Killberg IV - Erschließungsmaßnahmen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung.stadtwerke-hechingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hechingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netze-hechingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Killberg IV - Erschließungsmaßnahmen
Die Stadt Hechingen plant am nördlichen Stadtrand die Erschließung und Bebauung des Neubaugebiets „Killberg IV“ für ca. 1.500 Einwohner. Die Erschließung soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Bauabschnitt 1 in 2023 und Bauabschnitt 2 in 2024.
Die Stadt Hechingen liegt zentral in Baden-Württemberg im Regierungsbezirk Tübingen, am Westrand der Schwäbischen Alb, etwa 60 Kilometer südlich der Landeshauptstadt Stuttgart und 90 Kilometer nördlich des Bodensees.
Hechingen
Straßenbauarbeiten:
- Rückbau vorhandener Asphaltflächen: 3.500 m²,
- Flächenabtrag: 10.300 m³,
- Frostschutzschicht KFT: 11.300 m³,
- Asphaltflächen Fahrbahnen: 17.500 m²,
- Betonpflasterflächen : 8.400 m²,
- Blockstufen Treppenanlage: 230 St,
- Granitbordsteine 5.200 m.
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Kanalbauarbeiten:
- Kanalgrabenaushub: 17.500 m³,
- Stahlbetonrohre DN 300-800: 800 m,
- Kunststoffrohre PP DN 150 (SN 10): 1.800 m,
- Kunststoffrohre PP DN 250-300 (SN 10): 2.400 m,
- Fertigteilschächte DN 1000-1500 (DIN 4034-1): 45 St,
- Regenrückhaltebecken (PP Rigolenfüllkörper): 1.900 m³,
- Löschwasserbehälter STB-Fertigteile: 200 m³.
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Wasser-/Gasleitungsarbeiten:
- Grabenaushub: 2.800 m³.
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Fernwärmeleitungsarbeiten:
- Grabenaushub: 2.900 m³.
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Straßenbeleuchtungsarbeiten:
- Grabenaushub: 700 m³,
- Lichtmastfundamente DN 350-400: 115 St,
- Lichtmasten Alu LPH 8 m: 20 St,
- Lichtmasten Alu LPH 5 m: 95 St,
- Leerrohre DA75: 2.900 m.
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Stromleitungsarbeiten:
- Grabenaushub: 900 m³,
- Leerrohre DA75: 11.800 m,
- Kabel auslegen: 7.100 m.
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Breitbandausbau:
- Grabenaushub: 800 m³,
- PE-HD-Microrohrverbände: 7.800 m.
Es gibt einen Verteilerschlüssel, der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt ist.
Die Vergabestelle sieht vor Aufklärungsgespräche zu führen, voraussichtlich in KW44 / 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Killberg IV - Erschließungsmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.