D-Ausstattung Klassen, Grundsanierung Realschule Referenznummer der Bekanntmachung: GS-RS_SP_AS_22-11-04_6003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenau
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
D-Ausstattung Klassen, Grundsanierung Realschule
8 Lernzonen/-landschaften mit Loungemöbeln, Akustiktrennwänden und Schülertischen und -stühlen; 4 Differenzierungsräume mit Schülertischen und -stühlen, 1 Schulbristo mit Brückentischen und Bänken, 4 Fachräume mit Schülertischen und -stühlen, 6 Klassenräume mit Schülertischen und -stühlen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
8 Lernzonen/-landschaften mit Loungemöbeln, Akustiktrennwänden und Schülertischen und -stühlen; 4 Differenzierungsräume mit Schülertischen und -stühlen, 1 Schulbristo mit Brückentischen und Bänken, 4 Fachräume mit Schülertischen und -stühlen, 6 Klassenräume mit Schülertischen und -stühlen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stockheim
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96342
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.