Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6472

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9TVW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9TVW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6472
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34143000 Fahrzeuge für den Winterdienst
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34134000 Pritschen- und Kipplastwagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug

*****************

Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrags (Lieferzeit):

Die Auslieferung des Fahrzeuges soll innerhalb von 60 Wochen (420 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: 13. Lieferzeit / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: 14. Vollgarantie-/Gewährleistungszeitraum / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - 15.1 Kundendienststandort - / Gewichtung: 4%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - 15.2 Service und Erreichbarkeit - / Gewichtung: 4%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - 15.3 Ersatzteilversorgung - / Gewichtung: 2%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 420
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:

### Kriterium "12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis":

Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.

### Kriterium "13. Lieferzeit":

Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden:

44 und weniger Wochen --> 50 Punkte

45 bis 59 Wochen --> 25 Punkte

60 bis 71 Wochen --> 15 Punkte

72 und mehr Wochen --> 0 Punkte

### Kriterium "14. Vollgarantie-/Gewährleistungszeitraum":

Für das Kriterium Vollgarantie- und Gewährleistungszeitraum können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. Die Bewertung erfolgt jeweils in den drei Unterkriterien "Fahrgestell", Streuautomat" und "Schneepflug" (siehe nachfolgende Tabelle).

- Vollgarantie (in Summe max. 25 Leistungspunkte):

49 und mehr Monate --> Fahrgestell = 9 Punkte | Streuautomat = 8 Punkte | Schneepflug = 8 Punkte (in Summe max. 25 Leistungspunkte)

37 bis 48 Monate --> Fahrgestell = 6 Punkte | Streuautomat = 6 Punkte | Schneepflug = 6 Punkte (in Summe max. 18 Leistungspunkte)

25 bis 36 Monate --> Fahrgestell = 5 Punkte | Streuautomat = 5 Punkte | Schneepflug = 5 Punkte (in Summe max. 15 Leistungspunkte)

12 bis 24 Monate --> Fahrgestell = 4 Punkte | Streuautomat = 3 Punkte | Schneepflug = 3 Punkte (in Summe max. 10 Leistungspunkte)

weniger als 12 Monate --> Fahrgestell = 0 Punkte | Streuautomat = 0 Punkte | Schneepflug = 0 Punkte (in Summe max. 0 Leistungspunkte)

- Gewährleistung (in Summe max. 25 Leistungspunkte) - beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen:

36 und mehr Monate --> Fahrgestell = 9 Punkte | Streuautomat = 8 Punkte | Schneepflug = 8 Punkte (in Summe max. 25 Leistungspunkte)

31 bis 35 Monate --> Fahrgestell = 6 Punkte | Streuautomat = 6 Punkte | Schneepflug = 6 Punkte (in Summe max. 18 Leistungspunkte)

25 bis 30 Monate --> Fahrgestell = 4 Punkte | Streuautomat = 4 Punkte | Schneepflug = 4 Punkte (in Summe max. 12 Leistungspunkte)

bis 24 Monate --> Fahrgestell = 0 Punkte | Streuautomat = 0 Punkte | Schneepflug = 0 Punkte (in Summe max. 0 Leistungspunkte)

### Kriterium "15. Kundendienst und Service" mit den Unterkriterien "15.1 Kundendienststandort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung":

Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien (Unterkriterien) 15.1. bis 15.3 bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.

**************

15.1 "Kundendienststandort" (max. 40. Leistungspunkte):

Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von

- bis 30 km --> 40 Punkte

- über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte

- über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte

- über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte

- über 150 km --> 0 Punkte

um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.

**********

15.2 "Service und Erreichbarkeit" (max. 40 Leistungspunkte):

____

Mobiler Reparaturservice vorhanden:

Ja --> 7 Punkte

Nein --> 0 Punkte

____

Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall:

Ja --> 4 Punkte

Nein --> 0 Punkte

____

Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:

Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte

Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte

Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte

Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte

Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte

Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.

____

Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs:

- innerhalb von 24 Stunden --> 4 Punkte

- innerhalb von 48 Stunden --> 2 Punkte

- über 48 Stunden --> 0 Punkte

____

Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen:

- weiteren 24 Stunden --> 4 Punkte

- weiteren 48 Stunden --> 2 Punkte

- späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden --> 0 Punkte

____

Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang:

- alle 24 Stunden --> 4 Punkte

- alle 48 Stunden --> 2 Punkte

- länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte

____

Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt:

Ja --> 4 Punkte

Nein --> 0 Punkte

____

Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt:

Ja --> 3 Punkte

Nein --> 0 Punkte

____

Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal:

Ja --> 1 Punkte

Nein --> 0 Punkte

____

Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen:

Ja --> 3 Punkte

Nein --> 0 Punkte

____

**********

15.3 "Ersatzteilversorgung" (max. 20 Leistungspunkte):

Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind

- bis 24 Stunden --> 20 Punkte

- zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte

- über 48 Stunden --> 0 Punkte

### Kriterium "16. Angebotspreis":

Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.

2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.

3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.

4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.

5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

10.1 Nachweis von Referenzen

Der Bieter muss mind. 2 Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:

Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge

- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Angabe des Lieferjahres erforderlich),

- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der öffentlichen Hand innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz.

Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.

______________

10.2 Betriebs-/Firmenbeschreibung

Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.

______________

10.3 Kundendienst-/Service-Standort

Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.

Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.

Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:

- Fehlerdiagnosen,

- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,

- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie

- Umbauten und

- turnusmäßige Wartungsarbeiten.

Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.

______________

10.4 Eignungsleihe

Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) von dem in Anspruch genommenen Unternehmen zu erklären. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen, in welcher der Eignungsgeber erklärt, dass er mit seinen Kapazitäten für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung steht.

______________

10.5 Nachunternehmen

Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.

Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

10.3 Kundendienst-/Service-Standort

Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.

Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.

Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:

- Fehlerdiagnosen,

- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,

- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie

- Umbauten und

- turnusmäßige Wartungsarbeiten.

Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/03/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Werner-Bock-Str. 38 , 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TVW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2023

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Hagen
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Harsewinkel
Hattingen
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Heiden
Heiligenhaus
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