Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr Hopsten Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-05-11-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hopsten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48496
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr Hopsten
Die Gemeinde Hopsten beschafft für die Feuerwehr Hopsten ein Feuerwehrfahrzeug vom Typ HLF mit Gruppenkabine (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug) in Anlehnung an die DIN EN 1846 und DIN 14 530 (Fahrzeug, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung einschließlich aller Zulassungen, Abnahmen und Bescheinigungen sind Gegenstand der Ausschreibung).
Fahrgestell und Aufbau
Feuerwehrgerätehaus Hopsten Töddenstr. 1 48496 Hopsten
Lieferung Fahrgestell und Aufbau
Ausrüstungsgegenstände
Feuerwehrgerätehaus Hopsten Töddenstr. 1 48496 Hopsten Lieferort: Firmenstandort des Anbieters, der Zuschlag zu Los 1 erhält sowie teilweise Feuerwehrgerätehaus Hopsten, Töddenstr. 1, 48496 Hopsten
Lieferung Fahrgestell und Aufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Los 1: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
- aktuelle technische Unterlagen und Prospektmaterial über vergleichbare Fahrzeuge
- ausführliche Fahrzeugbeschreibung, Datenblätter, Pumpenkennlinie FPN sowie Nachweis Dauerlastbetrieb des Nebenantriebs
- Ablaufplan über die Realisierung des gesamten Auftragsvolumens
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Hopsten beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung be-zeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabever-fahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Gemeinde Hopsten
Fachbereich 1
Leitung & Steuerung
Bunte Straße 35
48496 Hopsten
Vertragsstrafen werden vereinbart:
Der Auftragnehmer haftet für fristgerechte Erledigung des Auftrages. Im Falle des Verzuges beträgt ab dem 2. Monat die Vertragsstrafe für jeden vollen Monat 1 v. H. des Wertes des noch ausstehenden Teiles der Leistung. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H. der Gesamtvergütung begrenzt.
Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät. Dies gilt auch für Auftragserweiterungen. Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt nicht bereits mit vorbehaltloser Annahme der Erfüllung, sondern erst mit der Schlusszahlung.
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
Zahlungsbedingungen für das Los 1:
Nach erteiltem Auftrag wird durch den Auftragnehmer die detaillierte Auftragsbestätigung vorgelegt. Nach Prüfung und Freigabe der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/3 der Auftragssumme angezahlt werden.
Nach der gemeinsamen Konstruktionsbesprechung und Vorlage des durch den Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber genehmigten detaillierten Gesprächsprotokolls einschließlich der Aufbauzeichnung kann wiederum 1/3 der Auftragssumme freigegeben werden.
Für beide Anzahlungen ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Fahrzeuges angewiesen.
Zahlungsbedingungen für das Los 2:
Nach erteiltem Auftrag wird durch den Auftragnehmer die Auftragsbestätigung vorgelegt. Nach Prüfung und Freigabe der detaillierten Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/2 der Auftragssumme angezahlt werden.
Für die Anzahlung ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe der Ware an den Auftraggeber sowie Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 1 angewiesen.
Preisgleitklausel
Angesichts der aktuellen Preisdynamik können mit Blick auf den Produktionszeit-raum Preisschwankungen nicht ausgeschlossen werden. Beide Parteien vereinbaren daher folgendes:
Für das Los 1 - Teilsumme Fahrgestell
Der im Angebot des Auftragnehmers enthaltene Angebotspreis für das Fahrgestell ist auf der Basis der Preise des Preisindexes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzündung) des Statistischen Bundesamtes (vergleiche Homepage des Statistischen Bundesamtes: www.destatis.de) zum Zeitpunkt Ende der Bindefrist (hier 09.05.2023) kalkuliert worden. Nach Veröffentlichung des Preisindexes durch das Statistische Bundesamt teilt der Auftragnehmer der Auftraggeberin den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes gültigen Indexwert des Preisindexes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte GP 579 29 10 41 unaufgefordert mit.
Anhand des Preisindexes GP 579 29 10 41 festzustellende Kostenänderungen führen zu einer Anpassung des zu zahlenden Preises zu dem nachstehend beschriebenen Zeitpunkt, sofern die Preisänderung mehr als fünf Prozent (5 von Hundert) des Angebotspreises beträgt.
Nach dem Gefahrenübergang (Auslieferung des Fahrgestelles an den Aufbauhersteller) wird anhand des Preisindexes GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzündung) der zu zahlende Preis ermittelt und vom Auftraggeber beglichen. Das heißt, weicht der Preisindex zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrgestelles an den Aufbauhersteller um mehr als fünf Prozent von dem zum Zeitpunkt der Vergabe festgehaltenen Indexwert ab, wird der Angebotspreis um die Differenz in Prozent erhöht oder abgesenkt.
Für das Los 1 - Teilsumme feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau
Der im Angebot des Auftragnehmers enthaltene Angebotspreis für den feuerwehr-technischen Auf- und Ausbau ist auf der Basis der Preise des Preisindexes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) des Statistischen Bundesamtes (vergleiche Homepage des Statistischen Bundesamtes: www.destatis.de) zum Zeitpunkt Ende der Bindefrist (hier 09.05.2023) kalkuliert worden. Nach Veröffentlichung des Preisindexes durch das Statistische Bundesamt teilt der Auftragnehmer der Auftraggeberin den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes gültigen Indexwert des Preisindexes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte GP 582 29 2 unaufgefordert mit.
Anhand des Preisindexes GP 582 29 2 festzustellende Kostenänderungen führen zu einer Anpassung des zu zahlenden Preises zu dem nachstehend beschriebenen Zeitpunkt, sofern die Preisänderung mehr als fünf Prozent (5 von Hundert) des Angebotspreises beträgt.
Nach dem Gefahrenübergang (Endabnahme und Übernahme des ausgebauten Fahrzeuges durch die Auftraggeberin) wird anhand des Preisindexes GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) der zu zahlende Preis ermittelt und vom Auftraggeber beglichen. Das heißt, weicht der Preisindex zum Zeitpunkt der Auslieferung und Abnahme der Auf- und Ausbauten um mehr als fünf Prozent von dem zum Zeitpunkt der Vergabe festgehaltenen Indexwert ab, wird der Angebotspreis um die Differenz in Prozent erhöht oder abgesenkt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LY47
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.