Medizinisch-Pflegerisches Zentrum Spaichingen Referenznummer der Bekanntmachung: MPZ_2301
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-tuttlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinisch-Pflegerisches Zentrum Spaichingen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, auf einem Teil des Grundstücks Robert-Koch-Straße 31 in Spaichingen ein Medizinisch-Pflegerisches Zentrum (MPZ) durch einen Investor planen und errichten zu lassen. Das MPZ soll Bestandteil eines intersektoralen Gesundheitszentrums werden.
Robert-Koch-Str. 31 78549 Spaichingen
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, auf einem Teil des Grundstücks Robert-Koch-Straße 31 in Spaichingen ein Medizinisch-Pflegerisches Zentrum (MPZ) durch einen Investor planen und errichten zu lassen. Das MPZ soll Bestandteil eines intersektoralen Gesundheitszentrums werden. Hierfür sucht der Landkreis einen Partner für folgende Leistungen:
- Für das MPZ ist eine Teilfläche vorgesehen, die vom Investor zu erwerben ist. Für diese Teilfläche stehen mindestens 3.000 qm zur Verfügung. Die übrige Fläche verbleibt im Eigentum des Landkreises. Die maximale Bebauung richtet sich nach den baurechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans, dessen Einleitungsbeschluss die Stadt Spaichingen am 31.01.2023 gefasst hat.
- Der Investor soll das MPZ mit einer Nutzfläche von mindestens 3.300 m² planen, schlüsselfertig errichten und betreiben/vermieten/veräußern. In dem MPZ sind ein ambulantes OP-Zentrum, eine private Praxisklinik mit vorgegebenen Fachrichtungen, eine Apotheke und ein Sanitätshaus, ein medizinisches Versorgungszentrum mit den Fachrichtungen Gynäkologie, Kinderheilkunde, Orthopädie und Unfallchirurgie, ein Wundzentrum, eine Ergotherapie Praxis, weitere Facharztpraxen und ein gastronomisches Angebot unterzubringen. Es sind zu den 3.300 m² Nutzfläche für das MPZ in dem Objekt/den Objekten weitere sonstige Nutzungen möglich, optional und zusätzlich sowohl gewerbliche Nutzungen sowie Wohnungen im Rahmen des öffentlich-rechtlich Zulässigen oder weitere Nutzungen aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich.
- Ein Vertragsschluss ist für Ende 2023 vorgesehen, der Baubeginn in 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Eignungsnachweise sind in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Ist ein Unternehmen - egal, ob als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften führen, an denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist bzw. dem/der das Unternehmen seine Eignung leiht.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe, § 6d EU VOB/A). Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, und zwar in dem Umfang, in dem sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf das Unternehmen stützt. Liegen bei dem Unternehmen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, kann der Landkreis verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung zur Sanktions-VO (Russland-Sanktionen),
(2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(3) Eigenerklärung zur Tariftreue;
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Mit dem Teilnahmeantrag ist ein aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Die Bestätigung eines Kreditinstituts mit Zulassung in der EU oder im EWR, dass der Bewerber aus Eigen- und/oder Fremdmitteln - vorbehaltlich einer Prüfung des Finanzierungsmodells durch das Kreditinstitut - das Projekt MPZ mit Kosten von voraussichtlich mindestens 15 Mio. EUR finanzieren kann.
- Eine Eigenerklärung des vorgesehenen Objektplaners über den Honorarumsatz für die Leistungen Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung in den Jahren 2020-2022. In der Summe der drei Jahre muss sich das Honorar auf mindestens netto 1 Mio. EUR belaufen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
- Eine Eigenerklärung zu Referenzen über die Planung vergleichbarer Projekte (Ärztehaus, Krankenhaus etc.) mit einem Gesamtauftragsvolumen von jeweils mindestens netto 10 Mio. EUR (KG 200 bis 600). Anzugeben ist mindestens ein Projekt, das innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 2013 bis heute) in Betrieb genommen wurde unter Angabe
o des Projekts;
o des Gesamtvolumens (KG 200 - 600) in Euro (netto);
o einer kurzen Beschreibung (max. 2 DIN A4-Seite);
o eines Ansprechpartners und
o des Jahres der Inbetriebnahme.
- Eine Eigenerklärung, dass der namentlich zu benennende vorgesehene Objektplaner nach Köpfen über mindestens 5 Berufsträger (technische Mitarbeiter wie Architekten, Bauingenieure, technische Zeichner etc.) verfügt.
- Eine Eigenerklärung, dass der namentlich zu benennende für die Planungs- und Bauphase vorgesehene Projektleiter über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung verfügt und es sich hierbei um einen Architekten, Bauingenieur oder eine Person mit einem vergleichbaren Studienabschluss handelt. Soweit der Projektleiter nach der Planungsphase wechseln soll, ist die Eigenerklärung zu allen vorgesehenen Projektleitern abzugeben. Soweit der Bewerber für die Ausführungsplanung den Einsatz eines Generalunternehmers vorsieht, ist für den in der Ausführungsphase vorgesehenen Projektleiter keine Eigenerklärung abzugeben.
Bewerbergemeinschaften haben von allen Mitgliedern in Textform eine Erklärung abzugeben, in der
- für die Durchführung des Verfahrens ein bevollmächtigter Vertreter angegeben ist, der die Bewerbergemeinschaften im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen berechtigt ist;
- sie erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung für die Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft berechtigt ist und
- sie erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE86LWJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.