Ergänzungen zum KIS
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalb-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ergänzungen zum KIS
Ergänzungen zum KIS
Ergänzungen zum KIS
Vorsorglich erfolgt folgender Hinweis: bei der Angabe unter Ziff. V.2.1) handelt es sich nicht um den Tag des Zuschlags (Abschluss des Vertrags), sondern um den Tag der Entscheidung über den Zuschlag.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Beschafft werden soll eine Ergänzungen zum bereits beim Zollernalb Klinikum eingesetzten KIS ish.med der Firma Cerner/Oracle. Dies ist insbesondere auch erforderlich, um die Muss-Kriterien im Rahmen des KHZG-Projekts, an dem das Zollernalb Klinikum teilnimmt, einzuhalten.
Die Anforderung der Schnittstellenfreiheit führt dazu, dass dies bei der Ergänzung nur mit Modulen und Verfahren sowie Dienstleistungen des KIS / KIS-Anbieters in den Fördertatbeständen 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation), 5, (Digitales Medikationsmanagement) und 6 (Leistungserbringung) des KHZG des im Haus vorhandenen KIS der Fa. Cerner/Oracle ausgeführt werden kann. Dass es diesbezüglich aktuell keine Alternativ-Produkteinbindungen ohne Schnittstellen zum KIS-Ausbau gibt, konnte ein hochspezialisiertes Fachbüro als langjährig in diesem speziellen Branchensegment tätiges, anbieterunabhängiges Beratungsunternehmen im Sinne eines Sachverständigen bestätigen. Die geforderte Interoperabilität wird eingehalten, da für nicht integrativ abgedeckte Verfahren darüber hinaus standardisierte Schnittstellenanbindungen möglich sind. Gleiches gilt auch für die erforderliche Anbindung an die Telematik Infrastruktur.
Die Alternative einer Schnittstellenintegration oder einer Programmierung in die KIS-Software selbst durch Dritte ist nicht umsetzbar, da (i) dies den Verlust der Gewährleistung des KIS-Anbieters nach sich ziehen würde, (ii) schreibende Integrationen in die Datenbank (und das wäre bei Programmierung innerhalb der Software vorliegend) zu einem Lizenzverstoß gegenüber dem genutzten und einzig möglichen Datenbankanbieter für das KIS führen würde, was nicht tragbar ist, (iii) die davon tangierten Teile des KIS, welche dem Medizinprodukte-Durchführungsgesetzt (MPDG) unterliegen, damit in der Herstellung nun auf den Auftraggeber übergehen würden und das Krankenhaus dadurch zum Hersteller eines Medizinproduktes würde, was ebenfalls nicht tragbar und nicht Aufgabe des Auftraggebers ist.
Demnach kommt lediglich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen, dem bereits eingesetzten KIS-Anbieter, in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland