53 ff HOAI
Ort: Schallstadt
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.