Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6472
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug
Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
Lieferung von zwei neuen Zwei-Achs LKW, 18t zGM., inkl. Drei-Seiten-Kipper, aufgebautem Streuautomat und angebautem Schneepflug
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Ergänzender Hinweis zur Laufzeit des Vertrags (Lieferzeit):
Die Auslieferung des Fahrzeuges soll innerhalb von 60 Wochen (420 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
### Kriterium "12. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis":
Bewertet wird hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden, für die insgesamt maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
### Kriterium "13. Lieferzeit":
Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden:
44 und weniger Wochen --> 50 Punkte
45 bis 59 Wochen --> 25 Punkte
60 bis 71 Wochen --> 15 Punkte
72 und mehr Wochen --> 0 Punkte
### Kriterium "14. Vollgarantie-/Gewährleistungszeitraum":
Für das Kriterium Vollgarantie- und Gewährleistungszeitraum können maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum. Die Bewertung erfolgt jeweils in den drei Unterkriterien "Fahrgestell", Streuautomat" und "Schneepflug" (siehe nachfolgende Tabelle).
- Vollgarantie (in Summe max. 25 Leistungspunkte):
49 und mehr Monate --> Fahrgestell = 9 Punkte | Streuautomat = 8 Punkte | Schneepflug = 8 Punkte (in Summe max. 25 Leistungspunkte)
37 bis 48 Monate --> Fahrgestell = 6 Punkte | Streuautomat = 6 Punkte | Schneepflug = 6 Punkte (in Summe max. 18 Leistungspunkte)
25 bis 36 Monate --> Fahrgestell = 5 Punkte | Streuautomat = 5 Punkte | Schneepflug = 5 Punkte (in Summe max. 15 Leistungspunkte)
12 bis 24 Monate --> Fahrgestell = 4 Punkte | Streuautomat = 3 Punkte | Schneepflug = 3 Punkte (in Summe max. 10 Leistungspunkte)
weniger als 12 Monate --> Fahrgestell = 0 Punkte | Streuautomat = 0 Punkte | Schneepflug = 0 Punkte (in Summe max. 0 Leistungspunkte)
- Gewährleistung (in Summe max. 25 Leistungspunkte) - beträgt 24 Monate (Grundlage § 438, 634a BGB und § 14 VOL/B). Sofern ein anderer Zeitraum gewährt wird, ist dieser einzutragen:
36 und mehr Monate --> Fahrgestell = 9 Punkte | Streuautomat = 8 Punkte | Schneepflug = 8 Punkte (in Summe max. 25 Leistungspunkte)
31 bis 35 Monate --> Fahrgestell = 6 Punkte | Streuautomat = 6 Punkte | Schneepflug = 6 Punkte (in Summe max. 18 Leistungspunkte)
25 bis 30 Monate --> Fahrgestell = 4 Punkte | Streuautomat = 4 Punkte | Schneepflug = 4 Punkte (in Summe max. 12 Leistungspunkte)
bis 24 Monate --> Fahrgestell = 0 Punkte | Streuautomat = 0 Punkte | Schneepflug = 0 Punkte (in Summe max. 0 Leistungspunkte)
### Kriterium "15. Kundendienst und Service" mit den Unterkriterien "15.1 Kundendienststandort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung":
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien (Unterkriterien) 15.1. bis 15.3 bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
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15.1 "Kundendienststandort" (max. 40. Leistungspunkte):
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
- bis 30 km --> 40 Punkte
- über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte
- über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte
- über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte
- über 150 km --> 0 Punkte
um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.
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15.2 "Service und Erreichbarkeit" (max. 40 Leistungspunkte):
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Mobiler Reparaturservice vorhanden:
Ja --> 7 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall:
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte
Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte
Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte
Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.
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Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs:
- innerhalb von 24 Stunden --> 4 Punkte
- innerhalb von 48 Stunden --> 2 Punkte
- über 48 Stunden --> 0 Punkte
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Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen:
- weiteren 24 Stunden --> 4 Punkte
- weiteren 48 Stunden --> 2 Punkte
- späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden --> 0 Punkte
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Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang:
- alle 24 Stunden --> 4 Punkte
- alle 48 Stunden --> 2 Punkte
- länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte
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Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt:
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt:
Ja --> 3 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal:
Ja --> 1 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen:
Ja --> 3 Punkte
Nein --> 0 Punkte
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15.3 "Ersatzteilversorgung" (max. 20 Leistungspunkte):
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
- bis 24 Stunden --> 20 Punkte
- zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte
- über 48 Stunden --> 0 Punkte
### Kriterium "16. Angebotspreis":
Die Leistungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Leistungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
10.1 Nachweis von Referenzen
Der Bieter muss mind. 2 Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:
Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge
- innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Angabe des Lieferjahres erforderlich),
- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der öffentlichen Hand innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
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10.2 Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
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10.3 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
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10.4 Eignungsleihe
Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) von dem in Anspruch genommenen Unternehmen zu erklären. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen, in welcher der Eignungsgeber erklärt, dass er mit seinen Kapazitäten für den ausgeschriebenen Auftrag zur Verfügung steht.
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10.5 Nachunternehmen
Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (§ 36 Abs. 1 VgV). Nachweise sind grundsätzlich zunächst in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Vertragsabschluss die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.
Sofern ein Nachunternehmen auch zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, sind die von den Bietern geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung und der Auftragsausführung auch von den Nachunternehmern entsprechend des vorgesehenen Nachuntereinsatzes zu erbringen.
10.3 Kundendienst-/Service-Standort
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen,
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
- Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Kundendienst / der Servicestandort muss auch nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Werner-Bock-Str. 38 , 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9TVW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]