Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]54
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Abfallbehältern
Lieferung von Abfallbehältern
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von ca. 10.500 Behältern für Restabfall und ca. 10.200 Behältern für Bioabfall unterschiedlicher Größen (MGB 60, MGB 120, MGB 240, MGB 660 und MGB 1.100) für den gesamten Vertragszeitraum Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der ausgeschriebenen Gesamtmenge, verpflichtet sich jedoch zur Abnahme der wertungsrelevanten Menge, welche in Ziff. 4.1 als Behälterbedarf in der Leistungsbeschreibung angegeben ist. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages einmal um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 3 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.09.2024, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2025
ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vetrrages endet spätestens am 31.12.2025.
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bietende spätestens bis zum
13.03.2023 elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere
Weise.
Eigenerklärung des Bieters gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
keine Ausschlussgründe vorliegen
zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
Soll der Eignungsnachweis mittels Eintragung des Bietenden in das Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen ist die Zertifikatsnummer und der Zugangscode anzugeben.
Der Nachweis der Eignung kann auch über die Eigenerklärung gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geführt werden.
Eigenerklärung Anlage zu Artikel 5 k) Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz von Dienstleistungen die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular Komm EU (D) EigE) .
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. EUR [Betrag gelöscht]EUR je Schadensereignis und Versicherungsjahr. Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme zu betragen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Falle der Beauftragung eine solche Versicherung abgeschlossen bzw. erweitert wird.
Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs
(Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Nachweis, dass die zu liefernden Behälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllen, indem die entsprechenden Zertifikate (bzw. Bescheinigungen, Testberichte, Urkunden) je Behältergröße einzureichen sind. Die Bestätigung kann auch durch die Vorlage der Verleihungsurkunde für das Gütezeichen nach RAL-GZ 951/1 erfolgen, bzw. gleichwertige oder höherwertige Gütezeichen gem. § 34 Abs. 4 VgV oder Nachweisen gem. § 34 Abs. 5 VgV. Es sind jedoch min. die Vorgaben der DIN EN 840-1 bis 6 nachzuweisen.
Technische Datenblätter zu den jeweiligen Behältergrößen.
Der Nachweis über den Einsatz von min. 80% Recycling Anteil muß über eine
Eigenerklärung erfolgen. Die Herkunft und die Zusammensetzung des eingesetzten Kunststoffrezyklats ist mittels eines Zertifikates nach dem EuCertPlastZertifizierungsschema nachzuweisen.
Der angebotene Behälter muss den Anforderungen nach RAL-UZ 30a ("Blauer Engel -Umweltzeichen") in der neuesten gültigen Fassung entsprechen.
Die Nachweisführung obliegt dem Bieter, die Anerkennung der Nachweise dem Auftraggeber. Im Rahmen der Ausschreibung behält sich der Auftraggeber vor, bei Bedarf weitere Nachweise zu den Bescheinigungen, Prüfberichten oder Zertifikaten einzufordern.
Auf Anforderung sind Behältermuster vom Bieter innerhalb von 7 Kalendertagen an den Auftraggeber auf eigene Kosten zu liefern. Die Behältermuster umfassen je einen Behälter der geforderten Behältergrößen. Die Behältermuster müssen die technischen Anforderungen aus Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung erfüllen (ohne Prägung etc.).
Jeder Musterbehälter muss mit dem Firmennamen gekennzeichnet sein (Aufkleber etc.). Der Musterbehälter muss von einem Lieferschein begleitet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.