Südwestfalen-IT - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Lizenzen aus einem Microsoft Campus EES-Vertrag (inkl. eigenem Masteragreement des Auftraggebers) sowie zusätzlicher Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SIT 22-65
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sit.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Südwestfalen-IT - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Lizenzen aus einem Microsoft Campus EES-Vertrag (inkl. eigenem Masteragreement des Auftraggebers) sowie zusätzlicher Dienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags mit einem Unternehmen, das der Südwestfalen-IT (SIT) den Abschluss eines Microsoft Campus EES-Vertrags zwischen ihr (SIT) und Microsoft Deutschland GmbH vermittelt. Über den hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag sowie über den Microsoft Campus EES-Vertrag müssen die in den Vergabeunterlagen genannten bezugsberechtigten Schulträger/Körperschaften während der 36-monatigen Laufzeit des Rahmenvertrags sämtliche vom Microsoft Campus EES-Vertrag umfassten Lizenzen/Produkte abrufen können, um diese zu nutzen. Die SIT selbst ist berechtigt, aus dem Microsoft Campus EES-Vertrag Betriebssoftware und Server abzurufen, um diese zu nutzen. Darüberhinaus sind ergänzende Dienstleistungen (Anlegen einer Multi-Tenant-Struktur, die 1st Level Remote Unterstützung sowie die über den 1st Level Support hinausgehende Beratung/Unterstützung).
Nähere Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags mit einem Unternehmen, das der Südwestfalen-IT (SIT) den Abschluss eines Microsoft Campus EES-Vertrags zwischen ihr (SIT) und Microsoft Deutschland GmbH vermittelt. Über den hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag sowie über den Microsoft Campus EES-Vertrag müssen die in den Vergabeunterlagen genannten bezugsberechtigten Schulträger/Körperschaften während der 36-monatigen Laufzeit des Rahmenvertrags sämtliche vom Microsoft Campus EES-Vertrag umfassten Lizenzen/Produkte abrufen können, um diese zu nutzen.
Hierzu zählen insbesondere - aber nicht ausschließlich - die folgenden Lizenzen:
- Microsoft Azure Active Directory Prem P1 A
- Microsoft Azure Active Directory Prem P2 A
- Microsoft Core CAL
- Microsoft Defender Endpoint P1 Education
- Microsoft Defender Endpoint P2 Education
- Microsoft Enterprise CAL
- Microsoft (Enterprise Mobility & Security) EMS A3
- Microsoft (Enterprise Mobility & Security) EMS A5
- Microsoft Intune Education
- Microsoft 365 A3 Education
- Microsoft 365 A5 Education
- Microsoft Office 365 A3 Education
- Microsoft Office 365 A5 Education
- Microsoft SQL CAL
- Microsoft Exchange CAL
- Microsoft Windows A3 Education
- Microsoft Windows A5 Education
- Microsoft Windows Remote Desktop Services CAL
- Microsoft Windows Server CAL
sowie insbesondere - aber nicht ausschließlich - die folgenden Serverlizenzen:
- Microsoft Exchange Server Standard
- Microsoft Exchange Server Enterprise
- Microsoft SQL Server Standard Edition
- Microsoft SQL Server Enterprise Core
- Microsoft SQL Server Standard Core
- Microsoft Windows Server Datacenter Core 16
- Microsoft Windows Server Datacenter Core 2
- Microsoft Windows Server Standard Core 16
- Microsoft Windows Server Standard Core 2
Die Südwestfalen-IT selbst ist berechtigt, aus dem Microsoft Campus EES-Vertrag Betriebssoftware und Server abzurufen, um diese zu nutzen.
Neben dem gesamten Umfang des Microsoft Campus EES-Vertrags sind darüber hinaus die folgenden ergänzenden Dienstleistungen Gegenstand der Ausschreibung:
- Anlegen einer Multi-Tenant-Struktur,
- die 1st Level Remote Unterstützung sowie
die über den 1st Level-Support hinausgehende Beratung (z.B. Lizenzberatung).
Insgesamt werden die Schulträger von über 70 Gebietskörperschaften und in gewissem Umfang auch die Südwestfalen-IT abrufberechtigt sein. Es besteht für den Auftragnehmer kein Anspruch darauf, dass bestimmte Leistungen oder Leistungen in bestimmter Anzahl/Höhe oder zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der bezugsberechtigten Schulträger derzeit noch eigene Vertragsbeziehungen unterhält, mittels derer sie die ausgeschriebenen Lizenzen beziehen können. Die betreffenden Schulträger werden daher die nicht sofort ab dem 01.05.2023 bezugsberechtigt sein, sondern erst im Laufe der Vertragslaufzeit bezugsberechtigt werden.
Nähere Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertrgaslaufzeit 36 Monate beträgt und die wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen bei entsprechendem Abruf durch die Bezugsberechtigten vom Auftragnehmer ab dem 01.05.2023 (00:00 Uhr) zu erbringen sind. Jedoch hat der Auftragnehmer bereits mindestens 7 Tage vor dem o.g. Beginn der Vertragslaufzeit unabhängig von einem Abruf der Bezugsberechtigten dem Auftraggeber die Katalogdaten zu den in der Leistungsbeschreibung benannten Lizenzen gem. Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen, damit der Auftraggeber die Einkaufsplattform seiner Tochtergesellschaft (SIT GmbH), über die der Abruf der Leistungen erfolgen wird, mit den notwendigen Informationen (Katalogdaten) versehen kann.
2) Maximal können die Bezugsberechtigten Lizenzen und Dienstleistugnen mit Gesamtkosten in Höhe
von 6.700.000,00 EUR (netto) aus dem Rahmenvertrag abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, kann aus dem
Rahmenvertrag kein Abruf mehr erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium sind
a) die Eigenerklärung über den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bzw. die Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung einzureichen. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Alternativ kann auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit dem Bieter abzuschließen, eingereicht werden.
Zu a) Die Bieter müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 500.00,00 EUR für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Jahr verfügen bzw. dem Auftraggeber zusichern, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweise über das Bestehen der Versicherung in vorgenannter Höhe bzw. alternativ über die Bereitschaft der Versicherung, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung mit dem Bieter abzuschließen, einzureichen.Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.
a) Die Bieter müssen über mindestens einen Mitarbeiter verfügen, der von der Microsoft Deutschland GmbH als Commercial Executive zertifiziert ist (Vordruck 5). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers müssen die Bieter einen Nachweis über die Zertifizierung einreichen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, die vom Bieter getätigte Erklärung zur Zertifizierung bei der Microsoft Deutschland GmbH vor Zuschlagserteilung verifizieren zu lassen.
b) Der Bieter muss über die Berechtigung verfügen, die Vertragsform "Campus EES" der Microsoft Deutschland GmbH in Deutschland vertreiben zu dürfen (Vordruck 6). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers müssen die Bieter einen Nachweis über die Berechtigung einreichen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, die vom Bieter getätigte Erklärung zur Berechtigung bei der Microsoft Deutschland GmbH vor Zuschlagserteilung verifizieren zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Von den Bietern ist ferner eine schriftliche Unternehmensdarstellung (Vordruck 1), eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 2), eine Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck 3) sowie eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates
vom 21. Juli 2022 (Vordruck 7) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV69T1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.