Neubau Lern- und Begegnungsort Referenznummer der Bekanntmachung: 00726/762.12:0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Graben-Neudorf
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.graben-neudorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.graben-neudorf.de/rathaus-politik/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Lern- und Begegnungsort
Planungsleistungen für Neubau des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" einschließlich Planungsleistungen für die Herstellung von Freianlagen und Neu-/Umgestaltung von Verkehrsanlagen - Los 1: Architektenleistungen gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 und Los 2: Landschaftsarchitektenleistungen gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021
Architektenleistung; Objektplanung Gebäude und Innenräume
76676 Graben-Neudorf, Deutschland
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus: - dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen) - Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen) und - des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen). . Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis. . Los 1 Architekturleistungen: Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, LPH 1 - 9, gemäß §§ 33 bis 37 mit Anlage 10 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Herrichten des Baugrundstücks und Neubau eines innovativen Lern- und Begegnungsort "LeBeN". . Planungsumfang Architekturbüro: Die Nutzungsfläche (NUF) des Lern- und Begegnungsort "LeBeN" wurde mit insgesamt rund 800 m² für den Neubau ermittelt zzgl. technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche und soll u.a. folgendes Raumprogramm unter Angabe der Nutzungsfläche (NUF) beherbergen: . - Gastronomie (mit Catering und Cafébetrieb), ca. 337 qm NUF - Veranstaltungsraum (für Bürger, Vereine) mit Gastrovorbereitung und zur Erweiterung der Gastronomie, 115 qm NUF - Open Book Space ca. 30 qm NUF / Kulturbüro, ca. 30 qm NUF - Zwei flexible LABs, à ca. 30 qm NUF - Nebenräume, wie z.B. Teeküche für das Kulturbüro und Organisatoren des Open Book Spaces, Garderobe, WC-Anlagen, Putzräume, etc., ca. 245 qm NUF - Aufzug ggf. mit Maschinenraum - Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
- Los 1: Architekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg mit Bauvorlageberechtigung i.S.v. § 43 LBO B-W oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 + 3 VgV
.
Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:
- Los 1, Architekt: [Betrag gelöscht] EUR netto inkl. Kosten für ein Modell.
(Vergütung: 21 899,13 € netto, Vergütung Modell: 2 000,00 € netto)
Das Modell ist erst zur Verhandlung mitzubringen.
Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze, bis auf die Entschädigung für das Modell, auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
.
Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung
und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.
Landschaftsarchitektenleistungen; Objektplanung Freianlagen i.V.m. Verkehrsanlagen
76676 Graben-Neudorf, Deutschland
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung des Lern- und Begegnungsorts "LeBeN" mit Planungsleistungen für die Herrichtung und Umgestaltung der direkt umgebenden Freianlagen/Außenanlagen einschließlich der Neu-/Umgestaltung der Verkehrsanlagen bestehend aus: - dem unmittelbaren Umfeld des Baugrundstücks (Freianlagen) - Neu-/Umgestaltung Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels im nördlichen Bereich (Verkehrsanlagen) und - des Bahnhofvorplatzes (Verkehrsanlagen). . Es werden nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs verbunden mit der Aufforderung Lösungsvorschläge zu unterbreiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI 2021 vergeben, § 76 Abs. 2 VgV. Dabei dient der Lösungsvorschlag als Konzeptbasis. . Los 2 Landschaftsarchitekturleistungen: Objektplanungsleistungen für Freianlagen, LPH 1 - 3 u. 5 - 9, gemäß §§ 38 bis 40 mit Anlage 11 HOAI 2021 in Verbindung mit Verkehrsanlagen, LPH 1 - 2, gemäß §§ 45 bis 48 mit Anlage 13 HOAI 2021 mit der Planungsleistung Neugestaltung der Freianlage (Platzfläche) auf dem Baugrundstück des Neubaus "LeBeN", der Umgestaltung / Integration der bestehenden Freianlagen des in nach Westen liegenden Rathausvorplatzes i.V.m. der Erarbeitung eines Planungskonzeptes zur Neu-/Umgestaltung der verkehrlichen Situation in der Hauptstraße inkl. Kreisel und ggf. näherer Umgebung sowie der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes. Planungsumfang Landschaftsarchitektur: . 1.1) Objektplanung Freianlagen: Freianlage / Außenanlage / Platzgestaltung / Gebäudebegrünung (Baugrundstück "LeBeN", ca. 2 000 m² abzüglich Neubau "LeBeN" / Grundstück Rathaus, ca. 5 000 m²), mit unter folgenden Anforderungen: - Ein- und Ausgänge ins Gebäude / Barrierefreie Übergänge - Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität, auch in den Sommermonaten (Schatten / Kühlung) - Zonierung des Platzes - Wasserelemente - Aktivitätsangebote, Spielbereich für Kinder und Erwachsene inkl. Verschattung - Sitzmöglichkeiten - Aufenthaltsbereich für Besucher:innen von 0 bis 99 Jahren - Intensive Bepflanzung mit Großbäumen / Verwendung der Bäume und Sträucher aus dem vorhandenen Klimawald - Müllbereich / Müllentsorgung - Mögliche Zusammenschaltung für Festivitäten jeglicher Art des Rathausvorplatzes und Außenanlagen "LeBeN" mitberücksichtigen - Integration Feuerwehrzufahrt / -aufstellflächen für vorhandene evohaus Bebauung - Stellplätze für Fahrräder, Rollatoren, Kinderwägen u.ä. - Straßenbegleitgrün für Neu-/Umgestaltung Hauptstraße . 1.2) Objektplanung Verkehrsanlagen: Neu-/Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den beiden Einmündungen des Bahnhofsrings mit Errichtung eines Kreisels, ca. 5 300 qm, mit unter folgenden Anforderungen: - Reduzierung Geschwindigkeit auf min. 30 km/h, Verhandlung mit Behörden auf Reduzierung 20 km/h - Integration der Hauptstraße in Platzgestaltung - Umgestaltung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen des Bahnhofrings - Zugang zum Gebäude / Zonierung öffentlicher Straßenraum / Materialität / Fahrradstellplätze - Vermeidung von Unfällen zwischen KFZ-Verkehr / Fahrradfahrern / Fußgängern - Verkehrsfluss - Rad- und Fußwege auf der Seite des Rathauses und der Seite des Projektes LeBeN - 14 Kurzzeitparkplätze - Bei Bedarf ist eine Tiefgarage konzeptionell zu berücksichtigen . 1.3) Objektplanung Verkehrsanlagen: Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, ca. 1 100 qm, mit unter folgenden Anforderungen - Planungskonzept Wegeführung/ -beziehungen - Herstellung einer sicheren Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in die Neue Mitte - Neuordnung der Bahnhofsvorfahrt - Neuordnung der beiden Bushaltestellen im Bahnhofsring mit barrierefreiem Ausbau der Haltstellen - Integration eines Wetterschutzes (Wartehäuschen) für beide Bushaltestellen - Integration von Pflanzflächen in die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes - Herstellung von Fahrradstellplätzen - Errichtung einer Öffentlichen Toilette
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Zwingende Voraussetzung ist die Bewerbung/Angebotsunterbreitung unter Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Los 2: Landschaftsarchitekt/-in i.S.v. §§ 2 bzw. 8 Architektengesetz Baden-Württemberg oder Berechtigung zum Tätigwerden gem. § 75 Abs. 1 VgV.
.
Die Vergütung (§ 77 Abs. 2 VgV) für die Erarbeitung des Lösungsvorschlages im Rahmen des Verhandlungsverfahrens beträgt für jeden zugelassenen Bewerber im Verhandlungsverfahren:
- Los 2, Landschaftsarchitekt: [Betrag gelöscht] EUR netto
(Vergütung Objektplanung Freianlagen: 17 652,68 € netto, Vergütung Objektplanung Verkehrsanlagen: 14 048,15 € netto)
Die gewährte Vergütung im Rahmen der Erarbeitung des Lösungsvorschlags (Verhandlung) wird dem siegreichen Bieter in Gänze auf sein Honorar der zu beauftragenden Leistungen angerechnet.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
.
Bewertet wird die Eignung für die Durchführung beider Planungsaufgaben (Architektur und Landschaftsarchitektur). Für bestimmte Kriterien wird je eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung
und Punkten. Gesamt erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Weitere Details zur Eignung sind unter Abschnitt III eines jeden Loses zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistung; Objektplanung Gebäude und Innenräume
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsarchitektenleistungen; Objektplanung Freianlagen i.V.m. Verkehrsanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da nach Versandt des Veröffentlichungstext an das EUAmtsblatt
eine Korrektur vor Veröffentlichung des
Veröffentlichungstextes durchgeführt wurde, welche vom EUAmtsblatt
vor Veröffentlichung nicht Akzeptiert wurde. Wortlaut
vom 15.02.2023: "Die gewünschte Berichtigung können wir
leider nicht auf TED veröffentlichen, da sie sich auf eine noch
nicht veröffentlichte Auftragsbekanntmachung bezieht."
Das Vergabeverfahren wurde umgehend am 16.02.2023, mit dem Versandt der Veröffentlichung an das EU-Amtsblatt, neu gestartet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15