Wettbewerblicher Dialog Lindlarer Freiräume-Zirkuläres Bauen und Klimawandelanpassung im Öffentlichen Raum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindlar
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lindlar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerblicher Dialog Lindlarer Freiräume-Zirkuläres Bauen und Klimawandelanpassung im Öffentlichen Raum
Lindlar ist ein vom Grauwackeabbau geprägtes altes "Industriedorf" im Bergischen Land. Wenige Kilometer entfernt ist die Deponie Leppe, bekannt vor allem als Regionale 2010-Projekt Metabolon. Die Gemeinde Lindlar hat in den vergangenen 2 Jahren ein Gemeindeentwicklungskonzept sowie ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK für den Hauptort Lindlar erarbeitet. Das ISEK beinhaltet einen Maßnahmenkatalog für die wesentlichen Freiräumen in Lindlar. Sie sollen im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogs planerisch qualifiziert und mit einander vernetzt werden. Im Hinblick auf eine gestaltende und konzeptionelle Klammer, die die unterschiedlichen Fragestellungen und Themen der Maßnahmenräume zusammenbindet, sind Querschnittsthemen für den Gesamtraum einzuziehen.
Die Gemeinde Lindlar bewirbt sich mit dem Projekt für die REGIONALE 2025 im Bergischen Land.
Lindlar
Gegenstand des Wettbewerblichen Dialogs ist eine Integrierte Planung in der sich Kreislaufwirtschaft, Klimawandel-Anpassungskonzept und Freiraum eng miteinander verzahnen. Das Projekt bietet durch unterschiedliche Maßnahmen im öffentlichen Freiraum einen Rahmen für die exemplarische Transformation des Stadtraums im Hinblick auf die Anforderungen der Klimawandel-Anpassung und der Kreislaufwirtschaft.
Anhand der Zuschlagskriterien wählt das Begleitgremium aus den 4 Planungsteams der Phase 1 und 2 Planungsteams für die Vertiefungsphase, Phase 2 des Vergabeverfahrens aus.
* Phase 1: Start mit einer Planungswerkstatt mit den Bürger*innen + Kolloquium Anfang März, Abgabe Ende März mit einer Zwischenpräsentation in einem Bürgerforum, am Tag darauf Auswahlsitzung durch das Begleitgremium Aufgabe: Übergeordnete Gestaltungsidee unter Berücksichtigung der Querschnittsthemen, exemplarische Darstellung für einen Teilraum.
* Phase 2: Start mit einem Beratungsgespräch/Briefing zur Präzisierung der Planungsaufgabe, Abgabe nach ca. 6 Wochen, Anfang Juni: Auswahl des Büros/Teams, an den die Planungsleistungen vergeben werden.
Aufgabe: Gestaltungskonzept, Klimawandelanpassungskonzept und Materialkonzept, exemplarische Ausarbeitung für Teilräume.
* Für beide Phasen werden Aufwandentschädigungen ausgeschüttet. Die Aufwandentschädigung für Phase 2 des ausgewählten Teams wird an das Honorar der Weiterbeauftragung später angerechnet.
* Das ausgewählte Team beginnt umgehend nach Entscheidung direkt mit der Bearbeitung der "Vorvertraglichen Leistungen", d.h. das VgV-Verfahren für die Planungsleistungen für die gesamten Freiräume (anrechenbare Kosten KG 500 ca. 6-7 Mio EUR) wird kombiniert mit der UVgO-Vergabe der Planungsleistungen im Hinblick auf den Städtebauförderantrag. Der Zuschlag für die UVgO-Leistungen erfolgt an den Gewinner des Wettbewerblichen Dialogs (gem. VgV). Das Honorar der UVgO-Leistung wird später an das Gesamthonorar angerechnet. Die Vertragsverhandlung für die Planungsleistungen des Planungsteams erfolgen dann parallel zur Erarbeitung des Förderantrags.
* Folgende Aufträge werden vergeben:
- Planungsleistungen für Freianlagen, gem. §39 und Anlage 11, HOAI 2021
- Klimawandelanpassungskonzept
- Fachbegleitung Urban Mining Design für das Gesamtprojekt
* Die Teilnahme an den öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen sowie den Terminen mit dem Begleitgremium sind für alle teilnehmenden Planungsteams verpflichtend. Der konstruktive Dialog mit der Öffentlichkeit, Stadtverwaltung, Zuschlagsgremium und Politik sind Grundlage des Planverfahrens. Nähere Informationen zum Ablauf finden sich in dem Dokument ANLAGE - Auslobung Wettbewerblicher Dialog.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer Integrierten Planung wesentlicher Lindlarer Freiräume, Gutachten zur Klimawandelfolgenanpassung und Fachbegleitung Urban Mining Design für das Gesamtprojekt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bas-architekten.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://wgf-nuernberg.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses:
Das Gesamtwert des Auftrags gem. V.2.4 steht unter Vorbehalt, dass für die geplanten Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Es ist beabsichtigt in der Bearbeitungsstufe 1 zunächst vier Positionen der Bearbeitungsphase 1 mit einem Gesamtvolumen von 168.427,00 € (Netto) abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html